Neues Preisfestsetzungsmodell für Medikamente

ShortId
14.5600
Id
20145600
Updated
28.07.2023 06:28
Language
de
Title
Neues Preisfestsetzungsmodell für Medikamente
AdditionalIndexing
2841
1
Texts
  • <p>Für die Anpassung des Preisfestsetzungsmodells, welches im Jahr 2015 in Kraft gesetzt werden soll, hat das EDI die interessierten Kreise bereits in den Jahren 2012 und 2013 im Rahmen von Rundtischgesprächen eingeladen, Vorschläge einzubringen. Auf Basis dieser Vorschläge und unter Berücksichtigung der parlamentarischen Vorstösse hat das Bundesamt für Gesundheit die Arbeiten für Verordnungsanpassungen aufgenommen.</p><p>Im Juni 2014 wurden die interessierten Kreise und die Kantone erneut im Rahmen einer Anhörung eingeladen, zu den vorgesehenen Anpassungen Stellung zu nehmen. Auch die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte haben von ihrem Konsultationsrecht gemäss Artikel 151 ParlG Gebrauch gemacht. Es sind zahlreiche und umfangreiche Rückmeldungen eingegangen. Die Anliegen der interessierten Kreise und der Kantone konnten entsprechend bereits eingebracht werden. Beim Erlass des Preisfestsetzungsmodells durch den Bundesrat werden selbstverständlich neben den überwiesenen Vorstössen auch die verschiedenen Rückmeldungen aus der Anhörung mit einbezogen werden.</p>
  • <p>Das EDI scheint ein neues Preisfestsetzungsmodell für Medikamente vorzulegen, das entgegen überwiesenen parlamentarischen Vorstössen (12.3049, 12.3396, 12.3614) weder den therapeutischen Nutzen stärker berücksichtigt noch die wechselkursbedingten Preissenkungen korrigiert und damit die Rechtsunsicherheit und Standortnachteile für die Industrie verschärft.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, das Preisfestsetzungsmodell gemäss erwähnten Vorstössen sowie im Dialog mit Kantonen und Industrie zu erlassen?</p>
  • Neues Preisfestsetzungsmodell für Medikamente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Anpassung des Preisfestsetzungsmodells, welches im Jahr 2015 in Kraft gesetzt werden soll, hat das EDI die interessierten Kreise bereits in den Jahren 2012 und 2013 im Rahmen von Rundtischgesprächen eingeladen, Vorschläge einzubringen. Auf Basis dieser Vorschläge und unter Berücksichtigung der parlamentarischen Vorstösse hat das Bundesamt für Gesundheit die Arbeiten für Verordnungsanpassungen aufgenommen.</p><p>Im Juni 2014 wurden die interessierten Kreise und die Kantone erneut im Rahmen einer Anhörung eingeladen, zu den vorgesehenen Anpassungen Stellung zu nehmen. Auch die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte haben von ihrem Konsultationsrecht gemäss Artikel 151 ParlG Gebrauch gemacht. Es sind zahlreiche und umfangreiche Rückmeldungen eingegangen. Die Anliegen der interessierten Kreise und der Kantone konnten entsprechend bereits eingebracht werden. Beim Erlass des Preisfestsetzungsmodells durch den Bundesrat werden selbstverständlich neben den überwiesenen Vorstössen auch die verschiedenen Rückmeldungen aus der Anhörung mit einbezogen werden.</p>
    • <p>Das EDI scheint ein neues Preisfestsetzungsmodell für Medikamente vorzulegen, das entgegen überwiesenen parlamentarischen Vorstössen (12.3049, 12.3396, 12.3614) weder den therapeutischen Nutzen stärker berücksichtigt noch die wechselkursbedingten Preissenkungen korrigiert und damit die Rechtsunsicherheit und Standortnachteile für die Industrie verschärft.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, das Preisfestsetzungsmodell gemäss erwähnten Vorstössen sowie im Dialog mit Kantonen und Industrie zu erlassen?</p>
    • Neues Preisfestsetzungsmodell für Medikamente

Back to List