Bezahlbare Krankenversicherung. Die Rolle des Parlamentes muss gestärkt werden

ShortId
15.480
Id
20150480
Updated
10.04.2024 17:48
Language
de
Title
Bezahlbare Krankenversicherung. Die Rolle des Parlamentes muss gestärkt werden
AdditionalIndexing
421;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist unbestritten, dass die Bevölkerung von einer guten Gesundheitsversorgung profitieren soll. Seit Jahren laufen allerdings die Kosten aus dem Ruder. Um eine gute Versorgung längerfristig gewährleisten zu können, müssen wir uns deshalb jetzt Gedanken zur längerfristigen Finanzierbarkeit machen.</p><p>Das langjährig überdurchschnittliche Kostenwachstum der obligatorischen Krankenversicherung im Vergleich zu Preisen, Löhnen und Renten wird gerade dadurch verschärft, dass Ärzte und Spitäler oft wegen Bagatellen aufgesucht werden. </p><p>Was der Bundesrat in den letzten Jahren unternommen hat und gemäss Verlautbarungen künftig noch zu unternehmen gedenkt, geht total in die falsche Richtung: Die Anreize zum sparsamen Haushalten, die Selbstverantwortung in der Krankenversicherung und der regulierte Wettbewerb werden damit geschwächt. Jüngstes Beispiel ist der am 17. August dieses Jahres vom Bundesrat vorgestellte Verordnungsentwurf zur Streichung von Wahlfranchisen und zur Reduktion von Prämienrabatten, welche einen Kostenschub zur Folge haben werden.</p><p>Definitive Entscheide zur konkreten Ausgestaltung der Krankenversicherung sollen deshalb stärker dem Gesetzgeber übertragen werden. Zuständig für die Festsetzung von Franchisen, Rabatten und Selbstbehalten soll neu die Bundesversammlung sein. Die Anhörung interessierter Kreise und des Bundesrates bleibt gewährleistet.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG soll geändert werden:</p><p>Art. 62 Besondere Versicherungsformen</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Das Gesetz kann weitere Versicherungsformen zulassen ...</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Die Bundesversammlung regelt mit eigener Verordnung die besonderen Versicherungsformen näher ...</p><p>Art. 64</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Die Bundesversammlung bestimmt mit einer Verordnung die Franchisen und den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts.</p><p>...</p>
  • Bezahlbare Krankenversicherung. Die Rolle des Parlamentes muss gestärkt werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist unbestritten, dass die Bevölkerung von einer guten Gesundheitsversorgung profitieren soll. Seit Jahren laufen allerdings die Kosten aus dem Ruder. Um eine gute Versorgung längerfristig gewährleisten zu können, müssen wir uns deshalb jetzt Gedanken zur längerfristigen Finanzierbarkeit machen.</p><p>Das langjährig überdurchschnittliche Kostenwachstum der obligatorischen Krankenversicherung im Vergleich zu Preisen, Löhnen und Renten wird gerade dadurch verschärft, dass Ärzte und Spitäler oft wegen Bagatellen aufgesucht werden. </p><p>Was der Bundesrat in den letzten Jahren unternommen hat und gemäss Verlautbarungen künftig noch zu unternehmen gedenkt, geht total in die falsche Richtung: Die Anreize zum sparsamen Haushalten, die Selbstverantwortung in der Krankenversicherung und der regulierte Wettbewerb werden damit geschwächt. Jüngstes Beispiel ist der am 17. August dieses Jahres vom Bundesrat vorgestellte Verordnungsentwurf zur Streichung von Wahlfranchisen und zur Reduktion von Prämienrabatten, welche einen Kostenschub zur Folge haben werden.</p><p>Definitive Entscheide zur konkreten Ausgestaltung der Krankenversicherung sollen deshalb stärker dem Gesetzgeber übertragen werden. Zuständig für die Festsetzung von Franchisen, Rabatten und Selbstbehalten soll neu die Bundesversammlung sein. Die Anhörung interessierter Kreise und des Bundesrates bleibt gewährleistet.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das KVG soll geändert werden:</p><p>Art. 62 Besondere Versicherungsformen</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Das Gesetz kann weitere Versicherungsformen zulassen ...</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Die Bundesversammlung regelt mit eigener Verordnung die besonderen Versicherungsformen näher ...</p><p>Art. 64</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Die Bundesversammlung bestimmt mit einer Verordnung die Franchisen und den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts.</p><p>...</p>
    • Bezahlbare Krankenversicherung. Die Rolle des Parlamentes muss gestärkt werden

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