Woher kommt der Druck zur Entfernung permanenter Sprengobjekte aus dem Nationalstrassennetz?
- ShortId
-
14.5485
- Id
-
20145485
- Updated
-
14.11.2025 07:00
- Language
-
de
- Title
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Woher kommt der Druck zur Entfernung permanenter Sprengobjekte aus dem Nationalstrassennetz?
- AdditionalIndexing
-
09;10
- 1
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- Texts
-
- <p>Die Entfernung der Sprengobjekte ist Teil des seit Jahren laufenden Abbaus permanenter Sperrstellungen. Sie wurden nicht nur aufgrund der veränderten Bedrohungslage und zwecks Vermeidung von Unterhaltskosten aufgehoben, sondern auch weil heute mit mobilen Mitteln eine vergleichbare Wirkung erzielt werden kann. Der Abbau wurde Ende November 2014 abgeschlossen. Mit welchen Mitteln ein souveräner Staat seinen Schutz sicherstellt, liegt allein in seiner Entscheidung. Es existiert keine Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU, nach welcher die Schweiz verpflichtet wäre, diese Sprengobjekte aus dem Nationalstrassennetz zu entfernen. Der Bundesrat kann keine Angaben über allfällige Sprengobjekte oder deren Entfernung in EU- oder Nato-Staaten machen, da ihm hierzu keine Informationen vorliegen.</p>
- <p>Aus Militärkreisen hört man, dass die Schweiz mit der EU eine Vereinbarung unterzeichnet habe, die uns verpflichte, permanente Sprengobjekte aus dem Nationalstrassennetz zu entfernen. Das wurde auch durch die Medien publik gemacht.</p><p>- Sind von dieser Desarmierung sämtliche permanenten Sprengobjekte in der Schweiz betroffen?</p><p>- Trifft es zu, dass dies auf Druck der EU geschieht?</p><p>- Welchen Ersatz gedenkt der Bundesrat einzuführen?</p><p>- Müssen auch Nato-Länder solche Entfernungen vornehmen?</p>
- Woher kommt der Druck zur Entfernung permanenter Sprengobjekte aus dem Nationalstrassennetz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Entfernung der Sprengobjekte ist Teil des seit Jahren laufenden Abbaus permanenter Sperrstellungen. Sie wurden nicht nur aufgrund der veränderten Bedrohungslage und zwecks Vermeidung von Unterhaltskosten aufgehoben, sondern auch weil heute mit mobilen Mitteln eine vergleichbare Wirkung erzielt werden kann. Der Abbau wurde Ende November 2014 abgeschlossen. Mit welchen Mitteln ein souveräner Staat seinen Schutz sicherstellt, liegt allein in seiner Entscheidung. Es existiert keine Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU, nach welcher die Schweiz verpflichtet wäre, diese Sprengobjekte aus dem Nationalstrassennetz zu entfernen. Der Bundesrat kann keine Angaben über allfällige Sprengobjekte oder deren Entfernung in EU- oder Nato-Staaten machen, da ihm hierzu keine Informationen vorliegen.</p>
- <p>Aus Militärkreisen hört man, dass die Schweiz mit der EU eine Vereinbarung unterzeichnet habe, die uns verpflichte, permanente Sprengobjekte aus dem Nationalstrassennetz zu entfernen. Das wurde auch durch die Medien publik gemacht.</p><p>- Sind von dieser Desarmierung sämtliche permanenten Sprengobjekte in der Schweiz betroffen?</p><p>- Trifft es zu, dass dies auf Druck der EU geschieht?</p><p>- Welchen Ersatz gedenkt der Bundesrat einzuführen?</p><p>- Müssen auch Nato-Länder solche Entfernungen vornehmen?</p>
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