Appenzell Innerrhoden, ein weisser Fleck auf der Schweizerkarte?
- ShortId
-
15.1004
- Id
-
20151004
- Updated
-
24.06.2025 22:20
- Language
-
de
- Title
-
Appenzell Innerrhoden, ein weisser Fleck auf der Schweizerkarte?
- AdditionalIndexing
-
2846;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Definition von urbanen Räumen obliegt in der Schweiz schon seit vielen Jahrzehnten dem Bundesamt für Statistik (BFS). Wegen der fortschreitenden Urbanisierung, der zunehmenden Ausdehnung und Bedeutung von Funktionalräumen sowie veränderter Datenlage war es notwendig geworden, die bestehende Definition des städtischen Gebietes der Schweiz (basierend auf den Daten der Volkszählung 2000) einer gründlichen Revision zu unterziehen. Die neue Methode orientiert sich an den Definitionen anderer europäischer Länder und versucht diese, basierend auf statistisch-wissenschaftlichen Kriterien, optimal auf die Schweiz anzupassen. Mutationen im Zusammenhang mit Gemeindefusionen werden zeitnah berücksichtigt.</p><p>1. Vor dem geschilderten Hintergrund wird der Bundesrat keine Prüfung der statistischen Feststellungen betreffend den Kanton Appenzell Innerrhoden vornehmen.</p><p>2. Nach Artikel 17b Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2) stützt sich der Bund bei der Vergabe von Beiträgen an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen auf die Agglomerationsdefinition des BFS.</p><p>Die vom Bundesrat mit der NAF-Botschaft vom 18. Februar 2015 beschlossene Änderung des MinVG sieht vor, dass das UVEK einen Vorschlag ausarbeitet, wie sich die Agglomerationspolitik des Bundes in Zukunft an der Agglomerationsdefinition orientiert. Das Bundesamt für Raumentwicklung wird dazu im Sommer 2015 eine Arbeitsgruppe einsetzen, in welcher die Kantone und Agglomerationen vertreten sein werden. Gemäss der Definition des BFS gehören die "Kerngemeinden ausserhalb von Agglomerationen" wohl zum städtisch geprägten Raum, aber nicht zu den Agglomerationen. Ob und welche Gemeinden des Kantons Appenzell Innerrhoden in die Liste der beitragsberechtigten Gemeinden aufgenommen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.</p><p>Für die derzeit in Ausarbeitung befindliche dritte Generation der Agglomerationsprogramme gelten dieselben Agglomerationsperimeter wie für die vorherigen Generationen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der NFA wurde die Grundlage für Beiträge des Bundes an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen geschaffen (Art. 17aff. MinVG). In Anhang 4 zur MinVV legte der Bundesrat die beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen fest. Diese verteilen sich auf 23 Kantone; einzig die Kantone Uri, Obwalden und Appenzell Innerrhoden sind heute nicht Teil einer Agglomeration.</p><p>Das BFS hat die Agglomerationsdefinition in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet. Die Ergebnisse wurden am 18. Dezember 2014 im Erläuterungsbericht "Raum mit städtischem Charakter 2012" veröffentlicht. Die Liste der 49 Agglomerationen wurde mit der neuen Kategorie "Kerngemeinden ausserhalb von Agglomerationen" ergänzt, der 28 Kerne mit ein bis fünf Gemeinden angehören. Der Kantonshauptort Appenzell blieb dabei unberücksichtigt; Appenzell Innerrhoden ist somit neu der einzige Kanton, der keinen Raum mit städtischem Charakter besitzt. Dies ist staatspolitisch inakzeptabel und auch sachlich falsch.</p><p>Im Raumkonzept Schweiz wurde Appenzell zutreffend als ländliches Zentrum eingestuft, das im ländlichen Raum wichtige zentralörtliche Funktionen erfüllt. Ende 2014 wies das Dorf Appenzell 6803 Einwohner auf. Im inneren Landesteil des Kantons Appenzell Innerrhoden, der funktional dem Kantonshauptort Appenzell zuzuordnen ist, sind 13 998 Personen wohnhaft. Zählt man die in vielen Bereichen nach Appenzell orientierte ausserrhodische Gemeinde Gais (3089 Einwohner) hinzu, erreicht Appenzell mit seinem Umland eine Grösse von über 17 000 Einwohnern. Die Beschäftigung hat zwischen 2000 und 2012 um 28,2 Prozent auf 8474 Erwerbstätige (Quelle: Statent) zugenommen, im zweiten und dritten Sektor sogar um 40 Prozent. Den 2557 Wegpendlern stehen 1656 Zupendler (2013) entgegen (Quelle: BFS-Pendlermobilität). Mit 168 058 Logiernächten (2014), die zu nahezu 100 Prozent im inneren Landesteil anfallen, weist Appenzell Innerrhoden einen vergleichsweise hohen Wert auf. Angesichts all dieser Fakten sind die Ergebnisse der neuen BFS-Studie in Bezug auf Appenzell nicht nachvollziehbar. Andernfalls wäre eine Korrektur der Parameter zwingend.</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die statistischen Feststellungen betreffend den Kanton Appenzell Innerrhoden zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren?</p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass auch Appenzell als Kerngemeinde und damit als Raum mit städtischem Charakter definiert wird und finanziell nicht benachteiligt wird?</p>
