Parlamentsgesetz. Unabhängige Rechtsvergleichung statt EU-Kompatibilitätsprüfung bzw. EU-Rechtsangleichung
- ShortId
-
15.462
- Id
-
20150462
- Updated
-
10.04.2024 17:44
- Language
-
de
- Title
-
Parlamentsgesetz. Unabhängige Rechtsvergleichung statt EU-Kompatibilitätsprüfung bzw. EU-Rechtsangleichung
- AdditionalIndexing
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12;1231;421;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dass in Botschaften des Bundesrates auch Vergleiche mit dem Recht anderer Länder gemacht werden, macht Sinn. Aufgrund der Anforderungen der vernetzten Wirtschaft und Gesellschaft sind vertiefte Kenntnisse fremder Rechtsordnungen und deren Vergleich mit inländischem Recht unerlässlich. Gerade diese Kenntnisse können gezielt genutzt werden, um für die Schweiz durch bessere rechtliche Rahmenbedingungen Standortvorteile zu schaffen. Das fremde Recht kann je nach Ergebnis der rechtsvergleichenden Analyse als Vorbild oder als negatives Beispiel dienen - ohne eine Rechtsvereinheitlichung zu bewirken oder zu fördern.</p><p>Rechtsvergleichung darf aber nicht für einen schleichenden EU-Beitritt und eine eigentliche, systematische EU-Kompatibilitätsprüfung missbraucht werden. Es ist unverständlich, weshalb in der Rechtsvergleichung von Botschaften lediglich EU-Recht mit dem Schweizer Recht verglichen werden soll und nicht auch das Recht von Nationalstaaten in- und ausserhalb der EU oder von anderen internationalen Gremien. Deshalb sollte in Botschaften das internationale Recht berücksichtigt werden, nicht nur das europäische Recht. Die heutige Regelung führt zu einer einseitigen EU-Rechtsangleichung und einer unnötigen Einengung und Einschränkung der Sichtweise. Ein breiterer Rechtsvergleich stärkt die Unabhängigkeit der Schweiz. Die dadurch gewonnene Eigenständigkeit und Freiheit ermöglicht die gezielte Nutzung der Kenntnisse über verschiedenste Gesetzgebungen der ganzen Welt für bessere und eigenständige Schweizer Lösungen. So kann die Schweiz wieder vom angepassten Recht-Importeur zum innovativen Recht-Exporteur werden, wie sie es im letzten Jahrhundert in der ganzen Welt war. Die heutige EU-Kompatibilitätsprüfung führt zu einer EU-Rechtsangleichung und forciert damit den schleichenden EU-Beitritt. Deshalb braucht es eine Änderung. Botschaften sollen sich unabhängig und sachlich mit internationalem Recht vergleichend auseinandersetzen, anstatt einseitig und angleichend die Kompatibilität mit dem EU-Recht zu prüfen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 141</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>In der Botschaft begründet er den Erlassentwurf und kommentiert soweit nötig die einzelnen Bestimmungen. Darüber hinaus erläutert er insbesondere folgende Punkte, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind:</p><p>Bst. a</p><p>die Rechtsgrundlage, die Auswirkungen auf die Grundrechte, die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht und das Verhältnis zum internationalen (neu) Recht;</p><p>(bisher: europäischen Recht)</p><p>...</p>
- Parlamentsgesetz. Unabhängige Rechtsvergleichung statt EU-Kompatibilitätsprüfung bzw. EU-Rechtsangleichung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dass in Botschaften des Bundesrates auch Vergleiche mit dem Recht anderer Länder gemacht werden, macht Sinn. Aufgrund der Anforderungen der vernetzten Wirtschaft und Gesellschaft sind vertiefte Kenntnisse fremder Rechtsordnungen und deren Vergleich mit inländischem Recht unerlässlich. Gerade diese Kenntnisse können gezielt genutzt werden, um für die Schweiz durch bessere rechtliche Rahmenbedingungen Standortvorteile zu schaffen. Das fremde Recht kann je nach Ergebnis der rechtsvergleichenden Analyse als Vorbild oder als negatives Beispiel dienen - ohne eine Rechtsvereinheitlichung zu bewirken oder zu fördern.</p><p>Rechtsvergleichung darf aber nicht für einen schleichenden EU-Beitritt und eine eigentliche, systematische EU-Kompatibilitätsprüfung missbraucht werden. Es ist unverständlich, weshalb in der Rechtsvergleichung von Botschaften lediglich EU-Recht mit dem Schweizer Recht verglichen werden soll und nicht auch das Recht von Nationalstaaten in- und ausserhalb der EU oder von anderen internationalen Gremien. Deshalb sollte in Botschaften das internationale Recht berücksichtigt werden, nicht nur das europäische Recht. Die heutige Regelung führt zu einer einseitigen EU-Rechtsangleichung und einer unnötigen Einengung und Einschränkung der Sichtweise. Ein breiterer Rechtsvergleich stärkt die Unabhängigkeit der Schweiz. Die dadurch gewonnene Eigenständigkeit und Freiheit ermöglicht die gezielte Nutzung der Kenntnisse über verschiedenste Gesetzgebungen der ganzen Welt für bessere und eigenständige Schweizer Lösungen. So kann die Schweiz wieder vom angepassten Recht-Importeur zum innovativen Recht-Exporteur werden, wie sie es im letzten Jahrhundert in der ganzen Welt war. Die heutige EU-Kompatibilitätsprüfung führt zu einer EU-Rechtsangleichung und forciert damit den schleichenden EU-Beitritt. Deshalb braucht es eine Änderung. Botschaften sollen sich unabhängig und sachlich mit internationalem Recht vergleichend auseinandersetzen, anstatt einseitig und angleichend die Kompatibilität mit dem EU-Recht zu prüfen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 141</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>In der Botschaft begründet er den Erlassentwurf und kommentiert soweit nötig die einzelnen Bestimmungen. Darüber hinaus erläutert er insbesondere folgende Punkte, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind:</p><p>Bst. a</p><p>die Rechtsgrundlage, die Auswirkungen auf die Grundrechte, die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht und das Verhältnis zum internationalen (neu) Recht;</p><p>(bisher: europäischen Recht)</p><p>...</p>
- Parlamentsgesetz. Unabhängige Rechtsvergleichung statt EU-Kompatibilitätsprüfung bzw. EU-Rechtsangleichung
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