Umsetzung der Segmentierung bei der Branchenorganisation Milch
- ShortId
-
15.1005
- Id
-
20151005
- Updated
-
14.11.2025 07:30
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der Segmentierung bei der Branchenorganisation Milch
- AdditionalIndexing
-
55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Milchkäufer, die Mitglieder der BO Milch sind, müssen seit dem 1. Januar 2013 in den Milchgeldabrechnungen die Anteile der Milch im A-, B- und C-Segment und den Milchpreis je Segment ausweisen. Diese Bestimmung ist Teil des Reglements der BO Milch zur Segmentierung des Milchmarkts und soll die Transparenz verbessern. Mit Entscheid vom 7. Juni 2013 hat der Bundesrat die Bestimmungen des Standardvertrags der BO Milch und des Reglements zur Segmentierung des Milchmarkts bis am 30. Juni 2015 auch für die Nichtmitglieder der BO Milch verbindlich erklärt.</p><p>Die BO Milch hat im Dezember 2014 bei den 22 grössten Milchkäufern (Mitglieder und Nichtmitglieder) kontrolliert, ob auf den Milchgeldabrechnungen die Mengen und Preise je Segment ausgewiesen sind. Dabei hat sie festgestellt, dass 18 Milchkäufer, die 94 Prozent der von den kontrollierten Unternehmen bei den Produzenten eingekauften Milch abdecken, für jedes Segment die Mengen deklarieren (teilweise in Kilogramm, teilweise in Prozenten). 8 dieser 18 Milchkäufer weisen aber keine Milchpreise je Segment aus. Bei 4 Milchkäufern bzw. 6 Prozent der Milchmenge wird bisher die Segmentierung auf den Milchgeldabrechnungen nicht ausgewiesen. Die Geschäftsstelle der BO Milch hat die Milchkäufer mit mangelhaften Milchgeldabrechnungen aufgefordert, die Segmentierung spätestens ab 1. Juli 2015 korrekt auszuweisen. Sie wird in den kommenden Wochen noch weitere Milchkäufer kontrollieren.</p><p>Die Kontrollen der BO Milch zur Umsetzung der Segmentierung umfassen aber nicht nur die Milchgeldabrechnungen. Die Milchhändler und Milchverarbeiter sind verpflichtet, die je Segment eingekauften und verkauften Milchmengen sowie die mit Milch aus dem B- und C-Segment hergestellten und exportierten Milchprodukte monatlich an die TSM Treuhand GmbH (TSM) zu melden. Nach Abschluss eines Jahres überprüft die TSM, ob die im B- und C-Segment eingekauften Milchmengen mit den im B- und C-Segment verkauften Milchmengen respektive den hergestellten und exportierten Milchprodukten übereinstimmen. Bei Abweichung von mehr als 5 Prozent der je Segment eingekauften Milchmenge für die Periode eines Jahres kann die BO Milch Sanktionen ergreifen. Im Jahr 2013 hat die TSM bei 17 Milchverarbeitern die Verwendung der B- und C-Milch überprüft. Fälle von Verarbeitern, bei denen die TSM Mängel feststellte, wurden an die Geschäftsstelle der BO Milch zur Überprüfung weitergeleitet. Die BO Milch hat in keinem der untersuchten Fälle einen Missbrauch der Segmentierung festgestellt. Für das Jahr 2014 lässt sich bereits abschätzen, dass die Globalbilanz zwischen C-Milch-Lieferung (Rampe Verarbeiter) und ausgewiesenen Exporten im Wesentlichen gut übereinstimmen. Die BO Milch wird in Zusammenarbeit mit der TSM in den kommenden Monaten die Segmentierung unternehmensspezifisch überprüfen.</p><p>Hauptursache für die seit Herbst 2014 sinkenden Milchpreise in der Schweiz sind die hohen Milcheinlieferungen und die international tieferen Preise für Milchprodukte. Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses am 15. Januar 2015 hat den Druck auf die Milchpreise noch verstärkt. Die Segmentierung kann die bestehenden Probleme mit den international tieferen Milchpreisen und den Schwierigkeiten auf den Absatzmärkten durch die Frankenstärke nicht lösen. Sie kann aber helfen, dass der Preisdruck für einzelne Segmente nicht dazu verwendet wird, bei Produkten, wo es nicht notwendig ist, die Preise zu senken. Die aufwendigen Kontrollen der BO Milch sorgen dafür, dass die als B- und C-Milch gehandelte Milch nur für die dafür bestimmten Produkte und Märkte verwendet und die Segmentierung auf den Milchgeldabrechnungen zunehmend ausgewiesen wird. Das Segmentierungssystem der BO Milch leistet somit aus Sicht des Bundesrates einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Transparenz und der Wertschöpfung im Schweizer Milchmarkt.</p><p>Mit dem Postulat 15.3380, "Perspektiven im Milchmarkt", bittet zudem die WAK-N den Bundesrat, in einem Bericht u. a. die Umsetzung und Wirkung der von der Branche beschlossenen und vom Bundesrat auf die Nichtmitglieder ausgedehnten Selbsthilfemassnahmen zu beurteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem "Schweizer Bauer" vom 7. März 2015 kann entnommen werden, dass nur rund die Hälfte der Milchhändler die im Reglement vorgeschriebenen Vorgaben zur Segmentierung voll erfüllt. Entsprechend erstaunen die katastrophal tiefen Milchpreise nicht. Was unternimmt der Bundesrat in Kenntnis, dass er Lösungen der Produzenten für privatrechtliche Mengensteuerungen mit Verweis auf die BO Milch stets abgelehnt hat und in Anbetracht der bestehenden Allgemeinverbindlichkeit, die offensichtlich nicht funktioniert?</p>
