Private Fernsehstationen erhalten mehr Gebühren und reduzieren ihre Leistungen
- ShortId
-
14.5583
- Id
-
20145583
- Updated
-
28.07.2023 06:36
- Language
-
de
- Title
-
Private Fernsehstationen erhalten mehr Gebühren und reduzieren ihre Leistungen
- AdditionalIndexing
-
34;2446
- 1
-
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat mit der Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung die lokal-regionalen Radio- und Fernsehstationen lediglich von der formalen Pflicht, Programmfenster zu produzieren, entlastet. Die Aufhebung der Programmfenster bedeutet aber keine Schmälerung der Pflicht zur lokalen Berichterstattung; die lokalen Informationsleistungen müssen weiterhin in gleichem Umfang erbracht werden, nur nicht mehr zwingend in eigenen Programmfenstern. Was in einem Programmfenster ausgestrahlt wird, ist den Zuschauern in den übrigen Teilen des Versorgungsgebiets nicht zugänglich. Wird die Lokalinformation aber im gesamten Versorgungsgebiet verbreitet, kann dies sogar zur Stärkung des Zusammenhaltes zwischen den verschiedenen Gegenden eines Versorgungsgebiets führen.</p><p>Das Bakom lässt die Programme der lokalen Radio- und Fernsehstationen kontinuierlich durch anerkannte, unabhängige Forschungsstellen analysieren. Bereits heute werden die lokalspezifischen Informationsleistungen ausgewiesen. Die Aufsichtsbehörden werden auch künftig ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der publizistischen Pflicht zur Berichterstattung der Lokalveranstalter legen.</p><p>Das Parlament hat im Rahmen der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes entschieden, dass die privaten Veranstalter künftig 4 bis 6 Prozent des Gesamtertrags der Empfangsgebühr erhalten sollen statt bisher 4 Prozent. Das Parlament war der Ansicht, dass die heute zur Verfügung stehenden Mittel kaum ausreichen, um den lokalen Leistungsauftrag zu erfüllen. Dieser wurde jedoch nicht reduziert. Die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes tritt frühestens Mitte 2016 in Kraft, abhängig vom Ausgang des gegenwärtig laufenden Referendumsverfahrens.</p>
- <p>Mit dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz wurden die Gebühren für private Radio- und Fernsehstationen nach oben erhöht. Nun will der Bundesrat in der Radio- und Fernsehverordnung die Auflage eines täglichen Programmfensters für ein bestimmtes Gebiet herausstreichen.</p><p>- Wieso ist der Bundesrat bereit, regionale Programmfenster zu streichen, obschon die Stationen in Zukunft noch mehr Gelder erhalten?</p><p>- Warum führt er innerhalb der erstmaligen Konzessionsdauer eine solch gravierende Änderung durch?</p>
- Private Fernsehstationen erhalten mehr Gebühren und reduzieren ihre Leistungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat mit der Anpassung der Radio- und Fernsehverordnung die lokal-regionalen Radio- und Fernsehstationen lediglich von der formalen Pflicht, Programmfenster zu produzieren, entlastet. Die Aufhebung der Programmfenster bedeutet aber keine Schmälerung der Pflicht zur lokalen Berichterstattung; die lokalen Informationsleistungen müssen weiterhin in gleichem Umfang erbracht werden, nur nicht mehr zwingend in eigenen Programmfenstern. Was in einem Programmfenster ausgestrahlt wird, ist den Zuschauern in den übrigen Teilen des Versorgungsgebiets nicht zugänglich. Wird die Lokalinformation aber im gesamten Versorgungsgebiet verbreitet, kann dies sogar zur Stärkung des Zusammenhaltes zwischen den verschiedenen Gegenden eines Versorgungsgebiets führen.</p><p>Das Bakom lässt die Programme der lokalen Radio- und Fernsehstationen kontinuierlich durch anerkannte, unabhängige Forschungsstellen analysieren. Bereits heute werden die lokalspezifischen Informationsleistungen ausgewiesen. Die Aufsichtsbehörden werden auch künftig ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der publizistischen Pflicht zur Berichterstattung der Lokalveranstalter legen.</p><p>Das Parlament hat im Rahmen der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes entschieden, dass die privaten Veranstalter künftig 4 bis 6 Prozent des Gesamtertrags der Empfangsgebühr erhalten sollen statt bisher 4 Prozent. Das Parlament war der Ansicht, dass die heute zur Verfügung stehenden Mittel kaum ausreichen, um den lokalen Leistungsauftrag zu erfüllen. Dieser wurde jedoch nicht reduziert. Die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes tritt frühestens Mitte 2016 in Kraft, abhängig vom Ausgang des gegenwärtig laufenden Referendumsverfahrens.</p>
- <p>Mit dem revidierten Radio- und Fernsehgesetz wurden die Gebühren für private Radio- und Fernsehstationen nach oben erhöht. Nun will der Bundesrat in der Radio- und Fernsehverordnung die Auflage eines täglichen Programmfensters für ein bestimmtes Gebiet herausstreichen.</p><p>- Wieso ist der Bundesrat bereit, regionale Programmfenster zu streichen, obschon die Stationen in Zukunft noch mehr Gelder erhalten?</p><p>- Warum führt er innerhalb der erstmaligen Konzessionsdauer eine solch gravierende Änderung durch?</p>
- Private Fernsehstationen erhalten mehr Gebühren und reduzieren ihre Leistungen
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