Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft

ShortId
15.479
Id
20150479
Updated
10.02.2026 21:06
Language
de
Title
Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft
AdditionalIndexing
10;15;2446;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 2005 gilt im Rahmen der bilateralen Abkommen die sogenannte Doppel-Null-Lösung. Diese sieht vor, dass auf Zucker in verarbeiteten Nahrungsmitteln im Handel zwischen der Schweiz und der EU keine Zölle erhoben und keine Rückerstattungen gewährt werden. Aufgrund der Marktlage 2005 hat die Schweiz gleichzeitig beschlossen, dass die auf Rohzucker erhobenen Zölle so festgelegt werden, dass der Preis für Zucker in der Schweiz den EU-Marktpreisen entspricht. Der Zielpreis für Schweizer Zucker ist in Euro definiert, weshalb die Währungsschwankungen vollumfänglich durchschlagen. </p><p>Die bei der Einführung dieses Systems geltenden Regeln haben sich seitdem vollkommen verändert: Im Sommer 2013 hat die EU beschlossen, die Quotenregelung Ende September 2017 abzuschaffen und die Produktionsmengen freizugeben. Gleichzeitig wird auch die Exportbeschränkung aufgehoben.</p><p>Die EU-Zuckerwirtschaft bereitet sich bereits auf die Abschaffung der Quotenregelung vor. In der EU sind die Preise als Folge davon um rund 30 Prozent gesunken. Aber auch in der Schweiz sind die Produzentenpreise für Zuckerrüben aufgrund von Einfuhren im gleichen Verhältnis gesunken. In der Schweiz kommt ausserdem ein Preiszerfall aufgrund der Frankenstärke hinzu. </p><p>Unter diesen Bedingungen ist die Rentabilität der inländischen Zucker- und Zuckerrübenproduktion nicht mehr sichergestellt. Deshalb muss etwas gegen die Dumpingpreise von Importzucker unternommen werden, um einen Mindestpreis für Zucker in der Schweiz zu gewährleisten. Betrifft der garantierte Mindestpreis ausschliesslich Rohzucker, wird die mit den bilateralen Abkommen eingeführte Doppel-Null-Lösung eingehalten. Es können spezifische Massnahmen in der Zuckerbranche ergriffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie, die der internationalen Konkurrenz ausgesetzt ist, sicherzustellen. Oder es wird ein Mindestpreis für Zucker in der Schweiz mit einer Anpassung des Zollsystems gewährleistet, was mit den WTO-Regeln vereinbar wäre: Der im Rahmen der WTO festgelegte Zollansatz liegt bei 610 Franken pro Tonne. Schliesslich ist noch zu betonen, dass die EU derzeit einen Zollansatz von 419 Euro pro Tonne auf importiertem Zucker aus Drittstaaten wie der Schweiz erhebt.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Um die Rentabilität der inländischen Zucker- und Zuckerrübenproduktion sicherzustellen, muss der Mechanismus für die Festlegung der Zollansätze für importierten Zucker so angepasst werden, dass für Zucker ein Mindestpreis sichergestellt ist.</p>
  • Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 2005 gilt im Rahmen der bilateralen Abkommen die sogenannte Doppel-Null-Lösung. Diese sieht vor, dass auf Zucker in verarbeiteten Nahrungsmitteln im Handel zwischen der Schweiz und der EU keine Zölle erhoben und keine Rückerstattungen gewährt werden. Aufgrund der Marktlage 2005 hat die Schweiz gleichzeitig beschlossen, dass die auf Rohzucker erhobenen Zölle so festgelegt werden, dass der Preis für Zucker in der Schweiz den EU-Marktpreisen entspricht. Der Zielpreis für Schweizer Zucker ist in Euro definiert, weshalb die Währungsschwankungen vollumfänglich durchschlagen. </p><p>Die bei der Einführung dieses Systems geltenden Regeln haben sich seitdem vollkommen verändert: Im Sommer 2013 hat die EU beschlossen, die Quotenregelung Ende September 2017 abzuschaffen und die Produktionsmengen freizugeben. Gleichzeitig wird auch die Exportbeschränkung aufgehoben.