Auskunftspflicht über die Reisetätigkeit von Mitgliedern der Bundesversammlung

ShortId
15.442
Id
20150442
Updated
10.04.2024 17:46
Language
de
Title
Auskunftspflicht über die Reisetätigkeit von Mitgliedern der Bundesversammlung
AdditionalIndexing
421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute ist es so, dass das Öffentlichkeitsprinzip gegenüber Medienschaffenden nicht greift. Unter dem Titel "Persönlichkeitsschutz" wird die Auskunft über die Reisetätigkeit der Mitglieder der Bundesversammlung verweigert.</p><p>Es ist jedoch nicht einzusehen, was an offiziellen Reisen persönlichkeitsrelevant sein soll. Diese erfolgen im Rahmen eines Mandates für den Europarat, die OSZE, die APK und weitere Kommissionen oder Institutionen. Der Schreibende ist selber im Europarat tätig und in diesem Rahmen auch ab und zu im Ausland. Die Geheimniskrämerei ist total deplatziert. Im Gegenteil: Wer auf Reisen geht, wird dies auch begründen können. Deshalb soll auf Anfrage über die Reisetätigkeit Auskunft erteilt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen sind so zu ändern, dass über die Reisetätigkeit von Mitgliedern der Bundesversammlung, welche auf Kosten des Steuerzahlers reisen, auf Anfrage von Medienschaffenden oder interessierten Personen Auskunft erteilt werden muss.</p>
  • Auskunftspflicht über die Reisetätigkeit von Mitgliedern der Bundesversammlung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute ist es so, dass das Öffentlichkeitsprinzip gegenüber Medienschaffenden nicht greift. Unter dem Titel "Persönlichkeitsschutz" wird die Auskunft über die Reisetätigkeit der Mitglieder der Bundesversammlung verweigert.</p><p>Es ist jedoch nicht einzusehen, was an offiziellen Reisen persönlichkeitsrelevant sein soll. Diese erfolgen im Rahmen eines Mandates für den Europarat, die OSZE, die APK und weitere Kommissionen oder Institutionen. Der Schreibende ist selber im Europarat tätig und in diesem Rahmen auch ab und zu im Ausland. Die Geheimniskrämerei ist total deplatziert. Im Gegenteil: Wer auf Reisen geht, wird dies auch begründen können. Deshalb soll auf Anfrage über die Reisetätigkeit Auskunft erteilt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen sind so zu ändern, dass über die Reisetätigkeit von Mitgliedern der Bundesversammlung, welche auf Kosten des Steuerzahlers reisen, auf Anfrage von Medienschaffenden oder interessierten Personen Auskunft erteilt werden muss.</p>
    • Auskunftspflicht über die Reisetätigkeit von Mitgliedern der Bundesversammlung

Back to List