Keine staatlichen Subventionen für Parteien und politische Organisationen
- ShortId
-
15.483
- Id
-
20150483
- Updated
-
10.04.2024 17:43
- Language
-
de
- Title
-
Keine staatlichen Subventionen für Parteien und politische Organisationen
- AdditionalIndexing
-
04;24;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Parteien, Verbände, aber auch Gewerkschaften sind in der Schweiz privatrechtliche Vereine und damit Organisationen, welche sich privat und unabhängig vom Staat finanzieren. Eine Parteienfinanzierung ist in der direkten Demokratie der Schweiz nicht bekannt: Entsprechende Vorschläge zur Verankerung eines solchen Grundsatzes in der Bundesverfassung wurden bislang stets klar verworfen. Entsprechend sind die Subventionen, welche das Bundesamt für Sozialversicherungen unter dem Titel "Finanzhilfen für ausserschulische Jugendarbeit" jährlich auch an politische Organisationen ausrichtet, ein Fremdkörper in unserer Verfassungsordnung. </p><p>Unter dem Titel "Finanzhilfen für Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten" bezogen 2014 die JCVP und die Jungfreisinnigen je rund 52 000 Franken, die JSVP 64 000 Franken, die Jungen Grünen 23 000 Franken und die Juso gar über 88 000 Franken. Hinzu kommen - unter dem Titel "Kinder- und Jugendorganisationen" - der Verein "Foraus - Forum Aussenpolitik" mit 59 000 Franken, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) mit 13 000 Franken, die Gewerkschaft Syna mit 30 000 Franken, die Gewerkschaft Syndicom mit 19 000 Franken, Travail Suisse mit 39 000 Franken, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) mit 55 000 Franken und die Unia-Jugend mit 43 000 Franken.</p><p>Es ist störend, wenn der Bund Organisationen unterstützt, welche als Hauptziel die Durchsetzung ihrer politischen Interessen haben. Solche Organisationen sollen sich auch künftig, wie es in der direkten Demokratie Tradition ist, privat durch Mitgliederbeiträge und Spenden finanzieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG; SR 446.1) sei dahingehend anzupassen, dass keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen ausgerichtet werden, welche politische Zielsetzungen verfolgen.</p>
- Keine staatlichen Subventionen für Parteien und politische Organisationen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Parteien, Verbände, aber auch Gewerkschaften sind in der Schweiz privatrechtliche Vereine und damit Organisationen, welche sich privat und unabhängig vom Staat finanzieren. Eine Parteienfinanzierung ist in der direkten Demokratie der Schweiz nicht bekannt: Entsprechende Vorschläge zur Verankerung eines solchen Grundsatzes in der Bundesverfassung wurden bislang stets klar verworfen. Entsprechend sind die Subventionen, welche das Bundesamt für Sozialversicherungen unter dem Titel "Finanzhilfen für ausserschulische Jugendarbeit" jährlich auch an politische Organisationen ausrichtet, ein Fremdkörper in unserer Verfassungsordnung. </p><p>Unter dem Titel "Finanzhilfen für Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten" bezogen 2014 die JCVP und die Jungfreisinnigen je rund 52 000 Franken, die JSVP 64 000 Franken, die Jungen Grünen 23 000 Franken und die Juso gar über 88 000 Franken. Hinzu kommen - unter dem Titel "Kinder- und Jugendorganisationen" - der Verein "Foraus - Forum Aussenpolitik" mit 59 000 Franken, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) mit 13 000 Franken, die Gewerkschaft Syna mit 30 000 Franken, die Gewerkschaft Syndicom mit 19 000 Franken, Travail Suisse mit 39 000 Franken, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) mit 55 000 Franken und die Unia-Jugend mit 43 000 Franken.</p><p>Es ist störend, wenn der Bund Organisationen unterstützt, welche als Hauptziel die Durchsetzung ihrer politischen Interessen haben. Solche Organisationen sollen sich auch künftig, wie es in der direkten Demokratie Tradition ist, privat durch Mitgliederbeiträge und Spenden finanzieren.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG; SR 446.1) sei dahingehend anzupassen, dass keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen ausgerichtet werden, welche politische Zielsetzungen verfolgen.</p>
- Keine staatlichen Subventionen für Parteien und politische Organisationen
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