Das BAG bewilligt Drogenpilze
- ShortId
-
14.5648
- Id
-
20145648
- Updated
-
28.07.2023 06:24
- Language
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de
- Title
-
Das BAG bewilligt Drogenpilze
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- Texts
-
- <p>Der Bewilligungsinhaber ist ein Psychiater der Universität Zürich, welcher seit Jahrzehnten im Bereich der Neuropharmakologie forscht und publiziert. Es handelt sich um ein wissenschaftliches Forschungsprojekt, das das Verständnis über die neurophysiologischen Mechanismen unter Einfluss von Psilocybin (natürliches Halluzinogen, das in Pilzen vorkommt) verbessern soll. Diese Grundlagenforschung soll z. B. dazu beitragen, neue therapeutische Ansätze zur Behandlung psychiatrischer Erkrankungen zu entwickeln. Das Studienprotokoll sieht vor, dass der Einsatz der Substanz im Rahmen einer kleineren Gruppe stattfindet.</p><p>Erst nach Prüfung des Forschungsprotokolls durch die kantonale Ethikkommission und Swissmedic wurde eine Ausnahmebewilligung durch das BAG erteilt. Die Studie wird unter Einhaltung der nationalen und internationalen Richtlinien durchgeführt.</p><p>Gestützt auf Artikel 8 Absatz 5 des Betäubungsmittelgesetzes kann das BAG für verbotene Betäubungsmittel Ausnahmebewilligungen für den Anbau, die Einfuhr, die Herstellung und das Inverkehrbringen erteilen, wenn kein internationales Abkommen entgegensteht und diese Betäubungsmittel der wissenschaftlichen Forschung, der Arzneimittelentwicklung oder der beschränkten medizinischen Anwendung dienen.</p>
- <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat offenbar ein durch die Universität Zürich organisiertes Drogencamp, inklusive Experimenten mit illegalen und schädlichen Zauberpilzen (Psilocybin), bewilligt. Im Camp wurde meditiert, und ein Zen-Lehrer begleitete die zehnköpfige Gruppe.</p><p>- Was war das Ziel dieser fragwürdigen Versuche?</p><p>- Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse führten zur Bewilligung durch das BAG?</p><p>- Auf welcher gesetzlichen Grundlage bewilligte das BAG die Verwendung der illegalen Substanzen?</p>
- Das BAG bewilligt Drogenpilze
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bewilligungsinhaber ist ein Psychiater der Universität Zürich, welcher seit Jahrzehnten im Bereich der Neuropharmakologie forscht und publiziert. Es handelt sich um ein wissenschaftliches Forschungsprojekt, das das Verständnis über die neurophysiologischen Mechanismen unter Einfluss von Psilocybin (natürliches Halluzinogen, das in Pilzen vorkommt) verbessern soll. Diese Grundlagenforschung soll z. B. dazu beitragen, neue therapeutische Ansätze zur Behandlung psychiatrischer Erkrankungen zu entwickeln. Das Studienprotokoll sieht vor, dass der Einsatz der Substanz im Rahmen einer kleineren Gruppe stattfindet.</p><p>Erst nach Prüfung des Forschungsprotokolls durch die kantonale Ethikkommission und Swissmedic wurde eine Ausnahmebewilligung durch das BAG erteilt. Die Studie wird unter Einhaltung der nationalen und internationalen Richtlinien durchgeführt.</p><p>Gestützt auf Artikel 8 Absatz 5 des Betäubungsmittelgesetzes kann das BAG für verbotene Betäubungsmittel Ausnahmebewilligungen für den Anbau, die Einfuhr, die Herstellung und das Inverkehrbringen erteilen, wenn kein internationales Abkommen entgegensteht und diese Betäubungsmittel der wissenschaftlichen Forschung, der Arzneimittelentwicklung oder der beschränkten medizinischen Anwendung dienen.</p>
- <p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat offenbar ein durch die Universität Zürich organisiertes Drogencamp, inklusive Experimenten mit illegalen und schädlichen Zauberpilzen (Psilocybin), bewilligt. Im Camp wurde meditiert, und ein Zen-Lehrer begleitete die zehnköpfige Gruppe.</p><p>- Was war das Ziel dieser fragwürdigen Versuche?</p><p>- Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse führten zur Bewilligung durch das BAG?</p><p>- Auf welcher gesetzlichen Grundlage bewilligte das BAG die Verwendung der illegalen Substanzen?</p>
- Das BAG bewilligt Drogenpilze
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