Physiotherapie. Eine rückwirkende Festlegung der Tarifstruktur ist unabdingbar

ShortId
14.5633
Id
20145633
Updated
28.07.2023 06:36
Language
de
Title
Physiotherapie. Eine rückwirkende Festlegung der Tarifstruktur ist unabdingbar
AdditionalIndexing
2841
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat erachtet es als prioritär, eine juristisch fundierte Lösung zu den Auswirkungen des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. August 2014 zu finden. Eine rückwirkende Festlegung der Tarifstruktur durch den Bundesrat ist indessen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Vor dem Hintergrund des Vorranges der Tarifautonomie ist für den Zeitraum ohne Tarifstruktur eine vertragliche Einigung der Tarifpartner anzustreben. Entsprechend hat das Bundesamt für Gesundheit die Tarifpartner zu einem Treffen Mitte Dezember 2014 eingeladen.</p><p>Der Bundesrat beurteilte mit seiner Aussage nicht die wirtschaftliche Situation bzw. das Einkommen der Physiotherapeuten. Die Lösung der Tarifpartner ist auf der Basis der gesetzlichen Rahmenbedingung vom Bundesrat einzig vor dem Hintergrund der Zielsetzung der qualitativ hochstehenden gesundheitlichen Versorgung zu möglichst günstigen Kosten zu beurteilen. </p>
  • <p>Gemäss der Antwort auf die Interpellation 14.3688 zur Situation in der Physiotherapie prüft der Bundesrat die Festlegung einer Einzelleistungstarifstruktur pro futuro. Es gibt aber schon seit Ende Juni 2011 keine gültige Tarifstruktur mehr. Die Festlegung pro futuro leistet keinen Beitrag zur Beseitigung der diesbezüglichen Rechtsunsicherheit. Ein Rechtsgutachten zeigt klar, dass eine rückwirkende Festlegung möglich ist.</p><p>Ist der Bundesrat gewillt, die Tarifstruktur rückwirkend festzulegen?</p>
  • Physiotherapie. Eine rückwirkende Festlegung der Tarifstruktur ist unabdingbar
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erachtet es als prioritär, eine juristisch fundierte Lösung zu den Auswirkungen des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. August 2014 zu finden. Eine rückwirkende Festlegung der Tarifstruktur durch den Bundesrat ist indessen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Vor dem Hintergrund des Vorranges der Tarifautonomie ist für den Zeitraum ohne Tarifstruktur eine vertragliche Einigung der Tarifpartner anzustreben. Entsprechend hat das Bundesamt für Gesundheit die Tarifpartner zu einem Treffen Mitte Dezember 2014 eingeladen.</p><p>Der Bundesrat beurteilte mit seiner Aussage nicht die wirtschaftliche Situation bzw. das Einkommen der Physiotherapeuten. Die Lösung der Tarifpartner ist auf der Basis der gesetzlichen Rahmenbedingung vom Bundesrat einzig vor dem Hintergrund der Zielsetzung der qualitativ hochstehenden gesundheitlichen Versorgung zu möglichst günstigen Kosten zu beurteilen. </p>
    • <p>Gemäss der Antwort auf die Interpellation 14.3688 zur Situation in der Physiotherapie prüft der Bundesrat die Festlegung einer Einzelleistungstarifstruktur pro futuro. Es gibt aber schon seit Ende Juni 2011 keine gültige Tarifstruktur mehr. Die Festlegung pro futuro leistet keinen Beitrag zur Beseitigung der diesbezüglichen Rechtsunsicherheit. Ein Rechtsgutachten zeigt klar, dass eine rückwirkende Festlegung möglich ist.</p><p>Ist der Bundesrat gewillt, die Tarifstruktur rückwirkend festzulegen?</p>
    • Physiotherapie. Eine rückwirkende Festlegung der Tarifstruktur ist unabdingbar

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