Befreiung von Billag-Gebühren für Mitarbeitende von SRG und Billag?

ShortId
14.5446
Id
20145446
Updated
28.07.2023 06:31
Language
de
Title
Befreiung von Billag-Gebühren für Mitarbeitende von SRG und Billag?
AdditionalIndexing
34;2446;Radio- und Fernsehgebühren;Fakturierung
1
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L05K0703020203, Fakturierung
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in der Radio- und Fernsehverordnung geregelt, wer von der Melde- und Gebührenpflicht befreit ist. Die Mitarbeitenden der SRG und der Billag AG gehören nicht dazu und sind gebührenpflichtig. Daran wird sich auch unter neuem Recht nichts ändern.</p><p>Die Billag AG übernimmt aber die Gebühren ihrer rund 300 Mitarbeitenden. Diese Übernahme stellt einen Lohnbestandteil dar, der im Lohnausweis ausgewiesen ist und in der Steuererklärung aufgeführt werden muss.</p><p>Bislang hat auch die SRG die Gebühren ihrer Mitarbeitenden übernommen. Die Mitglieder des SRG-Verwaltungsrates, der SRG-Konzernleitung, der regionalen Geschäftsleitungen und die oberen Kader der Generaldirektion bezahlen ihre Gebühren selbst. Im Hinblick darauf, dass künftig jeder Haushalt die Abgabe entrichten muss, hat die SRG im Juli 2014 beschlossen, die Übernahme für sämtliche Mitarbeitenden abzuschaffen.</p>
  • <p>Im Rahmen der Diskussion zum Radio- und Fernsehgesetz (13.048) wurde vorgebracht, dass die Mitarbeitenden von SRG und Billag keine Billag-Gebühren bezahlen müssten.</p><p>1. Stimmt dieser Sachverhalt? Entrichten heute schon die Mitarbeitenden von SRG und Billag keine direkten Abgaben an die Billag?</p><p>2. Falls ja, wie ist die Begründung? Um wie viele Personen und welchen Betrag handelt es sich?</p><p>3. Verändert sich dieser Sachverhalt bei Inkraftsetzung des neuen Gesetzes?</p>
  • Befreiung von Billag-Gebühren für Mitarbeitende von SRG und Billag?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in der Radio- und Fernsehverordnung geregelt, wer von der Melde- und Gebührenpflicht befreit ist. Die Mitarbeitenden der SRG und der Billag AG gehören nicht dazu und sind gebührenpflichtig. Daran wird sich auch unter neuem Recht nichts ändern.</p><p>Die Billag AG übernimmt aber die Gebühren ihrer rund 300 Mitarbeitenden. Diese Übernahme stellt einen Lohnbestandteil dar, der im Lohnausweis ausgewiesen ist und in der Steuererklärung aufgeführt werden muss.</p><p>Bislang hat auch die SRG die Gebühren ihrer Mitarbeitenden übernommen. Die Mitglieder des SRG-Verwaltungsrates, der SRG-Konzernleitung, der regionalen Geschäftsleitungen und die oberen Kader der Generaldirektion bezahlen ihre Gebühren selbst. Im Hinblick darauf, dass künftig jeder Haushalt die Abgabe entrichten muss, hat die SRG im Juli 2014 beschlossen, die Übernahme für sämtliche Mitarbeitenden abzuschaffen.</p>
    • <p>Im Rahmen der Diskussion zum Radio- und Fernsehgesetz (13.048) wurde vorgebracht, dass die Mitarbeitenden von SRG und Billag keine Billag-Gebühren bezahlen müssten.</p><p>1. Stimmt dieser Sachverhalt? Entrichten heute schon die Mitarbeitenden von SRG und Billag keine direkten Abgaben an die Billag?</p><p>2. Falls ja, wie ist die Begründung? Um wie viele Personen und welchen Betrag handelt es sich?</p><p>3. Verändert sich dieser Sachverhalt bei Inkraftsetzung des neuen Gesetzes?</p>
    • Befreiung von Billag-Gebühren für Mitarbeitende von SRG und Billag?

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