Frankenstärke. SNB-Protokolle veröffentlichen

ShortId
15.422
Id
20150422
Updated
10.04.2024 17:45
Language
de
Title
Frankenstärke. SNB-Protokolle veröffentlichen
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizerische Nationalbank ist unabhängig. Das ist im Gesetz und in der Verfassung so verankert. Diese Unabhängigkeit hat eine stark verwurzelte Tradition auch in der Schweiz. Die Entscheidungen der SNB sind von erheblicher Tragweite für die wirtschaftliche Situation der Schweiz. Die Unabhängigkeit verlangt auf der Gegenseite Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Die Öffentlichkeit stellt denn auch zu Recht hohe Anforderungen an die Transparenz und Kommunikation der Geldpolitik, wie auch der aktuelle SNB-Präsident Thomas Jordan vor Jahren festhielt (Kommunikation, Transparenz und Geldpolitik, Thomas Jordan, 24. Mai 2007, Basel). Die Transparenzanforderungen haben sich denn auch in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. In der Schweiz und weltweit.</p><p>Die nachträgliche Veröffentlichung der Protokolle des Direktoriums zwingt die Zentralbank, die angekündigte Politik zu erklären, durchzuführen und allfällige Abweichungen zu begründen. Das stärkt die Glaubwürdigkeit der Entscheidungen und trägt der Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung Rechnung. Entscheidungen werden so zumindest nachträglich nachvollziehbar und überprüfbar. Ein nachträglicher Zugang zu den Protokollen der SNB erleichtert auch die parlamentarische Oberaufsicht.</p><p>Aus diesen Gründen verlangt die parlamentarische Initiative, dass die Protokolle der Direktoriumssitzungen der SNB spätestens nach Ablauf einer Abkühlungsfrist von einem Jahr veröffentlicht werden. Damit sind auch Einflüsse auf kurzfristige Spekulation ausgeschlossen. Verschiedene Zentralbanken kennen die Veröffentlichung der Protokolle der Leitungsgremien der Zentralbanken, so u. a. jene der USA, Japans, des UK, Schwedens und die EZB.</p><p>Die Pflicht zur Veröffentlichung der Direktoriumsprotokolle ist im NBG zu verankern und zu präzisieren. Die SNB soll unabhängig bleiben, aber die Entscheidungsfindung an der Spitze muss transparenter werden. Das ist ein Schritt dazu.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, mit denen sichergestellt wird, dass die Protokolle der Sitzungen des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank spätestens nach Ablauf eines Jahres für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu denken ist an eine gesetzliche Verankerung im NBG.</p>
  • Frankenstärke. SNB-Protokolle veröffentlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizerische Nationalbank ist unabhängig. Das ist im Gesetz und in der Verfassung so verankert. Diese Unabhängigkeit hat eine stark verwurzelte Tradition auch in der Schweiz. Die Entscheidungen der SNB sind von erheblicher Tragweite für die wirtschaftliche Situation der Schweiz. Die Unabhängigkeit verlangt auf der Gegenseite Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Die Öffentlichkeit stellt denn auch zu Recht hohe Anforderungen an die Transparenz und Kommunikation der Geldpolitik, wie auch der aktuelle SNB-Präsident Thomas Jordan vor Jahren festhielt (Kommunikation, Transparenz und Geldpolitik, Thomas Jordan, 24. Mai 2007, Basel). Die Transparenzanforderungen haben sich denn auch in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. In der Schweiz und weltweit.</p><p>Die nachträgliche Veröffentlichung der Protokolle des Direktoriums zwingt die Zentralbank, die angekündigte Politik zu erklären, durchzuführen und allfällige Abweichungen zu begründen. Das stärkt die Glaubwürdigkeit der Entscheidungen und trägt der Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung Rechnung. Entscheidungen werden so zumindest nachträglich nachvollziehbar und überprüfbar. Ein nachträglicher Zugang zu den Protokollen der SNB erleichtert auch die parlamentarische Oberaufsicht.</p><p>Aus diesen Gründen verlangt die parlamentarische Initiative, dass die Protokolle der Direktoriumssitzungen der SNB spätestens nach Ablauf einer Abkühlungsfrist von einem Jahr veröffentlicht werden. Damit sind auch Einflüsse auf kurzfristige Spekulation ausgeschlossen. Verschiedene Zentralbanken kennen die Veröffentlichung der Protokolle der Leitungsgremien der Zentralbanken, so u. a. jene der USA, Japans, des UK, Schwedens und die EZB.</p><p>Die Pflicht zur Veröffentlichung der Direktoriumsprotokolle ist im NBG zu verankern und zu präzisieren. Die SNB soll unabhängig bleiben, aber die Entscheidungsfindung an der Spitze muss transparenter werden. Das ist ein Schritt dazu.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, mit denen sichergestellt wird, dass die Protokolle der Sitzungen des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank spätestens nach Ablauf eines Jahres für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu denken ist an eine gesetzliche Verankerung im NBG.</p>
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