Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament

ShortId
15.438
Id
20150438
Updated
10.02.2026 21:21
Language
de
Title
Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament
AdditionalIndexing
04;421
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Lobbying gibt es, ob wir das wollen oder nicht, und dieser Faktor muss in unserer Demokratie berücksichtigt werden. </p><p>Allerdings ist die gegenwärtige Situation hinsichtlich der Transparenz von Lobbying äusserst unbefriedigend, wie im Zusammenhang mit einem unlängst bekannt gewordenen Fall festzustellen war. Diejenigen, die Lobbying betreiben, tun dies nämlich oft im Verborgenen. Sie sind nicht offiziell anerkannt, und ihre Zutrittsberechtigung zum Parlament müssen sie unter unklaren Bedingungen über Ratsmitglieder einholen, die ihnen permanente Zutrittsrechte, die sie für Dritte zur Verfügung haben, verschaffen.</p><p>Mit dieser Initiative möchte ich für mehr Transparenz in dieser Angelegenheit sorgen, so wie es beispielsweise bei Medienschaffenden Usus ist. Es ist doch in unserem parlamentarisch-demokratischen System völlig normal, dass Lobbyistinnen und Lobbyisten ihre Tätigkeiten transparent ausführen; gegenüber den Parlamentsmitgliedern, den Parlamentsdiensten und gegenüber der Bevölkerung ganz allgemein.</p><p>Deshalb sollten die Interessensvertreterinnen und -vertreter eine permanente oder eine provisorische Zutrittsberechtigung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeit im Parlament auszuführen, und zwar unter noch zu bestimmenden Bedingungen. Das neue Regime soll nicht zu bürokratisch ausgestaltet werden und die besagte Tätigkeit nicht erschweren. Mit einer solchen Regelung würde erreicht, dass die Dauerzutrittsberechtigungen der Ratsmitglieder nicht mehr für Lobbyistinnen und Lobbyisten genutzt werden dürften und dass Massnahmen bei Missbrauch ergriffen würden.</p><p>Sofern Lobbyistinnen und Lobbyisten eine Akkreditierung erhalten, wäre es sinnvoll, den Ratsmitgliedern nur noch eine Dauerzutrittsberechtigung zur Verfügung zu stellen; darüber hinaus haben sie ja immer noch die Möglichkeit, jederzeit Gäste ohne Zutrittskarte zu empfangen.</p><p>Ausserdem sollten die Parlamentsdienste ein öffentliches Register erstellen und laufend nachführen, und dieses sollte von jedermann eingesehen werden können.</p><p>In diesem Register sollten alle Mandate von unabhängig arbeitenden Lobbyistinnen und Lobbyisten aufgeführt sein, und bei Lobbyistinnen und Lobbyisten in einem Anstellungsverhältnis sollten zusätzlich auch die Arbeitgeber verzeichnet sein.</p><p>Im Falle von Verstössen gegen diese Regeln könnten Sanktionen verhängt werden, die bis zum Verweis aus dem Parlament reichen könnten; dabei wäre natürlich das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsrecht muss wie folgt angepasst werden:</p><p>1. Lobbyistinnen und Lobbyisten, die Zutritt zum Parlamentsgebäude wünschen, müssen sich akkreditieren lassen; die Voraussetzungen dafür müssen noch bestimmt werden; ihre Anzahl ist allenfalls zu begrenzen.</p><p>2. Die Parlamentsdienste erstellen ein öffentlich einsehbares Register der Akkreditierungen und führen es laufend nach.</p><p>3. Das öffentliche Register verpflichtet die Lobbyistinnen und Lobbyisten, jedes Mandat und allfällige Arbeitgeber zu melden.</p><p>4. Ein Verstoss oder eine Umgehung dieser Regeln wird sanktioniert.</p>
  • Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20162013
  • 20182016
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Lobbying gibt es, ob wir das wollen oder nicht, und dieser Faktor muss in unserer Demokratie berücksichtigt werden. </p><p>Allerdings ist die gegenwärtige Situation hinsichtlich der Transparenz von Lobbying äusserst unbefriedigend, wie im Zusammenhang mit einem unlängst bekannt gewordenen Fall festzustellen war. Diejenigen, die Lobbying betreiben, tun dies nämlich oft im Verborgenen. Sie sind nicht offiziell anerkannt, und ihre Zutrittsberechtigung zum Parlament müssen sie unter unklaren Bedingungen über Ratsmitglieder einholen, die ihnen permanente Zutrittsrechte, die sie für Dritte zur Verfügung haben, verschaffen.