Erhöhung der Verwaltungsgebühren für Flugfunkkonzessionen
- ShortId
-
14.5590
- Id
-
20145590
- Updated
-
28.07.2023 06:33
- Language
-
de
- Title
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Erhöhung der Verwaltungsgebühren für Flugfunkkonzessionen
- AdditionalIndexing
-
34;2446
- 1
-
- Texts
-
- <p>Massgebend für die Verwaltungsgebühren im Flugfunk ist die vom Gesetzgeber verlangte Kostendeckung. Dabei geht es nicht um die Teuerung, sondern um die Verwaltung und die technische Kontrolle des Frequenzspektrums. Beim Flugfunk besonders kostenintensiv ist der Unterhalt des nationalen Funkmessnetzes, aber auch der Betrieb der Meldestelle mit einem Pikettdienst während 24 Stunden an 365 Tagen pro Jahr. Diese dienen dem störungsfreien Betrieb eines für die Schweiz wichtigen Funkdienstes. Gerade beim Flugfunk ist das rasche und erfolgreiche Reagieren im Falle von Funkstörungen elementar, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten.</p><p>Die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung des Bakom zeigen, dass im Flugfunk seit Jahren eine Unterdeckung besteht.</p><p>Aus diesem Grund hatte das Bakom ursprünglich die Absicht, die Verwaltungsgebühren ab 2015 zu erhöhen. Damit wird aber zugewartet, denn eine geordnete Umsetzung dieses Vorhabens benötigt zusätzliche Abklärungen. Der Umfang der Erhöhung soll im nächsten Jahr festgelegt werden.</p>
- <p>Das Bakom will die Verwaltungsgebühr für eine Flugfunkkonzession um 50 Prozent erhöhen. Die Teuerung seit der letzten Anpassung 2008 ist negativ (minus 0,5 Prozent), der Aufwand für die jährliche Erneuerung so gering, dass eine Erhöhung nicht gerechtfertigt ist. Die allgemeine Luftfahrt leidet unter finanziellem Druck. HB-registrierte Luftfahrzeuge nehmen laufend ab. Das Bakom fördert mit zu hohen Gebühren diese Abwanderung.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zur Gebührenerhöhung?</p><p>- Ist dies im Sinne der Förderung der Luftfahrt?</p>
- Erhöhung der Verwaltungsgebühren für Flugfunkkonzessionen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Massgebend für die Verwaltungsgebühren im Flugfunk ist die vom Gesetzgeber verlangte Kostendeckung. Dabei geht es nicht um die Teuerung, sondern um die Verwaltung und die technische Kontrolle des Frequenzspektrums. Beim Flugfunk besonders kostenintensiv ist der Unterhalt des nationalen Funkmessnetzes, aber auch der Betrieb der Meldestelle mit einem Pikettdienst während 24 Stunden an 365 Tagen pro Jahr. Diese dienen dem störungsfreien Betrieb eines für die Schweiz wichtigen Funkdienstes. Gerade beim Flugfunk ist das rasche und erfolgreiche Reagieren im Falle von Funkstörungen elementar, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten.</p><p>Die Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung des Bakom zeigen, dass im Flugfunk seit Jahren eine Unterdeckung besteht.</p><p>Aus diesem Grund hatte das Bakom ursprünglich die Absicht, die Verwaltungsgebühren ab 2015 zu erhöhen. Damit wird aber zugewartet, denn eine geordnete Umsetzung dieses Vorhabens benötigt zusätzliche Abklärungen. Der Umfang der Erhöhung soll im nächsten Jahr festgelegt werden.</p>
- <p>Das Bakom will die Verwaltungsgebühr für eine Flugfunkkonzession um 50 Prozent erhöhen. Die Teuerung seit der letzten Anpassung 2008 ist negativ (minus 0,5 Prozent), der Aufwand für die jährliche Erneuerung so gering, dass eine Erhöhung nicht gerechtfertigt ist. Die allgemeine Luftfahrt leidet unter finanziellem Druck. HB-registrierte Luftfahrzeuge nehmen laufend ab. Das Bakom fördert mit zu hohen Gebühren diese Abwanderung.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zur Gebührenerhöhung?</p><p>- Ist dies im Sinne der Förderung der Luftfahrt?</p>
- Erhöhung der Verwaltungsgebühren für Flugfunkkonzessionen
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