Neues Radio- und Fernsehgesetz. Zahlungspflicht der öffentlichen Verwaltungen

ShortId
14.5653
Id
20145653
Updated
28.07.2023 06:34
Language
de
Title
Neues Radio- und Fernsehgesetz. Zahlungspflicht der öffentlichen Verwaltungen
AdditionalIndexing
34
1
Texts
  • <p>1. Steuerpflichtig sind gemäss Artikel 12 des Mehrwertsteuergesetzes autonome Dienststellen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Der Bundesrat wird den Mindestumsatz festlegen, ab welchem die Unternehmensabgabe geschuldet ist. Dieser beträgt voraussichtlich 500 000 Franken. Die Abgabepflicht wird somit typischerweise Dienststellen betreffen, die im Bereich Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung oder Wasserversorgung unternehmerisch tätig sind.</p><p>2. Auch die bundesnahen Betriebe wie die SBB, die Post oder Swisscom unterliegen der Unternehmensabgabe, sofern sie im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind und einen Mindestumsatz von 500 000 Franken erzielen.</p><p>3. Die SRG schuldet die Unternehmensabgabe ebenfalls. Sie ist ein privatrechtlicher Verein und weist einen der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsatz von über 500 000 Franken aus.</p>
  • <p>In der Botschaft zum Gesetz wird auf die Zahlungspflicht der öffentlichen Hand hingewiesen. Öffentliche Verwaltungen (Bund, Kantone usw.) sollen gleich behandelt werden wie Private.</p><p>Ist eine Dienststelle aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit steuerpflichtig und überschreitet sie den Umsatz von 500 000 Franken, schuldet sie die Abgabe.</p><p>Dazu die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche steuerpflichtigen Dienststellen sind hier gemeint?</p><p>2. Gehören Betriebe des Bundes dazu?</p><p>3. Wie verhält es sich mit der SRG?</p>
  • Neues Radio- und Fernsehgesetz. Zahlungspflicht der öffentlichen Verwaltungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Steuerpflichtig sind gemäss Artikel 12 des Mehrwertsteuergesetzes autonome Dienststellen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Der Bundesrat wird den Mindestumsatz festlegen, ab welchem die Unternehmensabgabe geschuldet ist. Dieser beträgt voraussichtlich 500 000 Franken. Die Abgabepflicht wird somit typischerweise Dienststellen betreffen, die im Bereich Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung oder Wasserversorgung unternehmerisch tätig sind.</p><p>2. Auch die bundesnahen Betriebe wie die SBB, die Post oder Swisscom unterliegen der Unternehmensabgabe, sofern sie im Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen sind und einen Mindestumsatz von 500 000 Franken erzielen.</p><p>3. Die SRG schuldet die Unternehmensabgabe ebenfalls. Sie ist ein privatrechtlicher Verein und weist einen der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsatz von über 500 000 Franken aus.</p>
    • <p>In der Botschaft zum Gesetz wird auf die Zahlungspflicht der öffentlichen Hand hingewiesen. Öffentliche Verwaltungen (Bund, Kantone usw.) sollen gleich behandelt werden wie Private.</p><p>Ist eine Dienststelle aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit steuerpflichtig und überschreitet sie den Umsatz von 500 000 Franken, schuldet sie die Abgabe.</p><p>Dazu die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche steuerpflichtigen Dienststellen sind hier gemeint?</p><p>2. Gehören Betriebe des Bundes dazu?</p><p>3. Wie verhält es sich mit der SRG?</p>
    • Neues Radio- und Fernsehgesetz. Zahlungspflicht der öffentlichen Verwaltungen

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