Physiotherapie. Ist die Erhöhung des Taxpunktwertes tatsächlich deutlich?
- ShortId
-
14.5634
- Id
-
20145634
- Updated
-
28.07.2023 06:28
- Language
-
de
- Title
-
Physiotherapie. Ist die Erhöhung des Taxpunktwertes tatsächlich deutlich?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat erachtet es als prioritär, eine juristisch fundierte Lösung zu den Auswirkungen des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. August 2014 zu finden. Eine rückwirkende Festlegung der Tarifstruktur durch den Bundesrat ist indessen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Vor dem Hintergrund des Vorranges der Tarifautonomie ist für den Zeitraum ohne Tarifstruktur eine vertragliche Einigung der Tarifpartner anzustreben. Entsprechend hat das Bundesamt für Gesundheit die Tarifpartner zu einem Treffen Mitte Dezember 2014 eingeladen.</p><p>Der Bundesrat beurteilte mit seiner Aussage nicht die wirtschaftliche Situation bzw. das Einkommen der Physiotherapeuten. Die Lösung der Tarifpartner ist auf der Basis der gesetzlichen Rahmenbedingung vom Bundesrat einzig vor dem Hintergrund der Zielsetzung der qualitativ hochstehenden gesundheitlichen Versorgung zu möglichst günstigen Kosten zu beurteilen. </p>
- <p>Der Bundesrat antwortet auf die Interpellation 14.3688 zur Physiotherapie, dass die Anhebung der Taxpunktwerte um 8 Rappen eine deutliche Erhöhung sei. Tatsache ist, dass damit die während 16 Jahren aufgelaufene Teuerung und die Kostensteigerungen nur zur Hälfte ausgeglichen werden. Selbstständige Physiotherapeuten stehen vor grossen finanziellen Herausforderungen, vor allem wenn sie eine Familie haben.</p><p>Würde der Bundesrat daher nicht besser von einer bescheidenen oder wenigstens moderaten Erhöhung sprechen?</p>
- Physiotherapie. Ist die Erhöhung des Taxpunktwertes tatsächlich deutlich?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat erachtet es als prioritär, eine juristisch fundierte Lösung zu den Auswirkungen des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. August 2014 zu finden. Eine rückwirkende Festlegung der Tarifstruktur durch den Bundesrat ist indessen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Vor dem Hintergrund des Vorranges der Tarifautonomie ist für den Zeitraum ohne Tarifstruktur eine vertragliche Einigung der Tarifpartner anzustreben. Entsprechend hat das Bundesamt für Gesundheit die Tarifpartner zu einem Treffen Mitte Dezember 2014 eingeladen.</p><p>Der Bundesrat beurteilte mit seiner Aussage nicht die wirtschaftliche Situation bzw. das Einkommen der Physiotherapeuten. Die Lösung der Tarifpartner ist auf der Basis der gesetzlichen Rahmenbedingung vom Bundesrat einzig vor dem Hintergrund der Zielsetzung der qualitativ hochstehenden gesundheitlichen Versorgung zu möglichst günstigen Kosten zu beurteilen. </p>
- <p>Der Bundesrat antwortet auf die Interpellation 14.3688 zur Physiotherapie, dass die Anhebung der Taxpunktwerte um 8 Rappen eine deutliche Erhöhung sei. Tatsache ist, dass damit die während 16 Jahren aufgelaufene Teuerung und die Kostensteigerungen nur zur Hälfte ausgeglichen werden. Selbstständige Physiotherapeuten stehen vor grossen finanziellen Herausforderungen, vor allem wenn sie eine Familie haben.</p><p>Würde der Bundesrat daher nicht besser von einer bescheidenen oder wenigstens moderaten Erhöhung sprechen?</p>
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