Direkte Demokratie beleben. Stimmpflicht einführen
- ShortId
-
15.498
- Id
-
20150498
- Updated
-
10.04.2024 17:48
- Language
-
de
- Title
-
Direkte Demokratie beleben. Stimmpflicht einführen
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Wahl- und Stimmbeteiligung ist erschreckend niedrig und liegt fast immer unter 50 Prozent. Diese "Dauertiefstimmbeteiligung" verzerrt nicht nur die Resultate, sondern ist eine Gefahr für das politische System in unserem Land.</p><p>Der Kanton Schaffhausen kennt die Stimmpflicht bereits seit 1892 und hat diese in Artikel 23 der Kantonsverfassung sowie in Artikel 9 des Wahlgesetzes geregelt. Die durchschnittliche Stimmbeteiligung spricht für sich: Sie liegt bei den eidgenössischen Abstimmungen im Kanton Schaffhausen zwischen 2011 und 2015 bei durchschnittlich 64,3 Prozent; im Vergleich dazu sind es in der Schweiz gerade einmal 45,6 Prozent. Auch bei den nationalen Wahlen am 18. Oktober 2015 liegt der Kanton Schaffhausen mit einer Wahlbeteiligung von 62,6 Prozent sehr deutlich über der gesamtschweizerischen Wahlbeteiligung, die gerade einmal 48,5 Prozent betragen hat.</p><p>Das Schaffhauser System ist einfach, effizient, hat sich bewährt und könnte problemlos übernommen werden: Ab 65 Jahren gilt die Stimmpflicht nicht mehr. Vorher hat man die Möglichkeit, der Bussenpflicht durch eine Entschuldigung zu entgehen. Mögliche Gründe sind Militär- und Zivilschutzdienst, berufliche oder familiäre Verpflichtungen, Krankheit, schwere Krankheit naher Angehöriger und Ferienabwesenheit.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 136 der Bundesverfassung, der die politischen Rechte regelt, ist um folgenden Absatz zu ergänzen:</p><p>"Die Teilnahme an den eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung versäumt, hat eine Busse zu bezahlen. Die Höhe der Busse legen die Kantone fest, denen auch die Bussgelder zugutekommen."</p>
- Direkte Demokratie beleben. Stimmpflicht einführen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Wahl- und Stimmbeteiligung ist erschreckend niedrig und liegt fast immer unter 50 Prozent. Diese "Dauertiefstimmbeteiligung" verzerrt nicht nur die Resultate, sondern ist eine Gefahr für das politische System in unserem Land.</p><p>Der Kanton Schaffhausen kennt die Stimmpflicht bereits seit 1892 und hat diese in Artikel 23 der Kantonsverfassung sowie in Artikel 9 des Wahlgesetzes geregelt. Die durchschnittliche Stimmbeteiligung spricht für sich: Sie liegt bei den eidgenössischen Abstimmungen im Kanton Schaffhausen zwischen 2011 und 2015 bei durchschnittlich 64,3 Prozent; im Vergleich dazu sind es in der Schweiz gerade einmal 45,6 Prozent. Auch bei den nationalen Wahlen am 18. Oktober 2015 liegt der Kanton Schaffhausen mit einer Wahlbeteiligung von 62,6 Prozent sehr deutlich über der gesamtschweizerischen Wahlbeteiligung, die gerade einmal 48,5 Prozent betragen hat.</p><p>Das Schaffhauser System ist einfach, effizient, hat sich bewährt und könnte problemlos übernommen werden: Ab 65 Jahren gilt die Stimmpflicht nicht mehr. Vorher hat man die Möglichkeit, der Bussenpflicht durch eine Entschuldigung zu entgehen. Mögliche Gründe sind Militär- und Zivilschutzdienst, berufliche oder familiäre Verpflichtungen, Krankheit, schwere Krankheit naher Angehöriger und Ferienabwesenheit.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 136 der Bundesverfassung, der die politischen Rechte regelt, ist um folgenden Absatz zu ergänzen:</p><p>"Die Teilnahme an den eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung versäumt, hat eine Busse zu bezahlen. Die Höhe der Busse legen die Kantone fest, denen auch die Bussgelder zugutekommen."</p>
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