Abbau von Bürokratie. Überprüfung der Ratio Legis durch eine parlamentarische Delegation
- ShortId
-
15.454
- Id
-
20150454
- Updated
-
10.04.2024 17:46
- Language
-
de
- Title
-
Abbau von Bürokratie. Überprüfung der Ratio Legis durch eine parlamentarische Delegation
- AdditionalIndexing
-
421;12
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die heutige Gesellschaft, die Unternehmen und auch die Verwaltung werden zunehmend mit weiteren Regulierungen konfrontiert und belastet. Eine Trendwende in dieser Hinsicht zeichnet sich nicht ab. Einerseits schafft das Parlament neue Regelungen. Andererseits werden basierend auf diesen Gesetzen diverse Verordnungen und Weisungen erlassen, die den vom Parlament geschaffenen gesetzlichen Rahmen unnötig einengen. Damit wird der Ratio Legis von Gesetzen nicht vollumfänglich nachgelebt und der Spielraum unnötig eingeengt. Um dieser Entwicklung entgegenwirken zu können, soll eine Überprüfung des Willens des Gesetzgebers möglich sein. Zu diesem Zweck soll eine parlamentarische Delegation geschaffen werden, analog der Finanzdelegation beider Räte oder der Neat-Aufsichtsdelegation. Diese parlamentarische Delegation soll Meldungen Dritter oder der Verwaltung entgegennehmen und überprüfen, ob der Wille des Gesetzgebers auf Verordnungs- oder Weisungsstufe eingeschränkt wurde und ob basierend auf Gesetzesbestimmungen überdimensionierte Administrativlasten geschaffen wurden. Diese parlamentarische Delegation soll somit beurteilen, ob der Ratio Legis von Gesetzesbestimmungen nachgelebt oder ob unnötig der gesetzliche Rahmen eingeschränkt wird. Mithilfe solcher Kontrollen sollen auch Gesetze ohne Nutzen sowie Gesetze mit einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand beseitigt oder verbessert werden. </p><p>Für all das bedarf es eines ständigen Monotorings. Dieses soll durch die neu geschaffene parlamentarische Delegation erfolgen. Empfehlungen dieser Delegation sollen entweder an die Verwaltung oder an den Gesetzgeber (Parlament) mit dem Auftrag zur Nachachtung und Umsetzung weitergeleitet werden. </p><p>Mit dieser Institution soll ein Beitrag zum Abbau der unnötigen Regelungsdichte und der grossen Administrativlasten geleistet werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, um eine parlamentarische Delegation zu schaffen, die bestehende Gesetze auf die Möglichkeit hin durchforstet, die administrativen Belastungen sowohl in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Betrieben zu senken. Diese Überprüfung soll auf begründete Eingaben hin erfolgen.</p>
- Abbau von Bürokratie. Überprüfung der Ratio Legis durch eine parlamentarische Delegation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die heutige Gesellschaft, die Unternehmen und auch die Verwaltung werden zunehmend mit weiteren Regulierungen konfrontiert und belastet. Eine Trendwende in dieser Hinsicht zeichnet sich nicht ab. Einerseits schafft das Parlament neue Regelungen. Andererseits werden basierend auf diesen Gesetzen diverse Verordnungen und Weisungen erlassen, die den vom Parlament geschaffenen gesetzlichen Rahmen unnötig einengen. Damit wird der Ratio Legis von Gesetzen nicht vollumfänglich nachgelebt und der Spielraum unnötig eingeengt. Um dieser Entwicklung entgegenwirken zu können, soll eine Überprüfung des Willens des Gesetzgebers möglich sein. Zu diesem Zweck soll eine parlamentarische Delegation geschaffen werden, analog der Finanzdelegation beider Räte oder der Neat-Aufsichtsdelegation. Diese parlamentarische Delegation soll Meldungen Dritter oder der Verwaltung entgegennehmen und überprüfen, ob der Wille des Gesetzgebers auf Verordnungs- oder Weisungsstufe eingeschränkt wurde und ob basierend auf Gesetzesbestimmungen überdimensionierte Administrativlasten geschaffen wurden. Diese parlamentarische Delegation soll somit beurteilen, ob der Ratio Legis von Gesetzesbestimmungen nachgelebt oder ob unnötig der gesetzliche Rahmen eingeschränkt wird. Mithilfe solcher Kontrollen sollen auch Gesetze ohne Nutzen sowie Gesetze mit einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand beseitigt oder verbessert werden. </p><p>Für all das bedarf es eines ständigen Monotorings. Dieses soll durch die neu geschaffene parlamentarische Delegation erfolgen. Empfehlungen dieser Delegation sollen entweder an die Verwaltung oder an den Gesetzgeber (Parlament) mit dem Auftrag zur Nachachtung und Umsetzung weitergeleitet werden. </p><p>Mit dieser Institution soll ein Beitrag zum Abbau der unnötigen Regelungsdichte und der grossen Administrativlasten geleistet werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, um eine parlamentarische Delegation zu schaffen, die bestehende Gesetze auf die Möglichkeit hin durchforstet, die administrativen Belastungen sowohl in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Betrieben zu senken. Diese Überprüfung soll auf begründete Eingaben hin erfolgen.</p>
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