Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier
- ShortId
-
15.464
- Id
-
20150464
- Updated
-
10.04.2024 17:43
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier
- AdditionalIndexing
-
421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Jeder Parlamentarier hat (gemäss Art. 69 Abs. 2 ParlG) das Recht, zwei Personen zu bezeichnen, welche Zutritt zu den nichtöffentlichen Bereichen des Bundeshauses haben. Die Bestimmung lautet: "Jedes Ratsmitglied kann für je zwei Personen, die für eine bestimmte Dauer Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen. Diese Personen und ihre Funktionen sind in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen."</p><p>Zusätzlich können Parlamentarier während der Session an maximal zwei Personen eine auf den betreffenden Tag limitierte Zutrittsberechtigung ausstellen. Diese Berechtigungen werden nicht veröffentlicht. Das ParlG wäre um eine entsprechende Bestimmung zu ergänzen, welche Transparenz in Bezug auf diese Personen und ihre Funktionen ermöglicht, indem diese temporären Zutrittsberechtigungen ebenfalls in einem aktuellen, öffentlich einsehbaren Register aufzuführen sind.</p><p>Im Zusammenhang mit der Debatte über das Lobbying im Bundeshaus wurde oft die Rolle der permanent Zutrittsberechtigten debattiert. Allerdings besteht über diese bereits heute zumindest via Register Transparenz. Über die temporären Tages-Zutrittsberechtigungen wird dagegen kein öffentliches Register der Personen und ihrer Interessebindungen geführt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sollen die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, dass künftig nicht nur die Liste der permanenten Zutrittsberechtigungen (gemäss Art. 69 Abs. 2 ParlG) publiziert wird, sondern auch die Liste der von Parlamentsmitgliedern gewährten temporären Zutrittsberechtigungen für das Bundeshaus.</p>
- Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Jeder Parlamentarier hat (gemäss Art. 69 Abs. 2 ParlG) das Recht, zwei Personen zu bezeichnen, welche Zutritt zu den nichtöffentlichen Bereichen des Bundeshauses haben. Die Bestimmung lautet: "Jedes Ratsmitglied kann für je zwei Personen, die für eine bestimmte Dauer Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen. Diese Personen und ihre Funktionen sind in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen."</p><p>Zusätzlich können Parlamentarier während der Session an maximal zwei Personen eine auf den betreffenden Tag limitierte Zutrittsberechtigung ausstellen. Diese Berechtigungen werden nicht veröffentlicht. Das ParlG wäre um eine entsprechende Bestimmung zu ergänzen, welche Transparenz in Bezug auf diese Personen und ihre Funktionen ermöglicht, indem diese temporären Zutrittsberechtigungen ebenfalls in einem aktuellen, öffentlich einsehbaren Register aufzuführen sind.</p><p>Im Zusammenhang mit der Debatte über das Lobbying im Bundeshaus wurde oft die Rolle der permanent Zutrittsberechtigten debattiert. Allerdings besteht über diese bereits heute zumindest via Register Transparenz. Über die temporären Tages-Zutrittsberechtigungen wird dagegen kein öffentliches Register der Personen und ihrer Interessebindungen geführt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sollen die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, dass künftig nicht nur die Liste der permanenten Zutrittsberechtigungen (gemäss Art. 69 Abs. 2 ParlG) publiziert wird, sondern auch die Liste der von Parlamentsmitgliedern gewährten temporären Zutrittsberechtigungen für das Bundeshaus.</p>
- Transparenz über das Lobbying via Tages-Zugangsbewilligungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier
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