Mehr Transparenz. Regelung für Informationsreisen
- ShortId
-
15.453
- Id
-
20150453
- Updated
-
10.04.2024 17:47
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Transparenz. Regelung für Informationsreisen
- AdditionalIndexing
-
421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den Empfehlungen der Büros vom 11. Dezember 2007 an die Ratsmitglieder steht: "Eine Einladung einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise kann angenommen werden, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen. Die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder ist auch dann nicht tangiert, wenn die Ratsmitglieder im Rahmen solcher Reisen zu Veranstaltungen (z. B. Essen oder Apéros) eingeladen werden, die von den Ratsmitgliedern nicht bezahlt werden müssen. Die Büros erachten solche Einladungen als mit dem Rahmen des sozial Üblichen vereinbar."</p><p>Die Empfehlung ist somit zwar bereits heute deutlich. Da es in diesem Zusammenhang jedoch immer wieder zu Fragen kommt, lohnt sich eine Präzisierung und Festlegung im Parlamentsgesetz. Dies wäre eine einfache Massnahme, die mehr Transparenz schafft und erst noch das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder stärkt. Zudem wird damit auch den Einladenden klar, was erlaubt ist und was nicht.</p><p>Prüfenswert ist weiter, ob Auslandreisen der Parlamentsmitglieder in direktem Zusammenhang mit ihrem Mandat in einem öffentlichen Register transparent gemacht werden sollen und ob für jedes Ratsmitglied - analog beispielsweise zum Kredit für die Sprachausbildung (Kostendach pro Ratsmitglied und Jahr) oder abgestuft nach Kommissionen - in Zukunft ein Kredit in einer noch zu bestimmenden Höhe für Informationsreisen zur Verfügung gestellt werden soll.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz wird wie folgt ergänzt:</p><p>Die Parlamentsmitglieder können Einladungen einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise annehmen, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen. Geldwerte Leistungen unter einem noch zu bestimmenden Betrag sind von dieser Regelung ausgenommen.</p>
- Mehr Transparenz. Regelung für Informationsreisen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den Empfehlungen der Büros vom 11. Dezember 2007 an die Ratsmitglieder steht: "Eine Einladung einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise kann angenommen werden, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen. Die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder ist auch dann nicht tangiert, wenn die Ratsmitglieder im Rahmen solcher Reisen zu Veranstaltungen (z. B. Essen oder Apéros) eingeladen werden, die von den Ratsmitgliedern nicht bezahlt werden müssen. Die Büros erachten solche Einladungen als mit dem Rahmen des sozial Üblichen vereinbar."</p><p>Die Empfehlung ist somit zwar bereits heute deutlich. Da es in diesem Zusammenhang jedoch immer wieder zu Fragen kommt, lohnt sich eine Präzisierung und Festlegung im Parlamentsgesetz. Dies wäre eine einfache Massnahme, die mehr Transparenz schafft und erst noch das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder stärkt. Zudem wird damit auch den Einladenden klar, was erlaubt ist und was nicht.</p><p>Prüfenswert ist weiter, ob Auslandreisen der Parlamentsmitglieder in direktem Zusammenhang mit ihrem Mandat in einem öffentlichen Register transparent gemacht werden sollen und ob für jedes Ratsmitglied - analog beispielsweise zum Kredit für die Sprachausbildung (Kostendach pro Ratsmitglied und Jahr) oder abgestuft nach Kommissionen - in Zukunft ein Kredit in einer noch zu bestimmenden Höhe für Informationsreisen zur Verfügung gestellt werden soll.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz wird wie folgt ergänzt:</p><p>Die Parlamentsmitglieder können Einladungen einer schweizerischen oder internationalen Interessenorganisation zu einer Informationsreise annehmen, sofern die Ratsmitglieder die Reisekosten selber bezahlen. Geldwerte Leistungen unter einem noch zu bestimmenden Betrag sind von dieser Regelung ausgenommen.</p>
- Mehr Transparenz. Regelung für Informationsreisen
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