Interreg 2014-2020. Wie wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Italien und der Schweiz gewährleistet?

ShortId
14.5460
Id
20145460
Updated
28.07.2023 06:27
Language
de
Title
Interreg 2014-2020. Wie wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Italien und der Schweiz gewährleistet?
AdditionalIndexing
15;10;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Europäische Zusammenarbeit;Regionalpolitik
1
  • L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
Texts
  • <p>Es trifft zu, dass die Europäische Kommission die Schweiz informiert hat, dass das Interreg-Programm 2014-2020 zwischen Italien und der Schweiz in seiner aktuellen Form voraussichtlich abgelehnt würde. Als Grund wurde die Differenz der finanziellen Beteiligung zwischen den europäischen Partnern und der Schweiz genannt. </p><p>Alle Beteiligten haben ein grosses Interesse, dieses für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit materiell und politisch wichtige Programm weiterzuführen. Es bestehen direkte Kontakte zwischen der Schweizer Programmleitung im Tessin, dem Bund, Italien und der Europäischen Kommission. Die Kontakte wurden in den letzten Tagen intensiviert, um eine Lösung herbeizuführen.</p><p>Die Federführung für die Schweizer Beteiligung liegt bei den Kantonen. Sie sind die Vertragspartner bei den Interreg-Programmen. Der Bund kann aufgrund der gesetzlichen Grundlagen die Teilnahme zu maximal 50 Prozent unterstützen.</p>
  • <p>Das Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Italien-Schweiz 2014-2020 wird von der Europäischen Kommission möglicherweise nicht genehmigt. Das würde bedeuten, dass den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden das einzige Instrument zur Umsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit genommen würde.</p><p>- Wie beabsichtigt der Bundesrat unter diesen Umständen das strategische Ziel zu erreichen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Italien zu stärken?</p><p>- Wie kann doch noch sichergestellt werden, dass der Entscheid der Kommission positiv ausfällt?</p>
  • Interreg 2014-2020. Wie wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Italien und der Schweiz gewährleistet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es trifft zu, dass die Europäische Kommission die Schweiz informiert hat, dass das Interreg-Programm 2014-2020 zwischen Italien und der Schweiz in seiner aktuellen Form voraussichtlich abgelehnt würde. Als Grund wurde die Differenz der finanziellen Beteiligung zwischen den europäischen Partnern und der Schweiz genannt. </p><p>Alle Beteiligten haben ein grosses Interesse, dieses für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit materiell und politisch wichtige Programm weiterzuführen. Es bestehen direkte Kontakte zwischen der Schweizer Programmleitung im Tessin, dem Bund, Italien und der Europäischen Kommission. Die Kontakte wurden in den letzten Tagen intensiviert, um eine Lösung herbeizuführen.</p><p>Die Federführung für die Schweizer Beteiligung liegt bei den Kantonen. Sie sind die Vertragspartner bei den Interreg-Programmen. Der Bund kann aufgrund der gesetzlichen Grundlagen die Teilnahme zu maximal 50 Prozent unterstützen.</p>
    • <p>Das Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Italien-Schweiz 2014-2020 wird von der Europäischen Kommission möglicherweise nicht genehmigt. Das würde bedeuten, dass den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden das einzige Instrument zur Umsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit genommen würde.</p><p>- Wie beabsichtigt der Bundesrat unter diesen Umständen das strategische Ziel zu erreichen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Italien zu stärken?</p><p>- Wie kann doch noch sichergestellt werden, dass der Entscheid der Kommission positiv ausfällt?</p>
    • Interreg 2014-2020. Wie wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Italien und der Schweiz gewährleistet?

Back to List