Parlamentarische Interessenbindungen mit der Angabe der finanziellen Entschädigungen ergänzen

ShortId
15.463
Id
20150463
Updated
10.04.2024 17:43
Language
de
Title
Parlamentarische Interessenbindungen mit der Angabe der finanziellen Entschädigungen ergänzen
AdditionalIndexing
421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist zurzeit nicht möglich, aufgrund des Registers der Interessenbindungen der Ratsmitglieder zwischen voll oder teilweise entschädigten und ehrenamtlichen, also freiwilligen oder nur geringfügig entschädigten Tätigkeiten zu unterscheiden. Entsprechend soll mit der Angabe der Interessenbindungen auch eine Angabe über die Höhe der damit verbundenen Entschädigungen gemacht werden.</p><p>Denkbar wäre auch, dass statt der exakten Entschädigung verschiedene Kategorien (z. B. 0 bis 2000 Franken, 2000 bis 5000 Franken, 5000 bis 10 000 Franken usw.) geschaffen werden und die Ratsmitglieder deklarieren müssen, in welche Kategorie die jeweilige Entschädigung fällt. </p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 11 des Parlamentsgesetzes soll um eine Bestimmung ergänzt werden, dass Ratsmitglieder ihre Angaben zu den Interessenbindungen mit der Information über den finanziellen Rahmen der damit jeweils verbundenen Entschädigung zu ergänzen haben.</p>
  • Parlamentarische Interessenbindungen mit der Angabe der finanziellen Entschädigungen ergänzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist zurzeit nicht möglich, aufgrund des Registers der Interessenbindungen der Ratsmitglieder zwischen voll oder teilweise entschädigten und ehrenamtlichen, also freiwilligen oder nur geringfügig entschädigten Tätigkeiten zu unterscheiden. Entsprechend soll mit der Angabe der Interessenbindungen auch eine Angabe über die Höhe der damit verbundenen Entschädigungen gemacht werden.</p><p>Denkbar wäre auch, dass statt der exakten Entschädigung verschiedene Kategorien (z. B. 0 bis 2000 Franken, 2000 bis 5000 Franken, 5000 bis 10 000 Franken usw.) geschaffen werden und die Ratsmitglieder deklarieren müssen, in welche Kategorie die jeweilige Entschädigung fällt. </p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 11 des Parlamentsgesetzes soll um eine Bestimmung ergänzt werden, dass Ratsmitglieder ihre Angaben zu den Interessenbindungen mit der Information über den finanziellen Rahmen der damit jeweils verbundenen Entschädigung zu ergänzen haben.</p>
    • Parlamentarische Interessenbindungen mit der Angabe der finanziellen Entschädigungen ergänzen

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