Internet-Dienstleistungen. Aufspaltung dominierender Konzerne bei Quasi-Monopolen
- ShortId
-
14.5642
- Id
-
20145642
- Updated
-
28.07.2023 06:33
- Language
-
de
- Title
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Internet-Dienstleistungen. Aufspaltung dominierender Konzerne bei Quasi-Monopolen
- AdditionalIndexing
-
15;34
- 1
-
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass in der Schweiz eine marktbeherrschende Stellung an sich kartellrechtlich zulässig ist. Erst bei einem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann die Wettbewerbskommission gegen die verpönten Verhaltensweisen einer marktbeherrschenden Unternehmung einschreiten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine starke Konzentration, wie beispielsweise von Google im Bereich der Internetsuche, eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordert.</p><p>Die Wettbewerbskommission (Weko) beobachtet daher ständig die Marktsituation, um bei allfälligen missbräuchlichen Verhaltensweisen von Google entsprechend reagieren zu können. Derzeit liegen allerdings keine Anhaltspunkte vor, dass Google ihre allfällige marktbeherrschende Stellung in der Schweiz missbrauchen würde. Von Marktteilnehmern sind auch keine entsprechenden Klagen eingegangen.</p><p>Aus diesem Grund wird die Weko die Marktsituation weiter beobachten, um im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind allerdings keine unmittelbaren Massnahmen geplant.</p>
- <p>Das EU-Parlament fordert die Aufspaltung von Internet-Konzernen, welche bestimmte Märkte beherrschen (z. B. im Bereich der Internetsuche die Firma Google). Eine Aufspaltung oder Entflechtung ist im europäischen Wettbewerbsrecht z. B. in der Energiebranche bekannt, um zu verhindern, dass marktdominierende Unternehmensteile anderen Unternehmensteilen unzulässige Wettbewerbsvorteile verschaffen.</p><p>- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass solche Konzentrationen problematisch sind?</p><p>- Plant er Massnahmen?</p><p>- Bis wann?</p><p>- Welche?</p>
- Internet-Dienstleistungen. Aufspaltung dominierender Konzerne bei Quasi-Monopolen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass in der Schweiz eine marktbeherrschende Stellung an sich kartellrechtlich zulässig ist. Erst bei einem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann die Wettbewerbskommission gegen die verpönten Verhaltensweisen einer marktbeherrschenden Unternehmung einschreiten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine starke Konzentration, wie beispielsweise von Google im Bereich der Internetsuche, eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordert.</p><p>Die Wettbewerbskommission (Weko) beobachtet daher ständig die Marktsituation, um bei allfälligen missbräuchlichen Verhaltensweisen von Google entsprechend reagieren zu können. Derzeit liegen allerdings keine Anhaltspunkte vor, dass Google ihre allfällige marktbeherrschende Stellung in der Schweiz missbrauchen würde. Von Marktteilnehmern sind auch keine entsprechenden Klagen eingegangen.</p><p>Aus diesem Grund wird die Weko die Marktsituation weiter beobachten, um im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind allerdings keine unmittelbaren Massnahmen geplant.</p>
- <p>Das EU-Parlament fordert die Aufspaltung von Internet-Konzernen, welche bestimmte Märkte beherrschen (z. B. im Bereich der Internetsuche die Firma Google). Eine Aufspaltung oder Entflechtung ist im europäischen Wettbewerbsrecht z. B. in der Energiebranche bekannt, um zu verhindern, dass marktdominierende Unternehmensteile anderen Unternehmensteilen unzulässige Wettbewerbsvorteile verschaffen.</p><p>- Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass solche Konzentrationen problematisch sind?</p><p>- Plant er Massnahmen?</p><p>- Bis wann?</p><p>- Welche?</p>
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