- Appenzell Innerrhoden, ein weisser Fleck auf der Schweizerkarte?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Definition von urbanen Räumen obliegt in der Schweiz schon seit vielen Jahrzehnten dem Bundesamt für Statistik (BFS). Wegen der fortschreitenden Urbanisierung, der zunehmenden Ausdehnung und Bedeutung von Funktionalräumen sowie veränderter Datenlage war es notwendig geworden, die bestehende Definition des städtischen Gebietes der Schweiz (basierend auf den Daten der Volkszählung 2000) einer gründlichen Revision zu unterziehen. Die neue Methode orientiert sich an den Definitionen anderer europäischer Länder und versucht diese, basierend auf statistisch-wissenschaftlichen Kriterien, optimal auf die Schweiz anzupassen. Mutationen im Zusammenhang mit Gemeindefusionen werden zeitnah berücksichtigt.</p><p>1. Vor dem geschilderten Hintergrund wird der Bundesrat keine Prüfung der statistischen Feststellungen betreffend den Kanton Appenzell Innerrhoden vornehmen.</p><p>2. Nach Artikel 17b Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2) stützt sich der Bund bei der Vergabe von Beiträgen an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen auf die Agglomerationsdefinition des BFS.</p><p>Die vom Bundesrat mit der NAF-Botschaft vom 18. Februar 2015 beschlossene Änderung des MinVG sieht vor, dass das UVEK einen Vorschlag ausarbeitet, wie sich die Agglomerationspolitik des Bundes in Zukunft an der Agglomerationsdefinition orientiert. Das Bundesamt für Raumentwicklung wird dazu im Sommer 2015 eine Arbeitsgruppe einsetzen, in welcher die Kantone und Agglomerationen vertreten sein werden. Gemäss der Definition des BFS gehören die "Kerngemeinden ausserhalb von Agglomerationen" wohl zum städtisch geprägten Raum, aber nicht zu den Agglomerationen. Ob und welche Gemeinden des Kantons Appenzell Innerrhoden in die Liste der beitragsberechtigten Gemeinden aufgenommen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.</p><p>Für die derzeit in Ausarbeitung befindliche dritte Generation der Agglomerationsprogramme gelten dieselben Agglomerationsperimeter wie für die vorherigen Generationen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der NFA wurde die Grundlage für Beiträge des Bundes an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen geschaffen (Art. 17aff. MinVG). In Anhang 4 zur MinVV legte der Bundesrat die beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen fest. Diese verteilen sich auf 23 Kantone; einzig die Kantone Uri, Obwalden und Appenzell Innerrhoden sind heute nicht Teil einer Agglomeration.</p><p>Das BFS hat die Agglomerationsdefinition in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet. Die Ergebnisse wurden am 18. Dezember 2014 im Erläuterungsbericht "Raum mit städtischem Charakter 2012" veröffentlicht. Die Liste der 49 Agglomerationen wurde mit der neuen Kategorie "Kerngemeinden ausserhalb von Agglomerationen" ergänzt, der 28 Kerne mit ein bis fünf Gemeinden angehören. Der Kantonshauptort Appenzell blieb dabei unberücksichtigt; Appenzell Innerrhoden ist somit neu der einzige Kanton, der keinen Raum mit städtischem Charakter besitzt. Dies ist staatspolitisch inakzeptabel und auch sachlich falsch.</p><p>Im Raumkonzept Schweiz wurde Appenzell zutreffend als ländliches Zentrum eingestuft, das im ländlichen Raum wichtige zentralörtliche Funktionen erfüllt. Ende 2014 wies das Dorf Appenzell 6803 Einwohner auf. Im inneren Landesteil des Kantons Appenzell Innerrhoden, der funktional dem Kantonshauptort Appenzell zuzuordnen ist, sind 13 998 Personen wohnhaft. Zählt man die in vielen Bereichen nach Appenzell orientierte ausserrhodische Gemeinde Gais (3089 Einwohner) hinzu, erreicht Appenzell mit seinem Umland eine Grösse von über 17 000 Einwohnern. Die Beschäftigung hat zwischen 2000 und 2012 um 28,2 Prozent auf 8474 Erwerbstätige (Quelle: Statent) zugenommen, im zweiten und dritten Sektor sogar um 40 Prozent. Den 2557 Wegpendlern stehen 1656 Zupendler (2013) entgegen (Quelle: BFS-Pendlermobilität). Mit 168 058 Logiernächten (2014), die zu nahezu 100 Prozent im inneren Landesteil anfallen, weist Appenzell Innerrhoden einen vergleichsweise hohen Wert auf. Angesichts all dieser Fakten sind die Ergebnisse der neuen BFS-Studie in Bezug auf Appenzell nicht nachvollziehbar. Andernfalls wäre eine Korrektur der Parameter zwingend.</p><p>1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die statistischen Feststellungen betreffend den Kanton Appenzell Innerrhoden zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren?</p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass auch Appenzell als Kerngemeinde und damit als Raum mit städtischem Charakter definiert wird und finanziell nicht benachteiligt wird?</p>
- Appenzell Innerrhoden, ein weisser Fleck auf der Schweizerkarte?
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