Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen

ShortId
15.302
Id
20150302
Updated
20.05.2026 02:03
Language
de
Title
Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen
AdditionalIndexing
15;2446;34;2811
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Internet revolutioniert unser Geschäftsgebaren in zahlreichen Sektoren, insbesondere auch im Tourismus. Seit einigen Jahren ermöglichen verschiedene Internetplattformen die Vermietung zwischen Privaten. Ein paar Klicks genügen und schon ist das Zimmer, die Wohnung oder gar das Haus für die Ferien gemietet.</p><p>Diese Angebote nehmen sprunghaft zu, während die traditionellen Beherbergungsformen bedrohlich abnehmen und man vergeblich nach Mitteln und Wegen sucht, um die Vermietung von Zweitwohnungen anzukurbeln und somit die ominösen kalten Betten zu bekämpfen.</p><p>Man muss allerdings feststellen, dass die Bundesgesetzgebung nur ungenügend auf den Bereich der Community-Plattformen zur Vermietung von Privatwohnungen zugeschnitten ist. Insbesondere die Anforderungen in Sachen Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung (Art. 16 AuG) wie auch die Hotel- oder Steuernormen werden den Erwartungen der Kunden des 21. Jahrhunderts und der modernen Angebotsstruktur offensichtlich nicht mehr gerecht.</p><p>Damit die Nutzer dieser Dienstleistungen - also unsere Kunden - nicht benachteiligt oder diese für unseren Tourismus vielversprechenden Möglichkeiten nicht von vornherein kriminalisiert werden, bedarf es einer dringenden Aktualisierung der Bundesnormen; dies um zu verhindern, dass es aufgrund einer zu strikten Anwendung zu einem Verbot dieser Angebote kommt, wie dies in gewissen ausländischen Städten und Regionen der Fall gewesen ist.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Tourismuskanton Wallis fordert die eidgenössischen Räte mit der vorliegenden Standesinitiative auf, ein Inventar der mit den neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung unvereinbaren Bundesnormen zu erstellen und diese im Sinne einer Angebotsförderung und eines Bürokratieabbaus zu lockern.</p>
  • Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Internet revolutioniert unser Geschäftsgebaren in zahlreichen Sektoren, insbesondere auch im Tourismus. Seit einigen Jahren ermöglichen verschiedene Internetplattformen die Vermietung zwischen Privaten. Ein paar Klicks genügen und schon ist das Zimmer, die Wohnung oder gar das Haus für die Ferien gemietet.</p><p>Diese Angebote nehmen sprunghaft zu, während die traditionellen Beherbergungsformen bedrohlich abnehmen und man vergeblich nach Mitteln und Wegen sucht, um die Vermietung von Zweitwohnungen anzukurbeln und somit die ominösen kalten Betten zu bekämpfen.</p><p>Man muss allerdings feststellen, dass die Bundesgesetzgebung nur ungenügend auf den Bereich der Community-Plattformen zur Vermietung von Privatwohnungen zugeschnitten ist. Insbesondere die Anforderungen in Sachen Meldepflicht bei gewerbsmässiger Beherbergung (Art. 16 AuG) wie auch die Hotel- oder Steuernormen werden den Erwartungen der Kunden des 21. Jahrhunderts und der modernen Angebotsstruktur offensichtlich nicht mehr gerecht.</p><p>Damit die Nutzer dieser Dienstleistungen - also unsere Kunden - nicht benachteiligt oder diese für unseren Tourismus vielversprechenden Möglichkeiten nicht von vornherein kriminalisiert werden, bedarf es einer dringenden Aktualisierung der Bundesnormen; dies um zu verhindern, dass es aufgrund einer zu strikten Anwendung zu einem Verbot dieser Angebote kommt, wie dies in gewissen ausländischen Städten und Regionen der Fall gewesen ist.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Tourismuskanton Wallis fordert die eidgenössischen Räte mit der vorliegenden Standesinitiative auf, ein Inventar der mit den neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung unvereinbaren Bundesnormen zu erstellen und diese im Sinne einer Angebotsförderung und eines Bürokratieabbaus zu lockern.</p>
    • Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen

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