Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen

ShortId
15.486
Id
20150486
Updated
10.02.2026 20:18
Language
de
Title
Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
AdditionalIndexing
09;2831;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Beim Eidgenössischen Feldschiessen wie auch bei diversen historischen Schiessanlässen handelt es sich um ein wichtiges Kulturgut der Schweiz, mit dem unsere gemeinsame Geschichte, die Wehrhaftigkeit der Schweiz und der gesellschaftliche Zusammenhalt gepflegt werden. Dabei wird ausnahmsweise auch ausserhalb der üblichen Schiessanlagen geschossen, was mit vergleichsweise bescheidenen Einträgen von Geschossen in das Erdreich verbunden ist. Solche Anlässe sind vonseiten des Bundes zu würdigen, ihre Weiterführung soll nicht erschwert oder gar verunmöglicht werden.</p><p>Im Umweltschutzgesetz ist festgelegt, dass der Bund Sanierungen von betroffenen Standorten nur dann unterstützt, wenn nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr darauf geschossen wird. Diese Regelung hat den Kanton Bern dazu bewogen, entsprechende Schiessen ab diesem Datum rundweg zu verbieten. Der Wunsch nach einer Verhinderung der Belastung der Böden wird so mit völlig unverhältnismässigen Massnahmen umgesetzt und höher gewichtet als alles andere. Diese Verabsolutierung des Umweltschutzes ist völlig unverhältnismässig. Der Bundesrat soll die entsprechende Bestimmung ändern, damit der Umweltschutz mit Augenmass und unter Berücksichtigung anderweitiger Interessen umgesetzt wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Umweltschutzgesetz, insbesondere Artikel 32e, ist so abzuändern, dass der Bund Sanierungen von belasteten Standorten auch nach dem 31. Dezember 2020 finanziell unterstützt, sofern es sich um Orte handelt, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet (Feldschiessen, historische Schiessen usw.).</p>
  • Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim Eidgenössischen Feldschiessen wie auch bei diversen historischen Schiessanlässen handelt es sich um ein wichtiges Kulturgut der Schweiz, mit dem unsere gemeinsame Geschichte, die Wehrhaftigkeit der Schweiz und der gesellschaftliche Zusammenhalt gepflegt werden. Dabei wird ausnahmsweise auch ausserhalb der üblichen Schiessanlagen geschossen, was mit vergleichsweise bescheidenen Einträgen von Geschossen in das Erdreich verbunden ist. Solche Anlässe sind vonseiten des Bundes zu würdigen, ihre Weiterführung soll nicht erschwert oder gar verunmöglicht werden.</p><p>Im Umweltschutzgesetz ist festgelegt, dass der Bund Sanierungen von betroffenen Standorten nur dann unterstützt, wenn nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr darauf geschossen wird. Diese Regelung hat den Kanton Bern dazu bewogen, entsprechende Schiessen ab diesem Datum rundweg zu verbieten. Der Wunsch nach einer Verhinderung der Belastung der Böden wird so mit völlig unverhältnismässigen Massnahmen umgesetzt und höher gewichtet als alles andere. Diese Verabsolutierung des Umweltschutzes ist völlig unverhältnismässig. Der Bundesrat soll die entsprechende Bestimmung ändern, damit der Umweltschutz mit Augenmass und unter Berücksichtigung anderweitiger Interessen umgesetzt wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Umweltschutzgesetz, insbesondere Artikel 32e, ist so abzuändern, dass der Bund Sanierungen von belasteten Standorten auch nach dem 31. Dezember 2020 finanziell unterstützt, sofern es sich um Orte handelt, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet (Feldschiessen, historische Schiessen usw.).</p>
    • Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Beim Eidgenössischen Feldschiessen wie auch bei diversen historischen Schiessanlässen handelt es sich um ein wichtiges Kulturgut der Schweiz, mit dem unsere gemeinsame Geschichte, die Wehrhaftigkeit der Schweiz und der gesellschaftliche Zusammenhalt gepflegt werden. Dabei wird ausnahmsweise auch ausserhalb der üblichen Schiessanlagen geschossen, was mit vergleichsweise bescheidenen Einträgen von Geschossen in das Erdreich verbunden ist. Solche Anlässe sind vonseiten des Bundes zu würdigen, ihre Weiterführung soll nicht erschwert oder gar verunmöglicht werden.</p><p>Im Umweltschutzgesetz ist festgelegt, dass der Bund Sanierungen von betroffenen Standorten nur dann unterstützt, wenn nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr darauf geschossen wird. Diese Regelung hat den Kanton Bern dazu bewogen, entsprechende Schiessen ab diesem Datum rundweg zu verbieten. Der Wunsch nach einer Verhinderung der Belastung der Böden wird so mit völlig unverhältnismässigen Massnahmen umgesetzt und höher gewichtet als alles andere. Diese Verabsolutierung des Umweltschutzes ist völlig unverhältnismässig. Der Bundesrat soll die entsprechende Bestimmung ändern, damit der Umweltschutz mit Augenmass und unter Berücksichtigung anderweitiger Interessen umgesetzt wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Umweltschutzgesetz, insbesondere Artikel 32e, ist so abzuändern, dass der Bund Sanierungen von belasteten Standorten auch nach dem 31. Dezember 2020 finanziell unterstützt, sofern es sich um Orte handelt, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet (Feldschiessen, historische Schiessen usw.).</p>
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