Graustromabgabe zum Schutz der Wasserkraft
- ShortId
-
15.465
- Id
-
20150465
- Updated
-
10.04.2024 17:50
- Language
-
de
- Title
-
Graustromabgabe zum Schutz der Wasserkraft
- AdditionalIndexing
-
66;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Graustromabgabe soll zu einer minimal besseren Abbildung der wahren Kosten von Strom aus nichterneuerbaren Energien führen. Damit werden die erneuerbaren Energien und insbesondere die Schweizer Wasserkraft wieder konkurrenzfähiger am Markt. Mit der Option einer Reduktion der maximalen Abgabe könnte z. B. Strom aus Gas oder Kernenergie gegenüber Strom aus Kohle differenziert belastet werden. Die maximale Abgabe könnte dabei für Strom aus Kohlekraftwerken auf 2 bis 4 Rappen/Kilowattstunde angesetzt werden - Graustrom wäre dabei der teuersten Kategorie gleichgestellt. Strom aus Kernkraft könnte aber reduziert mit 1 bis 2 Rappen/Kilowattstunde belastet bleiben.</p><p>Durch die vollständige Rückerstattung z. B. analog der CO2- oder VOC-Abgabe bleibt die Abgabe staatsquotenneutral und der administrative Aufwand minimal.</p><p>Mit der Lenkungswirkung (zwar gering) würde die Nachfrage positiv beeinflusst. Zudem würden durch die mögliche Erhöhung der Marktpreise die Kosten der KEV reduziert und die Produktion aus neuen Anlagen marktfähiger.</p><p>Stromintensive Unternehmen können nach dem Muster der bereits geltenden KEV-Gesetzgebung teilweise entlastet werden. </p><p>Um eine Umgehung mit Herkunftsnachweis zu vermeiden ("greenwashing"), könnte im grenzüberschreitenden Stromhandel der Nachweis z. B. zwingend an die instantane physikalische Verfügbarkeit z. B. mit einer konkreten zeitnahen Beschaffung (Import) bzw. einem Verkauf (Export) bei einem Produzenten gekoppelt werden.</p><p>Die Stromunternehmen könnten mit optimiertem Handel ihre Herstellungskosten so gezielt optimieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Energiegesetz soll mit einer Lenkungsabgabe auf Strom aus nichterneuerbaren Energien ergänzt werden, und dies mit den folgenden Eckwerten:</p><p>1. die Erhebung der Abgabe erfolgt bei der Einfuhr und der inländischen Erzeugung von nichterneuerbarem Strom; </p><p>2. die Abgabe kann bei der Ausfuhr zurückerstattet werden;</p><p>3. stromintensive Unternehmen können teilweise entlastet werden;</p><p>4. die Abgabe wird vollständig an die Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt;</p><p>5. die Abgabesätze können reduziert werden, wenn der Nachweis über eine reduzierte Umweltbelastung oder über reduzierte Umweltrisiken bei der Produktion erbracht wird;</p><p>6. die Umgehung der Abgabe im grenzüberschreitenden Stromhandel ("greenwashing") ist zu verhindern.</p>
- Graustromabgabe zum Schutz der Wasserkraft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine Graustromabgabe soll zu einer minimal besseren Abbildung der wahren Kosten von Strom aus nichterneuerbaren Energien führen. Damit werden die erneuerbaren Energien und insbesondere die Schweizer Wasserkraft wieder konkurrenzfähiger am Markt. Mit der Option einer Reduktion der maximalen Abgabe könnte z. B. Strom aus Gas oder Kernenergie gegenüber Strom aus Kohle differenziert belastet werden. Die maximale Abgabe könnte dabei für Strom aus Kohlekraftwerken auf 2 bis 4 Rappen/Kilowattstunde angesetzt werden - Graustrom wäre dabei der teuersten Kategorie gleichgestellt. Strom aus Kernkraft könnte aber reduziert mit 1 bis 2 Rappen/Kilowattstunde belastet bleiben.</p><p>Durch die vollständige Rückerstattung z. B. analog der CO2- oder VOC-Abgabe bleibt die Abgabe staatsquotenneutral und der administrative Aufwand minimal.</p><p>Mit der Lenkungswirkung (zwar gering) würde die Nachfrage positiv beeinflusst. Zudem würden durch die mögliche Erhöhung der Marktpreise die Kosten der KEV reduziert und die Produktion aus neuen Anlagen marktfähiger.</p><p>Stromintensive Unternehmen können nach dem Muster der bereits geltenden KEV-Gesetzgebung teilweise entlastet werden. </p><p>Um eine Umgehung mit Herkunftsnachweis zu vermeiden ("greenwashing"), könnte im grenzüberschreitenden Stromhandel der Nachweis z. B. zwingend an die instantane physikalische Verfügbarkeit z. B. mit einer konkreten zeitnahen Beschaffung (Import) bzw. einem Verkauf (Export) bei einem Produzenten gekoppelt werden.</p><p>Die Stromunternehmen könnten mit optimiertem Handel ihre Herstellungskosten so gezielt optimieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Energiegesetz soll mit einer Lenkungsabgabe auf Strom aus nichterneuerbaren Energien ergänzt werden, und dies mit den folgenden Eckwerten:</p><p>1. die Erhebung der Abgabe erfolgt bei der Einfuhr und der inländischen Erzeugung von nichterneuerbarem Strom; </p><p>2. die Abgabe kann bei der Ausfuhr zurückerstattet werden;</p><p>3. stromintensive Unternehmen können teilweise entlastet werden;</p><p>4. die Abgabe wird vollständig an die Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt;</p><p>5. die Abgabesätze können reduziert werden, wenn der Nachweis über eine reduzierte Umweltbelastung oder über reduzierte Umweltrisiken bei der Produktion erbracht wird;</p><p>6. die Umgehung der Abgabe im grenzüberschreitenden Stromhandel ("greenwashing") ist zu verhindern.</p>
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