Neue Verkehrszulassungsverordnung. In Grenzfällen ab Alter 70 nur Einschränkung des Fahrausweises statt Totalentzug

ShortId
14.5521
Id
20145521
Updated
28.07.2023 06:25
Language
de
Title
Neue Verkehrszulassungsverordnung. In Grenzfällen ab Alter 70 nur Einschränkung des Fahrausweises statt Totalentzug
AdditionalIndexing
48;28
1
Texts
  • <p>Die kantonalen Behörden können den Führerausweis Personen, welche die medizinischen Mindestanforderungen auch mit Hilfsmitteln nicht vollständig erfüllen, schon heute gestützt auf die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts mit Beschränkungen belassen. Der Bundesrat will diese Möglichkeit nun ausdrücklich in der Verkehrszulassungsverordnung vorsehen, um die Mobilität älterer Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass die betroffene Person für die Fahrten, die noch erlaubt werden, die medizinischen Mindestanforderungen zum sicheren Führen von Fahrzeugen vollständig erfüllt. Um dies sicherzustellen, wird in einer Fahreignungsuntersuchung abgeklärt, welche Fahrten der betroffenen Person noch möglich sind. In diesem Rahmen kann auch eine Kontrollfahrt angeordnet werden, z. B. wenn eine Beschränkung auf eine bestimmte Strecke zur Diskussion steht.</p>
  • <p>Die Revision der Verkehrszulassungsverordnung und damit das System der Verlängerung des Fahrausweises ab Alter 70 befinden sich auf der Zielgeraden.</p><p>- Ist dabei sichergestellt, dass in Zweifels- und Grenzfällen nicht abrupt der Ausweis entzogen wird, sondern zwecks möglichst langer Wahrung der Mobilität älterer Leute zunächst nur Einschränkungen verfügt werden, z. B. für die Wohnregion unter Ausschluss von Autobahnen, Grossagglomerationen oder Nachtzeit?</p><p>- Wie sieht es der Bundesrat mit der Anordnung von Fahreignungstests?</p>
  • Neue Verkehrszulassungsverordnung. In Grenzfällen ab Alter 70 nur Einschränkung des Fahrausweises statt Totalentzug
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die kantonalen Behörden können den Führerausweis Personen, welche die medizinischen Mindestanforderungen auch mit Hilfsmitteln nicht vollständig erfüllen, schon heute gestützt auf die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts mit Beschränkungen belassen. Der Bundesrat will diese Möglichkeit nun ausdrücklich in der Verkehrszulassungsverordnung vorsehen, um die Mobilität älterer Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass die betroffene Person für die Fahrten, die noch erlaubt werden, die medizinischen Mindestanforderungen zum sicheren Führen von Fahrzeugen vollständig erfüllt. Um dies sicherzustellen, wird in einer Fahreignungsuntersuchung abgeklärt, welche Fahrten der betroffenen Person noch möglich sind. In diesem Rahmen kann auch eine Kontrollfahrt angeordnet werden, z. B. wenn eine Beschränkung auf eine bestimmte Strecke zur Diskussion steht.</p>
    • <p>Die Revision der Verkehrszulassungsverordnung und damit das System der Verlängerung des Fahrausweises ab Alter 70 befinden sich auf der Zielgeraden.</p><p>- Ist dabei sichergestellt, dass in Zweifels- und Grenzfällen nicht abrupt der Ausweis entzogen wird, sondern zwecks möglichst langer Wahrung der Mobilität älterer Leute zunächst nur Einschränkungen verfügt werden, z. B. für die Wohnregion unter Ausschluss von Autobahnen, Grossagglomerationen oder Nachtzeit?</p><p>- Wie sieht es der Bundesrat mit der Anordnung von Fahreignungstests?</p>
    • Neue Verkehrszulassungsverordnung. In Grenzfällen ab Alter 70 nur Einschränkung des Fahrausweises statt Totalentzug

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