Höhere Bundesbeiträge für den Hochwasserschutz

ShortId
15.319
Id
20150319
Updated
20.05.2026 01:56
Language
de
Title
Höhere Bundesbeiträge für den Hochwasserschutz
AdditionalIndexing
52;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bund unterstützt Hochwasserschutzmassnahmen finanziell. Subventionen werden namentlich gesprochen für die Erstellung von Hochwasserschutzbauten und -anlagen sowie deren Wiederherstellung und für die Räumung von Gerinnen sowie die Wiederherstellung eines genügenden Abflussprofils nach Naturereignissen.</p><p>Der Bundesbeitragssatz beträgt 35 Prozent und kann aufgrund von zusätzlichen Leistungen um maximal 10 Prozent erhöht werden.</p><p>Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die wasserbaupflichtigen Gemeinden bzw. Schwellenkorporationen unter akuter Geldknappheit leiden. Die Aufwendungen der Wasserbaupflichtigen sind dabei wegen steigender Auflagen und Anforderungen des Bundes beispielsweise beim Gewässerschutz in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Situation ist heute so, dass viele Gemeinden und Schwellenkorporationen kaum mehr in der Lage sind, ihre ordentlichen Unterhaltsaufgaben zu finanzieren. Nach Unwettern, wie denjenigen im Emmental vom letzten Sommer, sind bei den betroffenen Schwellenkorporationen wegen der hohen Kosten für die Wiederherstellung nicht mehr genügend Mittel für die ordentlichen Aufgaben vorhanden.</p><p>Die Situation führt heute dazu, dass wichtige Projekte wegen fehlender Mittel bei den Wasserbaupflichtigen nicht fristgerecht realisiert werden können. Das führt zu Projektstaus, Verzögerungen bei sicherheitsbedingten wichtigen Schutzbauten und auch dazu, dass vom Bund bereitgestellte Mittel für den Hochwasserschutz ungenutzt verfallen.</p><p>Eine angemessene Erhöhung der Bundesbeiträge würde einerseits die Wasserbaupflichtigen für Mehraufwendungen als Folge steigender Bundesanforderungen entschädigen. Sie würde andererseits auch zu einer Verstetigung bei der Planung und Realisierung von Hochwasserschutzbauten führen und das Gefährdungspotenzial für viele Betroffene, aber auch bei Infrastrukturen und dem Kulturland rasch senken. Eine Erhöhung des Grundsatzes des Bundes von 35 auf 45 Prozent wäre angemessen und würde zu einer massiven Entschärfung der heutigen Situation führen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, seine Beiträge an die Wasserbaupflichtigen zugunsten des Hochwasserschutzes an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen, um sicherzustellen, dass Projektstaus verhindert werden und somit die Sicherheit gewährleistet werden kann. Entsprechend ist Artikel 2 Absatz 3 der eidgenössischen Wasserbauverordnung (SR 721.100.1) wie folgt anzupassen:</p><p>"Der Beitrag an die Kosten der Massnahmen nach Absatz 2 beträgt zwischen 45 und 55 Prozent und richtet sich nach: ..."</p>
  • Höhere Bundesbeiträge für den Hochwasserschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund unterstützt Hochwasserschutzmassnahmen finanziell. Subventionen werden namentlich gesprochen für die Erstellung von Hochwasserschutzbauten und -anlagen sowie deren Wiederherstellung und für die Räumung von Gerinnen sowie die Wiederherstellung eines genügenden Abflussprofils nach Naturereignissen.</p><p>Der Bundesbeitragssatz beträgt 35 Prozent und kann aufgrund von zusätzlichen Leistungen um maximal 10 Prozent erhöht werden.</p><p>Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die wasserbaupflichtigen Gemeinden bzw. Schwellenkorporationen unter akuter Geldknappheit leiden. Die Aufwendungen der Wasserbaupflichtigen sind dabei wegen steigender Auflagen und Anforderungen des Bundes beispielsweise beim Gewässerschutz in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Situation ist heute so, dass viele Gemeinden und Schwellenkorporationen kaum mehr in der Lage sind, ihre ordentlichen Unterhaltsaufgaben zu finanzieren. Nach Unwettern, wie denjenigen im Emmental vom letzten Sommer, sind bei den betroffenen Schwellenkorporationen wegen der hohen Kosten für die Wiederherstellung nicht mehr genügend Mittel für die ordentlichen Aufgaben vorhanden.</p><p>Die Situation führt heute dazu, dass wichtige Projekte wegen fehlender Mittel bei den Wasserbaupflichtigen nicht fristgerecht realisiert werden können. Das führt zu Projektstaus, Verzögerungen bei sicherheitsbedingten wichtigen Schutzbauten und auch dazu, dass vom Bund bereitgestellte Mittel für den Hochwasserschutz ungenutzt verfallen.</p><p>Eine angemessene Erhöhung der Bundesbeiträge würde einerseits die Wasserbaupflichtigen für Mehraufwendungen als Folge steigender Bundesanforderungen entschädigen. Sie würde andererseits auch zu einer Verstetigung bei der Planung und Realisierung von Hochwasserschutzbauten führen und das Gefährdungspotenzial für viele Betroffene, aber auch bei Infrastrukturen und dem Kulturland rasch senken. Eine Erhöhung des Grundsatzes des Bundes von 35 auf 45 Prozent wäre angemessen und würde zu einer massiven Entschärfung der heutigen Situation führen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, seine Beiträge an die Wasserbaupflichtigen zugunsten des Hochwasserschutzes an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen, um sicherzustellen, dass Projektstaus verhindert werden und somit die Sicherheit gewährleistet werden kann. Entsprechend ist Artikel 2 Absatz 3 der eidgenössischen Wasserbauverordnung (SR 721.100.1) wie folgt anzupassen:</p><p>"Der Beitrag an die Kosten der Massnahmen nach Absatz 2 beträgt zwischen 45 und 55 Prozent und richtet sich nach: ..."</p>
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