Auch kleine Unternehmen müssen Arbeitsbeschaffungsreserven bilden können
- ShortId
-
15.490
- Id
-
20150490
- Updated
-
10.04.2024 17:47
- Language
-
de
- Title
-
Auch kleine Unternehmen müssen Arbeitsbeschaffungsreserven bilden können
- AdditionalIndexing
-
15;2446;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine solide Wirtschaft hängt von der Fähigkeit der Unternehmen ab, Krisen zu überwinden. Dabei ist die Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven von grosser Bedeutung.</p><p>Der starke Franken, Naturgefahren, klimatische Bedingungen, die Konjunktur und viele andere Faktoren können sich stark auf die Situation von Unternehmen aller Sektoren auswirken, von der Landwirtschaft über den Güter- und Dienstleistungshandel bis hin zum Tourismus. Mit der Förderung der Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven ermöglichen wir den Unternehmen, sich vor den Folgen verschiedener Krisen zu schützen. </p><p>Das Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven gilt gegenwärtig nur für Unternehmen mit mindestens 20 Angestellten. Auch kleinere Unternehmen und landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des BGBB müssen von den Bestimmungen des ABRG profitieren können. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG) anzupassen, um den Geltungsbereich auf landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) und auf Unternehmen mit fünf oder mehr Angestellten auszuweiten.</p>
- Auch kleine Unternehmen müssen Arbeitsbeschaffungsreserven bilden können
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine solide Wirtschaft hängt von der Fähigkeit der Unternehmen ab, Krisen zu überwinden. Dabei ist die Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven von grosser Bedeutung.</p><p>Der starke Franken, Naturgefahren, klimatische Bedingungen, die Konjunktur und viele andere Faktoren können sich stark auf die Situation von Unternehmen aller Sektoren auswirken, von der Landwirtschaft über den Güter- und Dienstleistungshandel bis hin zum Tourismus. Mit der Förderung der Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven ermöglichen wir den Unternehmen, sich vor den Folgen verschiedener Krisen zu schützen. </p><p>Das Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven gilt gegenwärtig nur für Unternehmen mit mindestens 20 Angestellten. Auch kleinere Unternehmen und landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des BGBB müssen von den Bestimmungen des ABRG profitieren können. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (ABRG) anzupassen, um den Geltungsbereich auf landwirtschaftliche Gewerbe im Sinne des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) und auf Unternehmen mit fünf oder mehr Angestellten auszuweiten.</p>
- Auch kleine Unternehmen müssen Arbeitsbeschaffungsreserven bilden können
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