Zugang zum Extranet der Bundesversammlung für persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ratsmitgliedern
- ShortId
-
15.496
- Id
-
20150496
- Updated
-
10.04.2024 17:49
- Language
-
de
- Title
-
Zugang zum Extranet der Bundesversammlung für persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ratsmitgliedern
- AdditionalIndexing
-
421;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Stärkung des Milizparlamentes wird unter anderem dadurch erreicht, dass die Ratsmitglieder eine Jahresentschädigung für Sach- und Personalausgaben erhalten (Art. 3a PRG). Eine Entschädigung für Personalausgaben und somit für persönliche Mitarbeitende macht insbesondere dann Sinn, wenn im Zeitalter der digitalen Zusammenarbeit persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich bei der Erfüllung des Mandates effizient und mit den heute üblichen Kommunikations- und Dokumentationsleistungen dem Ratsmitglied dienen können. Daher ist den persönlichen Mitarbeitenden von Ratsmitgliedern (unter Angabe der Registrierung eines oder einer Zugangsberechtigten) ein beschränkter Zugang zu den Extranet-Rubriken des Ratsmitgliedes zu ermöglichen, sodass eine effiziente Zusammenarbeit tatsächlich erreicht werden kann. Beschränkungen beim Extranet könnten z. B. im Bereich der Kommissionsprotokolle erfolgen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Parlamentsverwaltungsverordnung ist so zu ergänzen, dass persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ratsmitgliedern in beschränktem Umfang den Zugang zum Extranet der Bundesversammlung (E-Parl) erhalten.</p>
- Zugang zum Extranet der Bundesversammlung für persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ratsmitgliedern
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Stärkung des Milizparlamentes wird unter anderem dadurch erreicht, dass die Ratsmitglieder eine Jahresentschädigung für Sach- und Personalausgaben erhalten (Art. 3a PRG). Eine Entschädigung für Personalausgaben und somit für persönliche Mitarbeitende macht insbesondere dann Sinn, wenn im Zeitalter der digitalen Zusammenarbeit persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich bei der Erfüllung des Mandates effizient und mit den heute üblichen Kommunikations- und Dokumentationsleistungen dem Ratsmitglied dienen können. Daher ist den persönlichen Mitarbeitenden von Ratsmitgliedern (unter Angabe der Registrierung eines oder einer Zugangsberechtigten) ein beschränkter Zugang zu den Extranet-Rubriken des Ratsmitgliedes zu ermöglichen, sodass eine effiziente Zusammenarbeit tatsächlich erreicht werden kann. Beschränkungen beim Extranet könnten z. B. im Bereich der Kommissionsprotokolle erfolgen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Parlamentsverwaltungsverordnung ist so zu ergänzen, dass persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ratsmitgliedern in beschränktem Umfang den Zugang zum Extranet der Bundesversammlung (E-Parl) erhalten.</p>
- Zugang zum Extranet der Bundesversammlung für persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ratsmitgliedern
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