</p><p>Mit dieser Initiative möchte ich für mehr Transparenz in dieser Angelegenheit sorgen, so wie es beispielsweise bei Medienschaffenden Usus ist. Es ist doch in unserem parlamentarisch-demokratischen System völlig normal, dass Lobbyistinnen und Lobbyisten ihre Tätigkeiten transparent ausführen; gegenüber den Parlamentsmitgliedern, den Parlamentsdiensten und gegenüber der Bevölkerung ganz allgemein.</p><p>Deshalb sollten die Interessensvertreterinnen und -vertreter eine permanente oder eine provisorische Zutrittsberechtigung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeit im Parlament auszuführen, und zwar unter noch zu bestimmenden Bedingungen. Das neue Regime soll nicht zu bürokratisch ausgestaltet werden und die besagte Tätigkeit nicht erschweren. Mit einer solchen Regelung würde erreicht, dass die Dauerzutrittsberechtigungen der Ratsmitglieder nicht mehr für Lobbyistinnen und Lobbyisten genutzt werden dürften und dass Massnahmen bei Missbrauch ergriffen würden.</p><p>Sofern Lobbyistinnen und Lobbyisten eine Akkreditierung erhalten, wäre es sinnvoll, den Ratsmitgliedern nur noch eine Dauerzutrittsberechtigung zur Verfügung zu stellen; darüber hinaus haben sie ja immer noch die Möglichkeit, jederzeit Gäste ohne Zutrittskarte zu empfangen.</p><p>Ausserdem sollten die Parlamentsdienste ein öffentliches Register erstellen und laufend nachführen, und dieses sollte von jedermann eingesehen werden können.</p><p>In diesem Register sollten alle Mandate von unabhängig arbeitenden Lobbyistinnen und Lobbyisten aufgeführt sein, und bei Lobbyistinnen und Lobbyisten in einem Anstellungsverhältnis sollten zusätzlich auch die Arbeitgeber verzeichnet sein.</p><p>Im Falle von Verstössen gegen diese Regeln könnten Sanktionen verhängt werden, die bis zum Verweis aus dem Parlament reichen könnten; dabei wäre natürlich das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsrecht muss wie folgt angepasst werden:</p><p>1. Lobbyistinnen und Lobbyisten, die Zutritt zum Parlamentsgebäude wünschen, müssen sich akkreditieren lassen; die Voraussetzungen dafür müssen noch bestimmt werden; ihre Anzahl ist allenfalls zu begrenzen.</p><p>2. Die Parlamentsdienste erstellen ein öffentlich einsehbares Register der Akkreditierungen und führen es laufend nach.</p><p>3. Das öffentliche Register verpflichtet die Lobbyistinnen und Lobbyisten, jedes Mandat und allfällige Arbeitgeber zu melden.</p><p>4. Ein Verstoss oder eine Umgehung dieser Regeln wird sanktioniert.</p>
    • Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Lobbying gibt es, ob wir das wollen oder nicht, und dieser Faktor muss in unserer Demokratie berücksichtigt werden. </p><p>Allerdings ist die gegenwärtige Situation hinsichtlich der Transparenz von Lobbying äusserst unbefriedigend, wie im Zusammenhang mit einem unlängst bekannt gewordenen Fall festzustellen war. Diejenigen, die Lobbying betreiben, tun dies nämlich oft im Verborgenen. Sie sind nicht offiziell anerkannt, und ihre Zutrittsberechtigung zum Parlament müssen sie unter unklaren Bedingungen über Ratsmitglieder einholen, die ihnen permanente Zutrittsrechte, die sie für Dritte zur Verfügung haben, verschaffen.</p><p>Mit dieser Initiative möchte ich für mehr Transparenz in dieser Angelegenheit sorgen, so wie es beispielsweise bei Medienschaffenden Usus ist. Es ist doch in unserem parlamentarisch-demokratischen System völlig normal, dass Lobbyistinnen und Lobbyisten ihre Tätigkeiten transparent ausführen; gegenüber den Parlamentsmitgliedern, den Parlamentsdiensten und gegenüber der Bevölkerung ganz allgemein.</p><p>Deshalb sollten die Interessensvertreterinnen und -vertreter eine permanente oder eine provisorische Zutrittsberechtigung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeit im Parlament auszuführen, und zwar unter noch zu bestimmenden Bedingungen. Das neue Regime soll nicht zu bürokratisch ausgestaltet werden und die besagte Tätigkeit nicht erschweren. Mit einer solchen Regelung würde erreicht, dass die Dauerzutrittsberechtigungen der Ratsmitglieder nicht mehr für Lobbyistinnen und Lobbyisten genutzt werden dürften und dass Massnahmen bei Missbrauch ergriffen würden.