Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen. Ungleiche Anforderungen?
- ShortId
-
14.5517
- Id
-
20145517
- Updated
-
28.07.2023 06:24
- Language
-
de
- Title
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Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen. Ungleiche Anforderungen?
- AdditionalIndexing
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32
- 1
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- Texts
-
- <p>Für die Qualifikation der Lehrkräfte in Bildungsgängen der eidgenössischen Berufsmaturität gelten die Mindestanforderungen gemäss der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003: Neben der betrieblichen Erfahrung und der berufspädagogischen Qualifikation ist eine Fachbildung mit Abschluss auf Hochschulstufe erforderlich. Im Sinne der Mindestanforderungen interpretiert der Bund den Begriff "Hoch-schulabschluss" als Bachelor-Abschluss einer Universität oder einer Fachhochschule. Dies wird entsprechend im Leitfaden des SBFI zur Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität festgehalten. Damit trägt der Bund der Tatsache Rechnung, dass sich der Arbeitsmarkt je nach Unterrichtsfach, aber auch je nach Konjunkturlage anders präsentiert.</p><p>Den Kantonen und den Bildungsinstitutionen steht es jedoch frei, bei der Anstellung von Lehrpersonen für die Berufsmaturität über die Mindestanforderungen hinausgehende Anforderungen zu definieren.</p>
- <p>Lehrkräfte der Berufsmaturitätsstufe müssen in einzelnen Kantonen im Besitz eines Masters sein, um Fächer wie Mathematik zu unterrichten. In anderen Kantonen dürfen Lehrkräfte sogar an Gymnasien Fächer unterrichten, die sie nur im Umfang von 90 ETCS studiert haben. Auch scheinen die Anforderungen bei öffentlichen und privaten Berufsmaturitätsschulen nicht einheitlich.</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, diese ungleiche Handhabung einheitlicher zu gestalten?</p><p>- Gibt es genügend Master-Abschlüsse für den hohen Bedarf an Lehrkräften an Berufsmaturitätsschulen?</p>
- Lehrkräfte an Berufsmaturitätsschulen. Ungleiche Anforderungen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Für die Qualifikation der Lehrkräfte in Bildungsgängen der eidgenössischen Berufsmaturität gelten die Mindestanforderungen gemäss der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003: Neben der betrieblichen Erfahrung und der berufspädagogischen Qualifikation ist eine Fachbildung mit Abschluss auf Hochschulstufe erforderlich. Im Sinne der Mindestanforderungen interpretiert der Bund den Begriff "Hoch-schulabschluss" als Bachelor-Abschluss einer Universität oder einer Fachhochschule. Dies wird entsprechend im Leitfaden des SBFI zur Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität festgehalten. Damit trägt der Bund der Tatsache Rechnung, dass sich der Arbeitsmarkt je nach Unterrichtsfach, aber auch je nach Konjunkturlage anders präsentiert.</p><p>Den Kantonen und den Bildungsinstitutionen steht es jedoch frei, bei der Anstellung von Lehrpersonen für die Berufsmaturität über die Mindestanforderungen hinausgehende Anforderungen zu definieren.</p>
- <p>Lehrkräfte der Berufsmaturitätsstufe müssen in einzelnen Kantonen im Besitz eines Masters sein, um Fächer wie Mathematik zu unterrichten. In anderen Kantonen dürfen Lehrkräfte sogar an Gymnasien Fächer unterrichten, die sie nur im Umfang von 90 ETCS studiert haben. Auch scheinen die Anforderungen bei öffentlichen und privaten Berufsmaturitätsschulen nicht einheitlich.</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, diese ungleiche Handhabung einheitlicher zu gestalten?</p><p>- Gibt es genügend Master-Abschlüsse für den hohen Bedarf an Lehrkräften an Berufsmaturitätsschulen?</p>
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