Gilt für die Beschaffung des neuen Bundesratsjets das Vergaberecht des Bundes?

ShortId
14.5522
Id
20145522
Updated
28.07.2023 06:23
Language
de
Title
Gilt für die Beschaffung des neuen Bundesratsjets das Vergaberecht des Bundes?
AdditionalIndexing
09;04
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2014 beschlossen, dass 2017/18 die bundeseigene Cessna durch einen PC-24 ersetzt werden soll. Es wird von einem Kaufpreis von rund 9 Millionen Franken ausgegangen.</p><p>Flugzeuge für den Lufttransportdienst des Bundes der Schweizer Luftwaffe sind gemäss Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen grundsätzlich nicht dem WTO-Verfahren unterstellt. Eine WTO-Ausschreibung fand daher für die geplante Ersatzbeschaffung nicht statt.</p><p>Der Bundesrat hat Armasuisse ermächtigt, mit Pilatus einen Optionsvertrag zur Beschaffung eines PC-24 abzuschliessen, vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch das Parlament. Anzahlungen erfolgten bis heute keine. Spätestens wenn die kundenspezifischen Arbeiten beginnen, muss aber eine Teilzahlung erfolgen. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2016 der Fall sein.</p>
  • <p>Laut Medienberichten hat VBS-Vorsteher Ueli Maurer bestätigt: Der PC-24 von Pilatus wird der neue Bundesratsjet.</p><p>- Wann hat der Bundesrat diesen Beschaffungsentscheid gefällt?</p><p>- Wie hoch ist der Kaufpreis?</p><p>- Untersteht diese Beschaffung dem Vergaberecht des Bundes?</p><p>- Hat er die geplante Beschaffung öffentlich ausgeschrieben?</p><p>- Leistete der Bund an die Firma Pilatus bereits eine nichtrückzahlbare Anzahlung?</p><p>Falls ja:</p><p>- Wie hoch war sie?</p><p>- Welche Leistungsgarantien erhält der Bund dafür?</p>
  • Gilt für die Beschaffung des neuen Bundesratsjets das Vergaberecht des Bundes?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2014 beschlossen, dass 2017/18 die bundeseigene Cessna durch einen PC-24 ersetzt werden soll. Es wird von einem Kaufpreis von rund 9 Millionen Franken ausgegangen.</p><p>Flugzeuge für den Lufttransportdienst des Bundes der Schweizer Luftwaffe sind gemäss Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen grundsätzlich nicht dem WTO-Verfahren unterstellt. Eine WTO-Ausschreibung fand daher für die geplante Ersatzbeschaffung nicht statt.</p><p>Der Bundesrat hat Armasuisse ermächtigt, mit Pilatus einen Optionsvertrag zur Beschaffung eines PC-24 abzuschliessen, vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch das Parlament. Anzahlungen erfolgten bis heute keine. Spätestens wenn die kundenspezifischen Arbeiten beginnen, muss aber eine Teilzahlung erfolgen. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2016 der Fall sein.</p>
    • <p>Laut Medienberichten hat VBS-Vorsteher Ueli Maurer bestätigt: Der PC-24 von Pilatus wird der neue Bundesratsjet.</p><p>- Wann hat der Bundesrat diesen Beschaffungsentscheid gefällt?</p><p>- Wie hoch ist der Kaufpreis?</p><p>- Untersteht diese Beschaffung dem Vergaberecht des Bundes?</p><p>- Hat er die geplante Beschaffung öffentlich ausgeschrieben?</p><p>- Leistete der Bund an die Firma Pilatus bereits eine nichtrückzahlbare Anzahlung?</p><p>Falls ja:</p><p>- Wie hoch war sie?</p><p>- Welche Leistungsgarantien erhält der Bund dafür?</p>
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