Wie viele Doppelbürger leisten beim Grenzwachtkorps bewaffneten Dienst? Welche Probleme können sich daraus ergeben?
- ShortId
-
14.5484
- Id
-
20145484
- Updated
-
28.07.2023 06:39
- Language
-
de
- Title
-
Wie viele Doppelbürger leisten beim Grenzwachtkorps bewaffneten Dienst? Welche Probleme können sich daraus ergeben?
- AdditionalIndexing
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04;44;09;2811
- 1
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- Texts
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- <p>Die Anstellungsbedingungen für die Bundesangestellten richten sich nach dem Bundespersonalgesetz und der Bundespersonalverordnung. Das Bundespersonalgesetz ermächtigt den Bundesrat, auf dem Verordnungsweg den Zugang zu bestimmten Arbeitsverhältnissen auf Personen mit Schweizer Bürgerrecht zu beschränken, wenn dies für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig ist (Art. 8 Abs. 3 BPG). Artikel 23 der Bundespersonalverordnung ermächtigt das EFD, den Stellenzugang für die Angehörigen des Grenzwachtkorps auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht zu beschränken. Bezüglich der Angehörigen des Grenzwachtkorps sieht der Bundesrat keine Veranlassung für eine Beschränkung auf Personen, die ausschliesslich über das Schweizer Bürgerrecht verfügen.</p><p>Rund 5 Prozent der Angehörigen des Grenzwachtkorps sind Doppelbürger. Es ergeben sich in der Praxis keine Probleme oder Loyalitätskonflikte, die auf eine doppelte Staatsbürgerschaft zurückzuführen wären. Zur Wahrung der inneren Sicherheit werden sämtliche Angehörige des Grenzwachtkorps, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, einer Personensicherheitsüberprüfung unterzogen. </p>
- <p>In grossen Inseraten und auf der Website sucht das Eidgenössische Finanzdepartement neue Mitarbeiter für das Grenzwachtkorps. Dabei werden ausdrücklich auch Doppelbürger angesprochen.</p><p>- Wie viele Doppelbürger leisten beim Grenzwachtkorps bewaffneten Dienst?</p><p>- Kann es bei Mitarbeitern, die neben der schweizerischen eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, zu Problemen mit der Loyalität kommen?</p><p>- Wie wird dem vorgebeugt?</p><p>- Gibt es spezifische Risikoabklärungen bei Doppelbürgern?</p>
- Wie viele Doppelbürger leisten beim Grenzwachtkorps bewaffneten Dienst? Welche Probleme können sich daraus ergeben?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Anstellungsbedingungen für die Bundesangestellten richten sich nach dem Bundespersonalgesetz und der Bundespersonalverordnung. Das Bundespersonalgesetz ermächtigt den Bundesrat, auf dem Verordnungsweg den Zugang zu bestimmten Arbeitsverhältnissen auf Personen mit Schweizer Bürgerrecht zu beschränken, wenn dies für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben notwendig ist (Art. 8 Abs. 3 BPG). Artikel 23 der Bundespersonalverordnung ermächtigt das EFD, den Stellenzugang für die Angehörigen des Grenzwachtkorps auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht zu beschränken. Bezüglich der Angehörigen des Grenzwachtkorps sieht der Bundesrat keine Veranlassung für eine Beschränkung auf Personen, die ausschliesslich über das Schweizer Bürgerrecht verfügen.</p><p>Rund 5 Prozent der Angehörigen des Grenzwachtkorps sind Doppelbürger. Es ergeben sich in der Praxis keine Probleme oder Loyalitätskonflikte, die auf eine doppelte Staatsbürgerschaft zurückzuführen wären. Zur Wahrung der inneren Sicherheit werden sämtliche Angehörige des Grenzwachtkorps, die hoheitliche Aufgaben erfüllen, einer Personensicherheitsüberprüfung unterzogen. </p>
- <p>In grossen Inseraten und auf der Website sucht das Eidgenössische Finanzdepartement neue Mitarbeiter für das Grenzwachtkorps. Dabei werden ausdrücklich auch Doppelbürger angesprochen.</p><p>- Wie viele Doppelbürger leisten beim Grenzwachtkorps bewaffneten Dienst?</p><p>- Kann es bei Mitarbeitern, die neben der schweizerischen eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, zu Problemen mit der Loyalität kommen?</p><p>- Wie wird dem vorgebeugt?</p><p>- Gibt es spezifische Risikoabklärungen bei Doppelbürgern?</p>
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