- Umsetzung der Segmentierung bei der Branchenorganisation Milch
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Milchkäufer, die Mitglieder der BO Milch sind, müssen seit dem 1. Januar 2013 in den Milchgeldabrechnungen die Anteile der Milch im A-, B- und C-Segment und den Milchpreis je Segment ausweisen. Diese Bestimmung ist Teil des Reglements der BO Milch zur Segmentierung des Milchmarkts und soll die Transparenz verbessern. Mit Entscheid vom 7. Juni 2013 hat der Bundesrat die Bestimmungen des Standardvertrags der BO Milch und des Reglements zur Segmentierung des Milchmarkts bis am 30. Juni 2015 auch für die Nichtmitglieder der BO Milch verbindlich erklärt.</p><p>Die BO Milch hat im Dezember 2014 bei den 22 grössten Milchkäufern (Mitglieder und Nichtmitglieder) kontrolliert, ob auf den Milchgeldabrechnungen die Mengen und Preise je Segment ausgewiesen sind. Dabei hat sie festgestellt, dass 18 Milchkäufer, die 94 Prozent der von den kontrollierten Unternehmen bei den Produzenten eingekauften Milch abdecken, für jedes Segment die Mengen deklarieren (teilweise in Kilogramm, teilweise in Prozenten). 8 dieser 18 Milchkäufer weisen aber keine Milchpreise je Segment aus. Bei 4 Milchkäufern bzw. 6 Prozent der Milchmenge wird bisher die Segmentierung auf den Milchgeldabrechnungen nicht ausgewiesen. Die Geschäftsstelle der BO Milch hat die Milchkäufer mit mangelhaften Milchgeldabrechnungen aufgefordert, die Segmentierung spätestens ab 1. Juli 2015 korrekt auszuweisen. Sie wird in den kommenden Wochen noch weitere Milchkäufer kontrollieren.</p><p>Die Kontrollen der BO Milch zur Umsetzung der Segmentierung umfassen aber nicht nur die Milchgeldabrechnungen. Die Milchhändler und Milchverarbeiter sind verpflichtet, die je Segment eingekauften und verkauften Milchmengen sowie die mit Milch aus dem B- und C-Segment hergestellten und exportierten Milchprodukte monatlich an die TSM Treuhand GmbH (TSM) zu melden. Nach Abschluss eines Jahres überprüft die TSM, ob die im B- und C-Segment eingekauften Milchmengen mit den im B- und C-Segment verkauften Milchmengen respektive den hergestellten und exportierten Milchprodukten übereinstimmen. Bei Abweichung von mehr als 5 Prozent der je Segment eingekauften Milchmenge für die Periode eines Jahres kann die BO Milch Sanktionen ergreifen. Im Jahr 2013 hat die TSM bei 17 Milchverarbeitern die Verwendung der B- und C-Milch überprüft. Fälle von Verarbeitern, bei denen die TSM Mängel feststellte, wurden an die Geschäftsstelle der BO Milch zur Überprüfung weitergeleitet. Die BO Milch hat in keinem der untersuchten Fälle einen Missbrauch der Segmentierung festgestellt. Für das Jahr 2014 lässt sich bereits abschätzen, dass die Globalbilanz zwischen C-Milch-Lieferung (Rampe Verarbeiter) und ausgewiesenen Exporten im Wesentlichen gut übereinstimmen. Die BO Milch wird in Zusammenarbeit mit der TSM in den kommenden Monaten die Segmentierung unternehmensspezifisch überprüfen.</p><p>Hauptursache für die seit Herbst 2014 sinkenden Milchpreise in der Schweiz sind die hohen Milcheinlieferungen und die international tieferen Preise für Milchprodukte. Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses am 15. Januar 2015 hat den Druck auf die Milchpreise noch verstärkt. Die Segmentierung kann die bestehenden Probleme mit den international tieferen Milchpreisen und den Schwierigkeiten auf den Absatzmärkten durch die Frankenstärke nicht lösen. Sie kann aber helfen, dass der Preisdruck für einzelne Segmente nicht dazu verwendet wird, bei Produkten, wo es nicht notwendig ist, die Preise zu senken. Die aufwendigen Kontrollen der BO Milch sorgen dafür, dass die als B- und C-Milch gehandelte Milch nur für die dafür bestimmten Produkte und Märkte verwendet und die Segmentierung auf den Milchgeldabrechnungen zunehmend ausgewiesen wird. Das Segmentierungssystem der BO Milch leistet somit aus Sicht des Bundesrates einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Transparenz und der Wertschöpfung im Schweizer Milchmarkt.</p><p>Mit dem Postulat 15.3380, "Perspektiven im Milchmarkt", bittet zudem die WAK-N den Bundesrat, in einem Bericht u. a. die Umsetzung und Wirkung der von der Branche beschlossenen und vom Bundesrat auf die Nichtmitglieder ausgedehnten Selbsthilfemassnahmen zu beurteilen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem "Schweizer Bauer" vom 7. März 2015 kann entnommen werden, dass nur rund die Hälfte der Milchhändler die im Reglement vorgeschriebenen Vorgaben zur Segmentierung voll erfüllt. Entsprechend erstaunen die katastrophal tiefen Milchpreise nicht. Was unternimmt der Bundesrat in Kenntnis, dass er Lösungen der Produzenten für privatrechtliche Mengensteuerungen mit Verweis auf die BO Milch stets abgelehnt hat und in Anbetracht der bestehenden Allgemeinverbindlichkeit, die offensichtlich nicht funktioniert?</p>
- Umsetzung der Segmentierung bei der Branchenorganisation Milch
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