Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden
- ShortId
-
15.452
- Id
-
20150452
- Updated
-
10.04.2024 17:44
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden
- AdditionalIndexing
-
421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Vertrauen in die Politik ist für das Funktionieren unserer Demokratie zentral. Denn aus Spenden können Abhängigkeiten entstehen, weshalb diese offengelegt gehören. Es ist deshalb angebracht, dass der Umgang mit Spenden an Ratsmitglieder im Parlamentsgesetz für alle geregelt wird. In den Empfehlungen der Büros vom 11. Dezember 2007 an die Ratsmitglieder steht zum Thema Spenden nichts. Wir kennen zwar ein öffentliches Register mit den Interessenbindungen. Dieses sagt aber nichts aus über mögliche Geldflüsse - weder in Zusammenhang mit den aufgeführten Interessenbindungen noch ohne direkten Zusammenhang mit den Interessenbindungen. </p><p>Es ist im Sinne unserer Demokratie, dass hier mehr Transparenz hergestellt wird. So sind beispielsweise in den nationalen Parlamenten unserer Nachbarländer Regeln, wann und wie Spenden angenommen und offengelegt werden müssen, längst selbstverständlich.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Parlamentsmitglieder haben über Spenden (Geldspenden und geldwerte Zuwendungen aller Art), die sie für ihre politische Tätigkeit erhalten, gesondert Rechnung zu führen. </p><p>Einzelspenden ab 5000 Franken sind unter Angabe des Namens in einem von den Parlamentsdiensten erstellten öffentlichen Register aufzuführen.</p><p>Spenden sind, soweit sie in einem Kalenderjahr einzeln oder bei mehreren Spenden desselben Spenders den Wert von 10 000 Franken übersteigen, unter Angabe ihrer Höhe und Herkunft in einem von den Parlamentsdiensten erstellten öffentlichen Register aufzuführen.</p><p>Neu gewählte Ratsmitglieder sind diesen Regelungen ebenfalls unterworfen.</p>
- Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Vertrauen in die Politik ist für das Funktionieren unserer Demokratie zentral. Denn aus Spenden können Abhängigkeiten entstehen, weshalb diese offengelegt gehören. Es ist deshalb angebracht, dass der Umgang mit Spenden an Ratsmitglieder im Parlamentsgesetz für alle geregelt wird. In den Empfehlungen der Büros vom 11. Dezember 2007 an die Ratsmitglieder steht zum Thema Spenden nichts. Wir kennen zwar ein öffentliches Register mit den Interessenbindungen. Dieses sagt aber nichts aus über mögliche Geldflüsse - weder in Zusammenhang mit den aufgeführten Interessenbindungen noch ohne direkten Zusammenhang mit den Interessenbindungen. </p><p>Es ist im Sinne unserer Demokratie, dass hier mehr Transparenz hergestellt wird. So sind beispielsweise in den nationalen Parlamenten unserer Nachbarländer Regeln, wann und wie Spenden angenommen und offengelegt werden müssen, längst selbstverständlich.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Parlamentsmitglieder haben über Spenden (Geldspenden und geldwerte Zuwendungen aller Art), die sie für ihre politische Tätigkeit erhalten, gesondert Rechnung zu führen. </p><p>Einzelspenden ab 5000 Franken sind unter Angabe des Namens in einem von den Parlamentsdiensten erstellten öffentlichen Register aufzuführen.</p><p>Spenden sind, soweit sie in einem Kalenderjahr einzeln oder bei mehreren Spenden desselben Spenders den Wert von 10 000 Franken übersteigen, unter Angabe ihrer Höhe und Herkunft in einem von den Parlamentsdiensten erstellten öffentlichen Register aufzuführen.</p><p>Neu gewählte Ratsmitglieder sind diesen Regelungen ebenfalls unterworfen.</p>
- Mehr Transparenz. Regelung bei Spenden
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