Schweizerische Nationalbank. Die Wahrung der Gesamtinteressen der Schweiz muss die Kaufkraftparität einschliessen

ShortId
15.415
Id
20150415
Updated
10.04.2024 17:49
Language
de
Title
Schweizerische Nationalbank. Die Wahrung der Gesamtinteressen der Schweiz muss die Kaufkraftparität einschliessen
AdditionalIndexing
24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung führt die Schweizerische Nationalbank (SNB) "eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient". Seltsamerweise gehören die Wechselkurspolitik und insbesondere die Wechselkursstabilität sowie die Kaufkraftparität nicht zu ihren expliziten Pflichten.</p><p>Der Euro-Mindestkurs und die ersten Auswirkungen seiner Aufhebung auf unsere Wirtschaft haben gezeigt, wie wichtig ein Wechselkurs ist, der sich in jedem Fall an den Kaufkraftparitäten der wichtigsten Handelspartner der Schweiz orientiert. Ohne Währungsstabilität ist die Zukunft des Werkplatzes Schweiz gefährdet - und das liegt sicher nicht im Gesamtinteresse des Landes. Mit sehr unbeständigen Wechselkursen, die sich in keiner Weise an eine Kaufkraftparität halten, riskieren zahlreiche Unternehmen, dass sie ihre Produktionskosten und Preise nicht mehr planen können. Sie laufen grosse Gefahr, Marktanteile zu verlieren. Auf lange Frist könnten sie aufhören, in ihre Produktionskapazität in der Schweiz zu investieren, oder ihre Kapazitäten ins Ausland verlagern. Auf den Arbeitsmarkt würde sich dies auf jeden Fall negativ auswirken.</p><p>Der vorliegende Vorschlag stellt im Übrigen keinesfalls die Unabhängigkeit der SNB infrage. Er soll nur ihr Verfassungsmandat präzisieren; die Wahl der Instrumente zu dessen Umsetzung obliegt allein der SNB.</p><p>Der vorliegende Vorschlag geht sicherlich in die gleiche Richtung wie die parlamentarische Initiative 11.487. Aber seit diese erste Initiative abgelehnt wurde, haben sich die Umstände geändert: Die Vorteile eines Wechselkurses, der die Kaufkraftparität auch nur bis zu einem gewissen Grad einbezieht, wurden unter Beweis gestellt und rechtfertigen, dass man sich damit erneut befasst.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 5 des Nationalbankgesetzes (NBG; SR 951.11) soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 5</p><p>Abs. 1</p><p>... Sie gewährleistet die Preisstabilität und die Kaufkraftparität ...</p><p>Abs. 2</p><p>...</p><p>Bst. f</p><p>Sie verfolgt in Bezug auf die Währungen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz eine an der Kaufkraftparität orientierte Wechselkurspolitik.</p><p>...</p>
  • Schweizerische Nationalbank. Die Wahrung der Gesamtinteressen der Schweiz muss die Kaufkraftparität einschliessen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung führt die Schweizerische Nationalbank (SNB) "eine Geld- und Währungspolitik, die dem Gesamtinteresse des Landes dient". Seltsamerweise gehören die Wechselkurspolitik und insbesondere die Wechselkursstabilität sowie die Kaufkraftparität nicht zu ihren expliziten Pflichten.</p><p>Der Euro-Mindestkurs und die ersten Auswirkungen seiner Aufhebung auf unsere Wirtschaft haben gezeigt, wie wichtig ein Wechselkurs ist, der sich in jedem Fall an den Kaufkraftparitäten der wichtigsten Handelspartner der Schweiz orientiert. Ohne Währungsstabilität ist die Zukunft des Werkplatzes Schweiz gefährdet - und das liegt sicher nicht im Gesamtinteresse des Landes. Mit sehr unbeständigen Wechselkursen, die sich in keiner Weise an eine Kaufkraftparität halten, riskieren zahlreiche Unternehmen, dass sie ihre Produktionskosten und Preise nicht mehr planen können. Sie laufen grosse Gefahr, Marktanteile zu verlieren. Auf lange Frist könnten sie aufhören, in ihre Produktionskapazität in der Schweiz zu investieren, oder ihre Kapazitäten ins Ausland verlagern. Auf den Arbeitsmarkt würde sich dies auf jeden Fall negativ auswirken.</p><p>Der vorliegende Vorschlag stellt im Übrigen keinesfalls die Unabhängigkeit der SNB infrage. Er soll nur ihr Verfassungsmandat präzisieren; die Wahl der Instrumente zu dessen Umsetzung obliegt allein der SNB.</p><p>Der vorliegende Vorschlag geht sicherlich in die gleiche Richtung wie die parlamentarische Initiative 11.487. Aber seit diese erste Initiative abgelehnt wurde, haben sich die Umstände geändert: Die Vorteile eines Wechselkurses, der die Kaufkraftparität auch nur bis zu einem gewissen Grad einbezieht, wurden unter Beweis gestellt und rechtfertigen, dass man sich damit erneut befasst.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 5 des Nationalbankgesetzes (NBG; SR 951.11) soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 5</p><p>Abs. 1</p><p>... Sie gewährleistet die Preisstabilität und die Kaufkraftparität ...</p><p>Abs. 2</p><p>...</p><p>Bst. f</p><p>Sie verfolgt in Bezug auf die Währungen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz eine an der Kaufkraftparität orientierte Wechselkurspolitik.</p><p>...</p>
    • Schweizerische Nationalbank. Die Wahrung der Gesamtinteressen der Schweiz muss die Kaufkraftparität einschliessen

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