Pflicht zur Aufführung des Verzeichnisses der Schlichtungsbehörden auf den offiziellen mietrechtlichen Formularen

ShortId
14.5495
Id
20145495
Updated
28.07.2023 06:35
Language
de
Title
Pflicht zur Aufführung des Verzeichnisses der Schlichtungsbehörden auf den offiziellen mietrechtlichen Formularen
AdditionalIndexing
2846;1211
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2014 im Hinblick auf die Botschaft zur Revision des Mietrechtes beschlossen, dass mietrechtliche Formulare im Zusammenhang mit Mietzinserhöhungen, mit der Bekanntgabe des Vormietzinses und mit der Kündigung des Mietverhältnisses neu durch den Bund erlassen oder genehmigt werden und nicht mehr durch die einzelnen Kantone. Die Artikel 9 und 19 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sehen allerdings vor, dass die Formulare das Verzeichnis der Schlichtungsbehörden im jeweiligen Kanton und ihre örtliche Zuständigkeit enthalten müssen.</p><p>Wird der Bundesrat diese Pflicht beibehalten oder aufheben?</p>
  • Pflicht zur Aufführung des Verzeichnisses der Schlichtungsbehörden auf den offiziellen mietrechtlichen Formularen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2014 im Hinblick auf die Botschaft zur Revision des Mietrechtes beschlossen, dass mietrechtliche Formulare im Zusammenhang mit Mietzinserhöhungen, mit der Bekanntgabe des Vormietzinses und mit der Kündigung des Mietverhältnisses neu durch den Bund erlassen oder genehmigt werden und nicht mehr durch die einzelnen Kantone. Die Artikel 9 und 19 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sehen allerdings vor, dass die Formulare das Verzeichnis der Schlichtungsbehörden im jeweiligen Kanton und ihre örtliche Zuständigkeit enthalten müssen.</p><p>Wird der Bundesrat diese Pflicht beibehalten oder aufheben?</p>
    • Pflicht zur Aufführung des Verzeichnisses der Schlichtungsbehörden auf den offiziellen mietrechtlichen Formularen

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