</p><p>Die EU-Zuckerwirtschaft bereitet sich bereits auf die Abschaffung der Quotenregelung vor. In der EU sind die Preise als Folge davon um rund 30 Prozent gesunken. Aber auch in der Schweiz sind die Produzentenpreise für Zuckerrüben aufgrund von Einfuhren im gleichen Verhältnis gesunken. In der Schweiz kommt ausserdem ein Preiszerfall aufgrund der Frankenstärke hinzu. </p><p>Unter diesen Bedingungen ist die Rentabilität der inländischen Zucker- und Zuckerrübenproduktion nicht mehr sichergestellt. Deshalb muss etwas gegen die Dumpingpreise von Importzucker unternommen werden, um einen Mindestpreis für Zucker in der Schweiz zu gewährleisten. Betrifft der garantierte Mindestpreis ausschliesslich Rohzucker, wird die mit den bilateralen Abkommen eingeführte Doppel-Null-Lösung eingehalten. Es können spezifische Massnahmen in der Zuckerbranche ergriffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie, die der internationalen Konkurrenz ausgesetzt ist, sicherzustellen. Oder es wird ein Mindestpreis für Zucker in der Schweiz mit einer Anpassung des Zollsystems gewährleistet, was mit den WTO-Regeln vereinbar wäre: Der im Rahmen der WTO festgelegte Zollansatz liegt bei 610 Franken pro Tonne. Schliesslich ist noch zu betonen, dass die EU derzeit einen Zollansatz von 419 Euro pro Tonne auf importiertem Zucker aus Drittstaaten wie der Schweiz erhebt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Um die Rentabilität der inländischen Zucker- und Zuckerrübenproduktion sicherzustellen, muss der Mechanismus für die Festlegung der Zollansätze für importierten Zucker so angepasst werden, dass für Zucker ein Mindestpreis sichergestellt ist.</p>
    • Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft
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    Texts
    • <p>Seit 2005 gilt im Rahmen der bilateralen Abkommen die sogenannte Doppel-Null-Lösung. Diese sieht vor, dass auf Zucker in verarbeiteten Nahrungsmitteln im Handel zwischen der Schweiz und der EU keine Zölle erhoben und keine Rückerstattungen gewährt werden. Aufgrund der Marktlage 2005 hat die Schweiz gleichzeitig beschlossen, dass die auf Rohzucker erhobenen Zölle so festgelegt werden, dass der Preis für Zucker in der Schweiz den EU-Marktpreisen entspricht. Der Zielpreis für Schweizer Zucker ist in Euro definiert, weshalb die Währungsschwankungen vollumfänglich durchschlagen. </p><p>Die bei der Einführung dieses Systems geltenden Regeln haben sich seitdem vollkommen verändert: Im Sommer 2013 hat die EU beschlossen, die Quotenregelung Ende September 2017 abzuschaffen und die Produktionsmengen freizugeben. Gleichzeitig wird auch die Exportbeschränkung aufgehoben.</p><p>Die EU-Zuckerwirtschaft bereitet sich bereits auf die Abschaffung der Quotenregelung vor. In der EU sind die Preise als Folge davon um rund 30 Prozent gesunken. Aber auch in der Schweiz sind die Produzentenpreise für Zuckerrüben aufgrund von Einfuhren im gleichen Verhältnis gesunken. In der Schweiz kommt ausserdem ein Preiszerfall aufgrund der Frankenstärke hinzu. </p><p>Unter diesen Bedingungen ist die Rentabilität der inländischen Zucker- und Zuckerrübenproduktion nicht mehr sichergestellt. Deshalb muss etwas gegen die Dumpingpreise von Importzucker unternommen werden, um einen Mindestpreis für Zucker in der Schweiz zu gewährleisten. Betrifft der garantierte Mindestpreis ausschliesslich Rohzucker, wird die mit den bilateralen Abkommen eingeführte Doppel-Null-Lösung eingehalten. Es können spezifische Massnahmen in der Zuckerbranche ergriffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie, die der internationalen Konkurrenz ausgesetzt ist, sicherzustellen. Oder es wird ein Mindestpreis für Zucker in der Schweiz mit einer Anpassung des Zollsystems gewährleistet, was mit den WTO-Regeln vereinbar wäre: Der im Rahmen der WTO festgelegte Zollansatz liegt bei 610 Franken pro Tonne. Schliesslich ist noch zu betonen, dass die EU derzeit einen Zollansatz von 419 Euro pro Tonne auf importiertem Zucker aus Drittstaaten wie der Schweiz erhebt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Um die Rentabilität der inländischen Zucker- und Zuckerrübenproduktion sicherzustellen, muss der Mechanismus für die Festlegung der Zollansätze für importierten Zucker so angepasst werden, dass für Zucker ein Mindestpreis sichergestellt ist.</p>
    • Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft

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