Erhöhung der Familienzulagen
- ShortId
-
15.405
- Id
-
20150405
- Updated
-
10.04.2024 17:45
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung der Familienzulagen
- AdditionalIndexing
-
2836
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit 2009 werden die Familienzulagen durch ein Bundesgesetz geregelt. Dieses sieht Leistungen von mindestens 200 Franken pro Monat für jedes Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und von mindestens 250 Franken ab 16 Jahren bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres vor. Die Kantone können höhere Leistungen vorsehen. 2015 machen zwölf Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Kaufkraft der Familien, insbesondere aus dem Mittelstand, wird in der Politik regelmässig diskutiert. Und dies aus gutem Grund, denn diese Familien erhalten nur beschränkte Unterstützung zur Deckung der Kosten für die Kinder und der ständig wachsenden Ausgaben für Freizeit, Transport, Essen und Kommunikation. Zudem sinkt die Geburtenrate in unserem Land immer mehr, während gleichzeitig die Bevölkerung zunehmend älter wird. Es ist an der Zeit, Familien zusätzlich zu unterstützen, mittels einer angemessenen Massnahme, von der alle Familien in unserem Land profitieren. Denn die Kosten für ein Kind sind, unabhängig vom Familieneinkommen, immer gleich hoch.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Familienzulagengesetz soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 5 Höhe der Familienzulagen</p><p>Abs. 1</p><p>Die Kinderzulage beträgt mindestens 250 Franken pro Monat.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 300 Franken pro Monat.</p><p>...</p>
- Erhöhung der Familienzulagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit 2009 werden die Familienzulagen durch ein Bundesgesetz geregelt. Dieses sieht Leistungen von mindestens 200 Franken pro Monat für jedes Kind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und von mindestens 250 Franken ab 16 Jahren bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres vor. Die Kantone können höhere Leistungen vorsehen. 2015 machen zwölf Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Kaufkraft der Familien, insbesondere aus dem Mittelstand, wird in der Politik regelmässig diskutiert. Und dies aus gutem Grund, denn diese Familien erhalten nur beschränkte Unterstützung zur Deckung der Kosten für die Kinder und der ständig wachsenden Ausgaben für Freizeit, Transport, Essen und Kommunikation. Zudem sinkt die Geburtenrate in unserem Land immer mehr, während gleichzeitig die Bevölkerung zunehmend älter wird. Es ist an der Zeit, Familien zusätzlich zu unterstützen, mittels einer angemessenen Massnahme, von der alle Familien in unserem Land profitieren. Denn die Kosten für ein Kind sind, unabhängig vom Familieneinkommen, immer gleich hoch.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Familienzulagengesetz soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 5 Höhe der Familienzulagen</p><p>Abs. 1</p><p>Die Kinderzulage beträgt mindestens 250 Franken pro Monat.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 300 Franken pro Monat.</p><p>...</p>
- Erhöhung der Familienzulagen
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