Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes
- ShortId
-
14.5578
- Id
-
20145578
- Updated
-
28.07.2023 06:36
- Language
-
de
- Title
-
Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes
- AdditionalIndexing
-
04;2846
- 1
-
- Texts
-
- <p>In der Fragestunde vom 10. Juni 2014 hatte der Bundesrat über seinen Auftrag ans VBS orientiert, wonach zu prüfen sei, wie nicht mehr benötigte Grundstücke im Bestand von Armasuisse vermehrt für den gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau eingesetzt werden können. Das VBS hat dem Bundesrat dazu fristgerecht Bericht erstattet.</p><p>Rund 95 Prozent der überzähligen Grundstücke bei Armasuisse liegen ausserhalb der Bauzone. Armasuisse definiert zusammen mit den Kantonen und Gemeinden, ob und wie die überzähligen Grundstücke nachgenutzt werden sollen. Wenn Gemeinden preisgünstigen Wohnraum und die raumplanerischen Voraussetzungen dafür schaffen wollen, bietet Armasuisse Hand dazu. So sind beispielsweise in touristischen Gebieten auf Grundstücken von Armasuisse bereits Wohnzonen für Einheimische geschaffen worden.</p><p>Für den Bundesrat besteht kein Bedarf, die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes in diesem Bereich anzupassen.</p>
- <p>In der Antwort auf die Frage 14.5202 stellte der Bundesrat in Aussicht, dass bis Ende August 2014 entschieden sei, wie die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes überarbeitet werde, damit die Gemeinden und Städte erleichterten Zugang zu Grundstücken von Armasuisse erhalten.</p><p>- Wo stehen die Arbeiten?</p><p>- Wie ist das weitere Vorgehen geplant?</p>
- Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Fragestunde vom 10. Juni 2014 hatte der Bundesrat über seinen Auftrag ans VBS orientiert, wonach zu prüfen sei, wie nicht mehr benötigte Grundstücke im Bestand von Armasuisse vermehrt für den gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau eingesetzt werden können. Das VBS hat dem Bundesrat dazu fristgerecht Bericht erstattet.</p><p>Rund 95 Prozent der überzähligen Grundstücke bei Armasuisse liegen ausserhalb der Bauzone. Armasuisse definiert zusammen mit den Kantonen und Gemeinden, ob und wie die überzähligen Grundstücke nachgenutzt werden sollen. Wenn Gemeinden preisgünstigen Wohnraum und die raumplanerischen Voraussetzungen dafür schaffen wollen, bietet Armasuisse Hand dazu. So sind beispielsweise in touristischen Gebieten auf Grundstücken von Armasuisse bereits Wohnzonen für Einheimische geschaffen worden.</p><p>Für den Bundesrat besteht kein Bedarf, die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes in diesem Bereich anzupassen.</p>
- <p>In der Antwort auf die Frage 14.5202 stellte der Bundesrat in Aussicht, dass bis Ende August 2014 entschieden sei, wie die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes überarbeitet werde, damit die Gemeinden und Städte erleichterten Zugang zu Grundstücken von Armasuisse erhalten.</p><p>- Wo stehen die Arbeiten?</p><p>- Wie ist das weitere Vorgehen geplant?</p>
- Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes
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