Überprüfung der Familienverträglichkeit von Erlassentwürfen

ShortId
15.416
Id
20150416
Updated
10.04.2024 17:42
Language
de
Title
Überprüfung der Familienverträglichkeit von Erlassentwürfen
AdditionalIndexing
28;421;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen u. a. die Auswirkungen auf die Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und auf künftige Generationen erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Diese Bestimmung ist um die Familien zu erweitern, um zu gewährleisten, dass bei allen Gesetzgebungen eine konsequente Familienverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird. </p><p>Mit einer im Parlamentsrecht institutionalisierten Familienverträglichkeitsprüfung soll sichergestellt werden, dass in den Botschaften des Bundesrates bzw. Berichten des Parlamentes transparent dargelegt werden muss, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Bestimmungen auf das Wohl der Familien und auf deren Kinder haben. Dies ist insbesondere deshalb von besonderem Nutzen, weil die Familienpolitik kein in sich geschlossenes und deshalb schwierig überschaubares Politikfeld ist. Eine Familienverträglichkeitsprüfung wäre deshalb ein geeignetes Instrument dafür, Gesetzesvorhaben verschiedenster Politikbereiche aus der Perspektive der Familien einer kritischen Würdigung zu unterziehen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Art. 141</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>...</p><p>Bst. g</p><p>die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt, künftige Generationen und Familien;</p><p>...</p>
  • Überprüfung der Familienverträglichkeit von Erlassentwürfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen u. a. die Auswirkungen auf die Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und auf künftige Generationen erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Diese Bestimmung ist um die Familien zu erweitern, um zu gewährleisten, dass bei allen Gesetzgebungen eine konsequente Familienverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird. </p><p>Mit einer im Parlamentsrecht institutionalisierten Familienverträglichkeitsprüfung soll sichergestellt werden, dass in den Botschaften des Bundesrates bzw. Berichten des Parlamentes transparent dargelegt werden muss, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Bestimmungen auf das Wohl der Familien und auf deren Kinder haben. Dies ist insbesondere deshalb von besonderem Nutzen, weil die Familienpolitik kein in sich geschlossenes und deshalb schwierig überschaubares Politikfeld ist. Eine Familienverträglichkeitsprüfung wäre deshalb ein geeignetes Instrument dafür, Gesetzesvorhaben verschiedenster Politikbereiche aus der Perspektive der Familien einer kritischen Würdigung zu unterziehen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung wird wie folgt ergänzt:</p><p>Art. 141</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>...</p><p>Bst. g</p><p>die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt, künftige Generationen und Familien;</p><p>...</p>
    • Überprüfung der Familienverträglichkeit von Erlassentwürfen

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