Welche Finanzdienstleistungen unterstehen nicht dem Bundesgesetz und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen?

ShortId
14.5637
Id
20145637
Updated
28.07.2023 06:35
Language
de
Title
Welche Finanzdienstleistungen unterstehen nicht dem Bundesgesetz und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen?
AdditionalIndexing
24;04
1
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Frage 14.5494 hält der Bundesrat fest, dass nach Anhang 1a Ziffer 6 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) Vermögensverwaltungsmandate nicht unter das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen fallen. Tatsächlich betrifft Anhang 1a Ziffer 6 VöB den Verkauf und Ankauf von Wertpapieren, was nicht mit der Vermögensverwaltung verwechselt werden sollte. Im Entwurf des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen werden diese zwei Dienstleistungsarten (Art. 3) übrigens ausdrücklich unterschieden.</p><p>Kann der Bundesrat vor diesem Hintergrund seine Antwort auf die Frage 14.5494 präzisieren?</p>
  • Welche Finanzdienstleistungen unterstehen nicht dem Bundesgesetz und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Frage 14.5494 hält der Bundesrat fest, dass nach Anhang 1a Ziffer 6 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) Vermögensverwaltungsmandate nicht unter das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen fallen. Tatsächlich betrifft Anhang 1a Ziffer 6 VöB den Verkauf und Ankauf von Wertpapieren, was nicht mit der Vermögensverwaltung verwechselt werden sollte. Im Entwurf des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen werden diese zwei Dienstleistungsarten (Art. 3) übrigens ausdrücklich unterschieden.</p><p>Kann der Bundesrat vor diesem Hintergrund seine Antwort auf die Frage 14.5494 präzisieren?</p>
    • Welche Finanzdienstleistungen unterstehen nicht dem Bundesgesetz und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen?

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