Umsetzung der Kriegsmaterialexportverordnung. Bewaffnete Krisenherde und Vermittlerrolle der Schweiz berücksichtigen
- ShortId
-
14.5464
- Id
-
20145464
- Updated
-
28.07.2023 06:25
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der Kriegsmaterialexportverordnung. Bewaffnete Krisenherde und Vermittlerrolle der Schweiz berücksichtigen
- AdditionalIndexing
-
08;09;15;Waffenhandel;Menschenrechte;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L04K04020205, Waffenhandel
- L03K050202, Menschenrechte
- Texts
-
- <p>Am 19. September 2014 hat der Bundesrat in Umsetzung der Motion 13.3662, "Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen", eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung verabschiedet. Bereits in seiner Stellungnahme vom 4. September 2013 hat er festgehalten, dass die geforderte Verbesserung der Rahmenbedingungen auch mit einer geringeren Verordnungsanpassung erreicht werden könne, als dies die Motion vorsieht. Gleichzeitig hat er betont, dass eine solche Anpassung nicht zu einer Preisgabe des Menschenrechtsschutzes und der humanitären Tradition der Schweiz führen dürfe. Die nun erfolgte Revision der Kriegsmaterialverordnung trägt diesem Anspruch Rechnung: Kriegsmaterialausfuhren nach Ländern, in denen die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden, sind grundsätzlich weiterhin untersagt. Ausnahmsweise kann eine Bewilligung erteilt werden, sofern ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.</p>
- <p>Eine widerspruchsfreie Haltung der Schweiz zu den Menschenrechten ist angesichts der aktuellen Entwicklung von bewaffneten Konflikten (Ukraine vor unserer Haustür) mehr denn je gefordert. Bundespräsident und OSZE-Präsident Burkhalter positioniert die Schweiz als gewichtigen internationalen Vermittler.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat diese Fakten bei Ausarbeitung und Umsetzung der Verordnung zur Lockerung der Beschränkung von Rüstungsexporten in Länder mit Menschenrechtsverletzungen zu berücksichtigen?</p>
- Umsetzung der Kriegsmaterialexportverordnung. Bewaffnete Krisenherde und Vermittlerrolle der Schweiz berücksichtigen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 19. September 2014 hat der Bundesrat in Umsetzung der Motion 13.3662, "Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie beseitigen", eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung verabschiedet. Bereits in seiner Stellungnahme vom 4. September 2013 hat er festgehalten, dass die geforderte Verbesserung der Rahmenbedingungen auch mit einer geringeren Verordnungsanpassung erreicht werden könne, als dies die Motion vorsieht. Gleichzeitig hat er betont, dass eine solche Anpassung nicht zu einer Preisgabe des Menschenrechtsschutzes und der humanitären Tradition der Schweiz führen dürfe. Die nun erfolgte Revision der Kriegsmaterialverordnung trägt diesem Anspruch Rechnung: Kriegsmaterialausfuhren nach Ländern, in denen die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden, sind grundsätzlich weiterhin untersagt. Ausnahmsweise kann eine Bewilligung erteilt werden, sofern ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.</p>
- <p>Eine widerspruchsfreie Haltung der Schweiz zu den Menschenrechten ist angesichts der aktuellen Entwicklung von bewaffneten Konflikten (Ukraine vor unserer Haustür) mehr denn je gefordert. Bundespräsident und OSZE-Präsident Burkhalter positioniert die Schweiz als gewichtigen internationalen Vermittler.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat diese Fakten bei Ausarbeitung und Umsetzung der Verordnung zur Lockerung der Beschränkung von Rüstungsexporten in Länder mit Menschenrechtsverletzungen zu berücksichtigen?</p>
- Umsetzung der Kriegsmaterialexportverordnung. Bewaffnete Krisenherde und Vermittlerrolle der Schweiz berücksichtigen
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