</p><p>Sofern Lobbyistinnen und Lobbyisten eine Akkreditierung erhalten, wäre es sinnvoll, den Ratsmitgliedern nur noch eine Dauerzutrittsberechtigung zur Verfügung zu stellen; darüber hinaus haben sie ja immer noch die Möglichkeit, jederzeit Gäste ohne Zutrittskarte zu empfangen.</p><p>Ausserdem sollten die Parlamentsdienste ein öffentliches Register erstellen und laufend nachführen, und dieses sollte von jedermann eingesehen werden können.</p><p>In diesem Register sollten alle Mandate von unabhängig arbeitenden Lobbyistinnen und Lobbyisten aufgeführt sein, und bei Lobbyistinnen und Lobbyisten in einem Anstellungsverhältnis sollten zusätzlich auch die Arbeitgeber verzeichnet sein.</p><p>Im Falle von Verstössen gegen diese Regeln könnten Sanktionen verhängt werden, die bis zum Verweis aus dem Parlament reichen könnten; dabei wäre natürlich das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsrecht muss wie folgt angepasst werden:</p><p>1. Lobbyistinnen und Lobbyisten, die Zutritt zum Parlamentsgebäude wünschen, müssen sich akkreditieren lassen; die Voraussetzungen dafür müssen noch bestimmt werden; ihre Anzahl ist allenfalls zu begrenzen.</p><p>2. Die Parlamentsdienste erstellen ein öffentlich einsehbares Register der Akkreditierungen und führen es laufend nach.</p><p>3. Das öffentliche Register verpflichtet die Lobbyistinnen und Lobbyisten, jedes Mandat und allfällige Arbeitgeber zu melden.</p><p>4. Ein Verstoss oder eine Umgehung dieser Regeln wird sanktioniert.</p>
    • Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament
  • Index
    2
    Texts
    • <p>Lobbying gibt es, ob wir das wollen oder nicht, und dieser Faktor muss in unserer Demokratie berücksichtigt werden. </p><p>Allerdings ist die gegenwärtige Situation hinsichtlich der Transparenz von Lobbying äusserst unbefriedigend, wie im Zusammenhang mit einem unlängst bekannt gewordenen Fall festzustellen war. Diejenigen, die Lobbying betreiben, tun dies nämlich oft im Verborgenen. Sie sind nicht offiziell anerkannt, und ihre Zutrittsberechtigung zum Parlament müssen sie unter unklaren Bedingungen über Ratsmitglieder einholen, die ihnen permanente Zutrittsrechte, die sie für Dritte zur Verfügung haben, verschaffen.</p><p>Mit dieser Initiative möchte ich für mehr Transparenz in dieser Angelegenheit sorgen, so wie es beispielsweise bei Medienschaffenden Usus ist. Es ist doch in unserem parlamentarisch-demokratischen System völlig normal, dass Lobbyistinnen und Lobbyisten ihre Tätigkeiten transparent ausführen; gegenüber den Parlamentsmitgliedern, den Parlamentsdiensten und gegenüber der Bevölkerung ganz allgemein.</p><p>Deshalb sollten die Interessensvertreterinnen und -vertreter eine permanente oder eine provisorische Zutrittsberechtigung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeit im Parlament auszuführen, und zwar unter noch zu bestimmenden Bedingungen. Das neue Regime soll nicht zu bürokratisch ausgestaltet werden und die besagte Tätigkeit nicht erschweren. Mit einer solchen Regelung würde erreicht, dass die Dauerzutrittsberechtigungen der Ratsmitglieder nicht mehr für Lobbyistinnen und Lobbyisten genutzt werden dürften und dass Massnahmen bei Missbrauch ergriffen würden.</p><p>Sofern Lobbyistinnen und Lobbyisten eine Akkreditierung erhalten, wäre es sinnvoll, den Ratsmitgliedern nur noch eine Dauerzutrittsberechtigung zur Verfügung zu stellen; darüber hinaus haben sie ja immer noch die Möglichkeit, jederzeit Gäste ohne Zutrittskarte zu empfangen.</p><p>Ausserdem sollten die Parlamentsdienste ein öffentliches Register erstellen und laufend nachführen, und dieses sollte von jedermann eingesehen werden können.</p><p>In diesem Register sollten alle Mandate von unabhängig arbeitenden Lobbyistinnen und Lobbyisten aufgeführt sein, und bei Lobbyistinnen und Lobbyisten in einem Anstellungsverhältnis sollten zusätzlich auch die Arbeitgeber verzeichnet sein.