Tarifstreit in der Physiotherapie. Widerspruch zum Entscheid vom 7. Juni 2013

ShortId
14.5450
Id
20145450
Updated
28.07.2023 06:23
Language
de
Title
Tarifstreit in der Physiotherapie. Widerspruch zum Entscheid vom 7. Juni 2013
AdditionalIndexing
2841;arztähnlicher Beruf;Tarif;Versicherungsleistung
1
  • L04K01050401, arztähnlicher Beruf
  • L06K110503020101, Tarif
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
Texts
  • <p>Im Entscheid vom 7. Juni 2013 hat der Bundesrat festgehalten, dass eine gültige festgesetzte Tarifstruktur vorhanden sei und keine Rechtsunsicherheit bestehe. Bundesrat und BAG haben die Kantone mehrfach zur Taxpunktwertfestsetzung aufgefordert. Das Bundesverwaltungsgericht kommt am 28. August 2014 zum Schluss, dass keine Tarifstruktur bestehe und die Kantone folglich keinen Taxpunktwert festsetzen könnten.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat als Festsetzungsinstanz diesen Widerspruch?</p><p>- Welchen unmittelbaren Handlungsbedarf sieht er?</p>
  • Tarifstreit in der Physiotherapie. Widerspruch zum Entscheid vom 7. Juni 2013
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Entscheid vom 7. Juni 2013 hat der Bundesrat festgehalten, dass eine gültige festgesetzte Tarifstruktur vorhanden sei und keine Rechtsunsicherheit bestehe. Bundesrat und BAG haben die Kantone mehrfach zur Taxpunktwertfestsetzung aufgefordert. Das Bundesverwaltungsgericht kommt am 28. August 2014 zum Schluss, dass keine Tarifstruktur bestehe und die Kantone folglich keinen Taxpunktwert festsetzen könnten.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat als Festsetzungsinstanz diesen Widerspruch?</p><p>- Welchen unmittelbaren Handlungsbedarf sieht er?</p>
    • Tarifstreit in der Physiotherapie. Widerspruch zum Entscheid vom 7. Juni 2013

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