Elektronische Fussfesseln. Umsetzung von Kontakt- und Rayonverboten

ShortId
14.5586
Id
20145586
Updated
28.07.2023 06:35
Language
de
Title
Elektronische Fussfesseln. Umsetzung von Kontakt- und Rayonverboten
AdditionalIndexing
1216
1
Texts
  • <p>Das EJPD hat die Kantone bereits vor der Schlussabstimmung im Parlament und danach mehrmals über die geplante Inkraftsetzung und die erforderlichen Vorbereitungen informiert. Die Kantone hatten somit schon im Laufe des Jahres 2013 Kenntnis, dass das Gesetz rasch in Kraft gesetzt werden sollte. Auch nach der Schlussabstimmung stand das EJPD im Rahmen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in ständigem Kontakt zu den Kantonen. Anfang 2014 war auch der genaue Zeitpunkt bekannt; die Kantone waren mit dem vorgesehenen Termin einverstanden.</p><p>Nach Auswertung der durchgeführten Versuche hat die KKJPD an ihrer Herbstversammlung 2014 beschlossen, ein gemeinsames technisches System für alle Kantone einzuführen. Dabei wurde auch kommuniziert, dass die Überwachung mit elektronischen Fussfesseln auf den 1. Januar 2015 noch nicht bereit sein wird. Das ist aber aus folgenden Gründen nicht gravierend: Erstens geben die neuen Gesetzesbestimmungen den Vollzugsbehörden bloss die Möglichkeit, nicht aber eine Pflicht, bei Kontakt- und Rayonverboten elektronische Fussfesseln mit GPS-System einzusetzen, um den Standort des Straftäters zu kontrollieren. Den Behörden stehen auch andere Möglichkeiten zur Verfügung, das Kontakt- und Rayonverbot umzusetzen. Ein Beispiel wäre die Anordnung von Bewährungshilfe.</p><p>Zweitens ist das neue Gesetz nicht rückwirkend anwendbar. Das neugeschaffene Kontakt- und Rayonverbot kann also nur bei Personen angeordnet werden, die ab dem 1. Januar 2015 eine Straftat begangen haben. Es ist nicht davon auszugehen, dass entsprechende Urteile bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gefällt werden.</p><p>Die Kantone sind daran, die Beschaffung der Technologie koordiniert zu vollziehen. Zwei Kantone führen Tests durch. Sobald die Technologie einsatzbereit ist, kann sie auch anderen Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesen Gründen besteht für den Bundesrat im Moment kein Handlungsbedarf.</p>
  • <p>Zur Sicherstellung der Einhaltung von Kontakt- und Rayonverboten ist ab 1. Januar 2015 die Überwachung mit elektronischen Fussfesseln vorgesehen. Nun haben die Kantone bekanntgegeben, dass sie diese elektronische Überwachung nicht wie geplant einführen können.</p><p>- Hatte der Bundesrat Kenntnis davon?</p><p>- Wurde er von den Kantonen nicht frühzeitig informiert, oder wurden im Vorfeld zu wenig genaue Abklärungen getroffen?</p><p>- Was sind die nächsten Schritte?</p>
  • Elektronische Fussfesseln. Umsetzung von Kontakt- und Rayonverboten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das EJPD hat die Kantone bereits vor der Schlussabstimmung im Parlament und danach mehrmals über die geplante Inkraftsetzung und die erforderlichen Vorbereitungen informiert. Die Kantone hatten somit schon im Laufe des Jahres 2013 Kenntnis, dass das Gesetz rasch in Kraft gesetzt werden sollte. Auch nach der Schlussabstimmung stand das EJPD im Rahmen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in ständigem Kontakt zu den Kantonen. Anfang 2014 war auch der genaue Zeitpunkt bekannt; die Kantone waren mit dem vorgesehenen Termin einverstanden.</p><p>Nach Auswertung der durchgeführten Versuche hat die KKJPD an ihrer Herbstversammlung 2014 beschlossen, ein gemeinsames technisches System für alle Kantone einzuführen. Dabei wurde auch kommuniziert, dass die Überwachung mit elektronischen Fussfesseln auf den 1. Januar 2015 noch nicht bereit sein wird. Das ist aber aus folgenden Gründen nicht gravierend: Erstens geben die neuen Gesetzesbestimmungen den Vollzugsbehörden bloss die Möglichkeit, nicht aber eine Pflicht, bei Kontakt- und Rayonverboten elektronische Fussfesseln mit GPS-System einzusetzen, um den Standort des Straftäters zu kontrollieren. Den Behörden stehen auch andere Möglichkeiten zur Verfügung, das Kontakt- und Rayonverbot umzusetzen. Ein Beispiel wäre die Anordnung von Bewährungshilfe.</p><p>Zweitens ist das neue Gesetz nicht rückwirkend anwendbar. Das neugeschaffene Kontakt- und Rayonverbot kann also nur bei Personen angeordnet werden, die ab dem 1. Januar 2015 eine Straftat begangen haben. Es ist nicht davon auszugehen, dass entsprechende Urteile bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gefällt werden.</p><p>Die Kantone sind daran, die Beschaffung der Technologie koordiniert zu vollziehen. Zwei Kantone führen Tests durch. Sobald die Technologie einsatzbereit ist, kann sie auch anderen Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesen Gründen besteht für den Bundesrat im Moment kein Handlungsbedarf.</p>
    • <p>Zur Sicherstellung der Einhaltung von Kontakt- und Rayonverboten ist ab 1. Januar 2015 die Überwachung mit elektronischen Fussfesseln vorgesehen. Nun haben die Kantone bekanntgegeben, dass sie diese elektronische Überwachung nicht wie geplant einführen können.</p><p>- Hatte der Bundesrat Kenntnis davon?</p><p>- Wurde er von den Kantonen nicht frühzeitig informiert, oder wurden im Vorfeld zu wenig genaue Abklärungen getroffen?</p><p>- Was sind die nächsten Schritte?</p>
    • Elektronische Fussfesseln. Umsetzung von Kontakt- und Rayonverboten

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