Bundesrätlicher Blindflug beim Verbot von Pflanzenschutzmitteln?

ShortId
14.5431
Id
20145431
Updated
28.07.2023 06:31
Language
de
Title
Bundesrätlicher Blindflug beim Verbot von Pflanzenschutzmitteln?
AdditionalIndexing
52;55;Pflanzenschutzmittel;Verkaufsverweigerung;chemische Industrie
1
  • L04K07050103, chemische Industrie
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
  • L05K1401080203, Pflanzenschutzmittel
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft hat im Jahr 2013 die Zulassung von drei Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide (Clothianidin, Imidachloprid und Thiamethoxam) für Anwendungen sistiert, welche für Bienen kritisch sein könnten.</p><p>Eine Risikobewertung der EU hatte gewisse Fragen aufgeworfen, namentlich hinsichtlich der chronischen Auswirkungen dieser Wirkstoffe auf das Verhalten der Bienen. Auch wenn in der Schweiz beim Einsatz von Saatgut, das mit diesen Insektiziden gebeizt wurde, keine Probleme für Bienen beobachtet wurden, rechtfertigen es diese offenen Fragen, dass in der Schweiz vorsorgliche Massnahmen getroffen werden. Das BLW ist nach geltendem Pflanzenschutzrecht gezwungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und die entsprechenden Massnahmen zu treffen.</p><p>Die Sistierung ist zeitlich nicht begrenzt. Solange keine neuen Informationen für die Unbedenklichkeit dieser Produkte vorliegen, wird die Sistierung aufrechterhalten.</p>
  • <p>2013 hat der Bundesrat in "autonomem Nachvollzug" ein Verbot für Neonicotinoide erlassen. Äusserungen von EU-Kommissions-Vertretern wie das fehlende Monitoring während der Sistierung lassen den Schluss zu, dass die EU politisch und nicht wissenschaftlich entschieden hat.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit zu anerkennen, dass das Verbot nicht aufgrund wissenschaftlicher Fakten, sondern politisch motiviert erfolgte?</p><p>- Ist er bereit, sein Verbot aufzuheben und den Landwirten die präzis wirkenden Mittel zurückzugeben?</p>
  • Bundesrätlicher Blindflug beim Verbot von Pflanzenschutzmitteln?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft hat im Jahr 2013 die Zulassung von drei Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide (Clothianidin, Imidachloprid und Thiamethoxam) für Anwendungen sistiert, welche für Bienen kritisch sein könnten.</p><p>Eine Risikobewertung der EU hatte gewisse Fragen aufgeworfen, namentlich hinsichtlich der chronischen Auswirkungen dieser Wirkstoffe auf das Verhalten der Bienen. Auch wenn in der Schweiz beim Einsatz von Saatgut, das mit diesen Insektiziden gebeizt wurde, keine Probleme für Bienen beobachtet wurden, rechtfertigen es diese offenen Fragen, dass in der Schweiz vorsorgliche Massnahmen getroffen werden. Das BLW ist nach geltendem Pflanzenschutzrecht gezwungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und die entsprechenden Massnahmen zu treffen.</p><p>Die Sistierung ist zeitlich nicht begrenzt. Solange keine neuen Informationen für die Unbedenklichkeit dieser Produkte vorliegen, wird die Sistierung aufrechterhalten.</p>
    • <p>2013 hat der Bundesrat in "autonomem Nachvollzug" ein Verbot für Neonicotinoide erlassen. Äusserungen von EU-Kommissions-Vertretern wie das fehlende Monitoring während der Sistierung lassen den Schluss zu, dass die EU politisch und nicht wissenschaftlich entschieden hat.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit zu anerkennen, dass das Verbot nicht aufgrund wissenschaftlicher Fakten, sondern politisch motiviert erfolgte?</p><p>- Ist er bereit, sein Verbot aufzuheben und den Landwirten die präzis wirkenden Mittel zurückzugeben?</p>
    • Bundesrätlicher Blindflug beim Verbot von Pflanzenschutzmitteln?

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