Strengere Praxis bei der Anwendung bzw. Präzisierung der Kriterien zur Prüfung der Einheit der Materie bei Volksinitiativen

ShortId
15.475
Id
20150475
Updated
10.04.2024 17:44
Language
de
Title
Strengere Praxis bei der Anwendung bzw. Präzisierung der Kriterien zur Prüfung der Einheit der Materie bei Volksinitiativen
AdditionalIndexing
04;421
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Es ist der Entwurf für einen Bundesbeschluss oder für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auszuarbeiten, wonach die Bundesversammlung inskünftig bei der Prüfung der Einheit der Materie von Volksinitiativen strengere Kriterien anwendet. Dabei soll geprüft werden, ob mit einem Grundsatzbeschluss nach Artikel 28 ParlG in Form eines einfachen Bundesbeschlusses oder eines dem fakultativen Referendum unterstellten Bundesbeschlusses eine Praxisänderung angekündigt werden soll, oder ob Artikel 75 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durch weitere geeignete, präzisere Kriterien ergänzt werden soll.</p>
  • Strengere Praxis bei der Anwendung bzw. Präzisierung der Kriterien zur Prüfung der Einheit der Materie bei Volksinitiativen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist der Entwurf für einen Bundesbeschluss oder für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auszuarbeiten, wonach die Bundesversammlung inskünftig bei der Prüfung der Einheit der Materie von Volksinitiativen strengere Kriterien anwendet. Dabei soll geprüft werden, ob mit einem Grundsatzbeschluss nach Artikel 28 ParlG in Form eines einfachen Bundesbeschlusses oder eines dem fakultativen Referendum unterstellten Bundesbeschlusses eine Praxisänderung angekündigt werden soll, oder ob Artikel 75 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durch weitere geeignete, präzisere Kriterien ergänzt werden soll.</p>
    • Strengere Praxis bei der Anwendung bzw. Präzisierung der Kriterien zur Prüfung der Einheit der Materie bei Volksinitiativen

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