</p><p>Im Falle von Verstössen gegen diese Regeln könnten Sanktionen verhängt werden, die bis zum Verweis aus dem Parlament reichen könnten; dabei wäre natürlich das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsrecht muss wie folgt angepasst werden:</p><p>1. Lobbyistinnen und Lobbyisten, die Zutritt zum Parlamentsgebäude wünschen, müssen sich akkreditieren lassen; die Voraussetzungen dafür müssen noch bestimmt werden; ihre Anzahl ist allenfalls zu begrenzen.</p><p>2. Die Parlamentsdienste erstellen ein öffentlich einsehbares Register der Akkreditierungen und führen es laufend nach.</p><p>3. Das öffentliche Register verpflichtet die Lobbyistinnen und Lobbyisten, jedes Mandat und allfällige Arbeitgeber zu melden.</p><p>4. Ein Verstoss oder eine Umgehung dieser Regeln wird sanktioniert.</p>
    • Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament
  • Index
    3
    Texts
    • <p>Lobbying gibt es, ob wir das wollen oder nicht, und dieser Faktor muss in unserer Demokratie berücksichtigt werden. </p><p>Allerdings ist die gegenwärtige Situation hinsichtlich der Transparenz von Lobbying äusserst unbefriedigend, wie im Zusammenhang mit einem unlängst bekannt gewordenen Fall festzustellen war. Diejenigen, die Lobbying betreiben, tun dies nämlich oft im Verborgenen. Sie sind nicht offiziell anerkannt, und ihre Zutrittsberechtigung zum Parlament müssen sie unter unklaren Bedingungen über Ratsmitglieder einholen, die ihnen permanente Zutrittsrechte, die sie für Dritte zur Verfügung haben, verschaffen.</p><p>Mit dieser Initiative möchte ich für mehr Transparenz in dieser Angelegenheit sorgen, so wie es beispielsweise bei Medienschaffenden Usus ist. Es ist doch in unserem parlamentarisch-demokratischen System völlig normal, dass Lobbyistinnen und Lobbyisten ihre Tätigkeiten transparent ausführen; gegenüber den Parlamentsmitgliedern, den Parlamentsdiensten und gegenüber der Bevölkerung ganz allgemein.</p><p>Deshalb sollten die Interessensvertreterinnen und -vertreter eine permanente oder eine provisorische Zutrittsberechtigung erhalten, die es ihnen ermöglicht, ihre Tätigkeit im Parlament auszuführen, und zwar unter noch zu bestimmenden Bedingungen. Das neue Regime soll nicht zu bürokratisch ausgestaltet werden und die besagte Tätigkeit nicht erschweren. Mit einer solchen Regelung würde erreicht, dass die Dauerzutrittsberechtigungen der Ratsmitglieder nicht mehr für Lobbyistinnen und Lobbyisten genutzt werden dürften und dass Massnahmen bei Missbrauch ergriffen würden.</p><p>Sofern Lobbyistinnen und Lobbyisten eine Akkreditierung erhalten, wäre es sinnvoll, den Ratsmitgliedern nur noch eine Dauerzutrittsberechtigung zur Verfügung zu stellen; darüber hinaus haben sie ja immer noch die Möglichkeit, jederzeit Gäste ohne Zutrittskarte zu empfangen.</p><p>Ausserdem sollten die Parlamentsdienste ein öffentliches Register erstellen und laufend nachführen, und dieses sollte von jedermann eingesehen werden können.</p><p>In diesem Register sollten alle Mandate von unabhängig arbeitenden Lobbyistinnen und Lobbyisten aufgeführt sein, und bei Lobbyistinnen und Lobbyisten in einem Anstellungsverhältnis sollten zusätzlich auch die Arbeitgeber verzeichnet sein.</p><p>Im Falle von Verstössen gegen diese Regeln könnten Sanktionen verhängt werden, die bis zum Verweis aus dem Parlament reichen könnten; dabei wäre natürlich das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsrecht muss wie folgt angepasst werden:</p><p>1. Lobbyistinnen und Lobbyisten, die Zutritt zum Parlamentsgebäude wünschen, müssen sich akkreditieren lassen; die Voraussetzungen dafür müssen noch bestimmt werden; ihre Anzahl ist allenfalls zu begrenzen.</p><p>2. Die Parlamentsdienste erstellen ein öffentlich einsehbares Register der Akkreditierungen und führen es laufend nach.</p><p>3. Das öffentliche Register verpflichtet die Lobbyistinnen und Lobbyisten, jedes Mandat und allfällige Arbeitgeber zu melden.</p><p>4. Ein Verstoss oder eine Umgehung dieser Regeln wird sanktioniert.</p>
    • Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament

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