Direktzahlungen für Gewässerräume

ShortId
14.5516
Id
20145516
Updated
28.07.2023 06:25
Language
de
Title
Direktzahlungen für Gewässerräume
AdditionalIndexing
55;24;52
1
Texts
  • <p>Die Kantone müssen bis Ende 2018 die Gewässerräume ausscheiden. In diesen Räumen dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen nur noch als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden, für die entsprechende Direktzahlungen ausgerichtet werden. Weil nicht vollständig bekannt ist, wie viele Flächen die Kantone im Gewässerraum bereits ausgeschieden haben, kann zurzeit nicht beziffert werden, wie viele Biodiversitätsbeiträge für diese Massnahme zusätzlich an die Landwirtschaft ausgerichtet werden. Es dürften aber deutlich unter 20 Millionen Franken pro Jahr sein. Dieser Betrag wurde als Summe für alle ausgeschiedenen Gewässerräume geschätzt. Die Biodiversitätsflächen in den Gewässerräumen werden weiter zunehmen, und die für die Biodiversitätsbeiträge notwendigen Bundesmittel stehen im Kredit Direktzahlungen zur Verfügung. Im Zahlungsrahmen Direktzahlungen 2014-2017 wird mit einem Anstieg dieser Mittel von 295 Millionen im Jahr 2014 auf 338 Millionen Franken im Jahr 2017 gerechnet. Wenn alle Gewässerräume ausgeschieden sind und Daten aus den Kantonen vorliegen - voraussichtlich 2020 -, können genaue Angaben zur Mittelverwendung gemacht werden.</p>
  • <p>Im Rahmen der Revision des Gewässerschutzgesetzes (in Kraft seit 1. Januar 2011) haben die Räte 20 Millionen Franken jährlich an zusätzlichen Subventionen für die Landwirtschaft als Entgelt für die extensive Nutzung des Gewässerraums in Aussicht gestellt.</p><p>- Wie viele dieser Mittel wurden inzwischen ausbezahlt?</p><p>- Wird die Einhaltung ihrer Zweckbestimmung behördlich überprüft?</p><p>- Falls ja, mit welchem Ergebnis?</p>
  • Direktzahlungen für Gewässerräume
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kantone müssen bis Ende 2018 die Gewässerräume ausscheiden. In diesen Räumen dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen nur noch als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden, für die entsprechende Direktzahlungen ausgerichtet werden. Weil nicht vollständig bekannt ist, wie viele Flächen die Kantone im Gewässerraum bereits ausgeschieden haben, kann zurzeit nicht beziffert werden, wie viele Biodiversitätsbeiträge für diese Massnahme zusätzlich an die Landwirtschaft ausgerichtet werden. Es dürften aber deutlich unter 20 Millionen Franken pro Jahr sein. Dieser Betrag wurde als Summe für alle ausgeschiedenen Gewässerräume geschätzt. Die Biodiversitätsflächen in den Gewässerräumen werden weiter zunehmen, und die für die Biodiversitätsbeiträge notwendigen Bundesmittel stehen im Kredit Direktzahlungen zur Verfügung. Im Zahlungsrahmen Direktzahlungen 2014-2017 wird mit einem Anstieg dieser Mittel von 295 Millionen im Jahr 2014 auf 338 Millionen Franken im Jahr 2017 gerechnet. Wenn alle Gewässerräume ausgeschieden sind und Daten aus den Kantonen vorliegen - voraussichtlich 2020 -, können genaue Angaben zur Mittelverwendung gemacht werden.</p>
    • <p>Im Rahmen der Revision des Gewässerschutzgesetzes (in Kraft seit 1. Januar 2011) haben die Räte 20 Millionen Franken jährlich an zusätzlichen Subventionen für die Landwirtschaft als Entgelt für die extensive Nutzung des Gewässerraums in Aussicht gestellt.</p><p>- Wie viele dieser Mittel wurden inzwischen ausbezahlt?</p><p>- Wird die Einhaltung ihrer Zweckbestimmung behördlich überprüft?</p><p>- Falls ja, mit welchem Ergebnis?</p>
    • Direktzahlungen für Gewässerräume

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