Gesetzliche Verankerung der Anforderungen an die Wahlsysteme der Kantone

ShortId
15.429
Id
20150429
Updated
10.04.2024 17:45
Language
de
Title
Gesetzliche Verankerung der Anforderungen an die Wahlsysteme der Kantone
AdditionalIndexing
04;1221
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die geltende Bundesgerichtspraxis beim kommunalen und kantonalen Wahlrecht wird in einem Bundesgesetz verankert. Dabei wird insbesondere folgenden Punkten Rechnung getragen:</p><p>1. Die Kantone legen die Wahlsysteme für die kommunalen und kantonalen Wahlen im Rahmen des Bundesrechts fest.</p><p>2. Die Kantone können Proporz-, Majorz- oder Mischverfahren festlegen.</p><p>3. Die Kantone können spezielle Regelungen vorsehen, um - namentlich regionale oder sprachliche - Minderheiten zu schützen.</p><p>4. Die Kantone können ein gesetzliches Quorum von bis zu 10 Prozent festlegen.</p>
  • Gesetzliche Verankerung der Anforderungen an die Wahlsysteme der Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die geltende Bundesgerichtspraxis beim kommunalen und kantonalen Wahlrecht wird in einem Bundesgesetz verankert. Dabei wird insbesondere folgenden Punkten Rechnung getragen:</p><p>1. Die Kantone legen die Wahlsysteme für die kommunalen und kantonalen Wahlen im Rahmen des Bundesrechts fest.</p><p>2. Die Kantone können Proporz-, Majorz- oder Mischverfahren festlegen.</p><p>3. Die Kantone können spezielle Regelungen vorsehen, um - namentlich regionale oder sprachliche - Minderheiten zu schützen.</p><p>4. Die Kantone können ein gesetzliches Quorum von bis zu 10 Prozent festlegen.</p>
    • Gesetzliche Verankerung der Anforderungen an die Wahlsysteme der Kantone

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