Schweizer Fernsehen macht Werbung für Botox-Behandlung von Jugendlichen

ShortId
14.5597
Id
20145597
Updated
28.07.2023 06:25
Language
de
Title
Schweizer Fernsehen macht Werbung für Botox-Behandlung von Jugendlichen
AdditionalIndexing
2841;34
1
Texts
  • <p>1. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin ("Botox"-Produkte) sind stark wirksame Arzneimittel, die, insbesondere bei unzweckmässigem Einsatz, schwerwiegende Nebenwirkungen haben können. Daher sind diese Arzneimittel auch verschärft rezeptpflichtig (Abgabekategorie A), und der Einsatz sollte nur durch entsprechend ausgebildete Ärzte mit der erforderlichen Erfahrung erfolgen.</p><p>2. Nein. Der fragliche Bericht erfolgte zwar im redaktionellen Teil einer Fernsehsendung und nicht im Werbeblock. Die Publikumswerbung für rezeptpflichtige Arzneimittel ist jedoch in jedem Fall heilmittelrechtlich verboten.</p><p>3. Eine flächendeckende prophylaktische Kontrolle und Unterbindung solcher Werbungen ist nicht möglich. Als für den Vollzug des Heilmittelrechts zuständige Stelle hat das Schweizerische Heilmittelinstitut, Swissmedic, im vorliegenden Fall aber bereits interveniert.</p>
  • <p>SRF bewarb letzthin in der Sendung "Virus Voyage" mit einem 20-Jährigen Botox-Behandlungen, wie wenn es sich um eine alltägliche Coiffeur-Behandlung handelte.</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass Botox-Behandlungen gesundheitlich unbedenklich sind?</p><p>2. Ist diese unkritische Bewerbung einer per se medizinischen Behandlung für kosmetische Eingriffe gesetzlich erlaubt?</p><p>3. Fühlt er sich aufgefordert, solche und ähnliche Werbeaktionen zu unterbinden, wenn sie an Jugendliche gerichtet sind?</p>
  • Schweizer Fernsehen macht Werbung für Botox-Behandlung von Jugendlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin ("Botox"-Produkte) sind stark wirksame Arzneimittel, die, insbesondere bei unzweckmässigem Einsatz, schwerwiegende Nebenwirkungen haben können. Daher sind diese Arzneimittel auch verschärft rezeptpflichtig (Abgabekategorie A), und der Einsatz sollte nur durch entsprechend ausgebildete Ärzte mit der erforderlichen Erfahrung erfolgen.</p><p>2. Nein. Der fragliche Bericht erfolgte zwar im redaktionellen Teil einer Fernsehsendung und nicht im Werbeblock. Die Publikumswerbung für rezeptpflichtige Arzneimittel ist jedoch in jedem Fall heilmittelrechtlich verboten.</p><p>3. Eine flächendeckende prophylaktische Kontrolle und Unterbindung solcher Werbungen ist nicht möglich. Als für den Vollzug des Heilmittelrechts zuständige Stelle hat das Schweizerische Heilmittelinstitut, Swissmedic, im vorliegenden Fall aber bereits interveniert.</p>
    • <p>SRF bewarb letzthin in der Sendung "Virus Voyage" mit einem 20-Jährigen Botox-Behandlungen, wie wenn es sich um eine alltägliche Coiffeur-Behandlung handelte.</p><p>1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass Botox-Behandlungen gesundheitlich unbedenklich sind?</p><p>2. Ist diese unkritische Bewerbung einer per se medizinischen Behandlung für kosmetische Eingriffe gesetzlich erlaubt?</p><p>3. Fühlt er sich aufgefordert, solche und ähnliche Werbeaktionen zu unterbinden, wenn sie an Jugendliche gerichtet sind?</p>
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